Dies ist nach der aktuellen Rechtslage nicht nötig. Wer sich als Schausteller bzw. dessen Personal an einer öffentlichen Veranstaltung beteiligt hat kein Recht am eigenen Bild. Wer sich auf Veranstaltungen und Demos präsentiert, hat dieses Recht verwirkt. Da ist die Rechtslage zur Abwechslung mal völlig eindeutig. Es ist für einen Fotografen nicht zumutbar z.B. jeden Trekkerfahrer vorab zu suchen, um sein Einverständnis für ein Bild einzuholen. Das ist praktisch unmöglich, da bei den meisten Paraden etc. man gar nicht an diese Leute heran kommt.Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden - Sie können schließlich nie wissen, ob nicht im Einzelfall der Fahrer ein anerkennenswertes Interesse an seiner Anonymität hat -, empfehlen wir dringend, vor einer Veröffentlichung Ihrer Bilder [...], die Fotos, auf denen Fahrer zu erkennen sind, mindestens so zu verfremden, das keine konkrete Person zu identifizieren ist.
Was glaubt ihr, warum die Datenschützer so öffentlich Sturm gegen Googles Streetview laufen? Wenn es Gesetze gäbe, die so was verhindern, könnte man es Google einfach verbieten. Es gibt sie aber nicht bzw. Google handelt im Rahmen des Gesetzes und es ist eine reine Höflichkeitsgeste, wenn man den Datenschützern ein wenig entgegen kommt. Zwingen kann Google niemand dazu.
Da es unmöglich ist z.B. die Fahrer von vorbei fahrenden Fahrzeugen zu befragen, man aber schwerlich ein Stadtbild ohne Fahrzeuge machen kann, ist es unnötig die Gesichter zu verfremden. Das wäre ja noch schöner ...
Ausnahmen gibt es aber mitunter (keineswegs immer) dann, wenn die zufällig abgebildete Person z.B sich bei einer religiösen Handlung befindet oder durch eine von ihr ungewollte Sache sie zum Motiv wird (typischer Fall: wenn der Wind das Röckchen hoch bläst oder die Person ein anderes Missgeschick erleidet oder in einer ungewollten Situation abgelichtet wird, welche ihrem Ansehen schaden könnte). Auch wichtig: Wird die Person bei einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit abgelichtet, hat die Person kein Recht am eigenem Bild. Wer also beim Pinkeln im Park fotografiert wird kann vom Fotografen nicht verlangen, dass er das Bild löscht oder nur für private Zwecke gebraucht.