Früher gingen Sachen, die nach heutigen Arbeitssicherheitsmaßstäben, nicht einmal mehr ansatzweise vertretbar wären.
Da findet man bestimmt unendlich viele Beispiele, wo man aus heutiger Sicht nur den Kopf schütteln würde. Zum Beispiel, offen Gruben ohne Geländer als Absturzsicherung, große drehende Wellen und Anlagenteile, die nicht abgedeckt waren, denkt mal an die Transmissionen von damals, allenfalls war ein Schild angebracht, Für unbefugte betreten Verboten.
Oft wurden erst Schutzmaßnahmen angebracht, wenn ein schwerer Unfall passiert war und gerade bei den Kleinbahnen wurde meist die Sicherheit vernachlässigt, um Geld sparen.
Ja so war die gute alte Zeit, Arbeitskräfte waren in Unmengen vorhanden, sie waren billig und nicht Krankenversichert und jeder Zeit austauschbar, wer nicht aufgepaßt hat und zu Schaden kam, hatte einfach Pech, das hat doch den Unternehmer nicht interessiert, was allerdings heute auch noch so wäre, wenn es nicht Staatliche Gesetze geben würde.
Also Männer aus dem hohen Norden, weiter machen
und ihr stellt einfach ein Warnschild auf, das daß herumlungern an der Ecke das Schuppentores aus Sicherheitsgründen verboten ist und ihr habt somit eurer betrieblichen Sorgfaltspflicht genüge getan.
Grüße aus dem Südwesten Deutschlands, Torsten.