LKW über 50t bekommen meist die Fahrtroute vorgeschrieben ( Brückenbelastbarkeit , Strassenbelastbarkeit usw.) Ein Begleitfahrzeug nicht unbedingt , das geschieht meist dann , wenn die Lademaasgrenze nicht eingehalten wird , ich meine damit die Höhe und die Breite . Ausländische LKW dürfen in D nur fahren , wenn sie die Deutsche Sicherheitsnorm erfüllen und einhalten . Die Masse selber macht dabei nicht unbedingt ein Begleitfahrzeug erforderlich . BsP. Wir hatten mal im Hamburger Hafen einen Granitblock abzuholen und diesen nach Leipzig zu bringen . Die Abmessungen waren nicht das Problem , der war 14 m lang und 2 m breit , er passte auf den Tieflader ganz bequem . Die Masse , insgesamt Wogen wir 46 t . Wir hatten die entsprechenden Genehmigungen , die Fahrtroute war vorgegeben und ab ging es , ohne Begleitdienst . Auch die Kontrolle in die wir geraten waren (Polizei und Co .) , war kein Problem , die Genehmigungen lagen ja vor .