Bis zu drei Lokstände hintereinander ist eine Schiebebühne nicht sinnvoll.
Ab vier Ständen hintereinander würde ich das in Betracht ziehen.
Bei sechs oder gar acht Ständen hintereinander ist eine mittige Schiebebühne praktisch Pflicht. Die Schiebebühne
muß dann ein Gleis breiter sein als der Schuppen, um den freien Zugang von außen zu den inneren Ständen zu ermöglichen. Dafür ist ein unabhängiges Gleis nötig.
Die erforderliche Standlänge pro Lok variiert zwischen 100 und 200 mm. Es sollten zwischen zwei Zufahrten aber nicht mehr als vier Loks hintereinander stehen können. So betrachtet kommt man bei einem Schuppen mit sechs kurzen (100 mm) Ständen hintereinander auf eine minimale Länge von 600 mm + Schiebebühnenlänge, wobei die Schiebebühne für die längste Lok ausgelegt sein sollte. Das ist aber kein 'muß': Die zu langen Loks können immer noch durch die Tore in den Schuppen kommen.
Modellbahntechnisch gesehen halte ich es für sinnvoll, den Abstand zwischen den Toren (bzw. zwischen Tor und Schiebebühne) so zu vermitteln, daß entweder
eine lange (E 95) und eine kurze (E 70) oder
zwei mittlere (E 18) oder auch
drei kurze (E 32) hintereinanderstehen können.
Nur meine Meinung.
Abschließend noch eine fiese Frage:
Wo schlafen Deine
Triebwagen???