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Mechanisches Stellwerk - Sichtbehinderung, Drahtzugverlauf bei ungünstigen Gleislagen

mswbahner

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Ich möchte in meinem Spielbahnhof ein mechanisches Stellwerk nachempfinden. Lektüre dazu hab ich, mich belesen auch schon fleißig.

Zur Lage: Endbahnhof Heidekrug an eingleisiger Nebenbahn nach den Regeln der DB (gefühlte Epoche 3/4) mit Vmax > 60 km/h. Einfahrweiche ist Weiche 8, links im Bild. Das Einfahrsignal mit Zs3-Geschwindigkeitsanzeiger steht 1,5 km vor Weiche 8 im fiktiven Bahnhof Klostermühle (ist dort Ausfahrsignal – der dortige Bahnhof besteht aus Hauptgleis und Ausweich-/Kreuzungsgleis). Zwischen Bf Klostermühle und Bf Heidekrug liegt ein Gleisanschluß für diverse Betriebe (je nach Spiellaune), der per Sperrfahrt von Bf Heidekrug aus bedient wird. Die Übergabe kann sich im Anschluß einschließen und so den Streckenblock freigeben. Anbei ein Bild von google maps - die Weichennumerierung ist derzeit nur provisorisch.

Zugfahrten nur nach Gleis 1. Zugausfahrten aus Gleis 1/11. Im Bf Heidekrug können/dürfen sich keine Züge begegnen!
Sperrfahrten vom Unterwegsanschluß zurück als Rangierfahrten ab Einfahrweiche (W8) auch nach Gleis 2/12 möglich. Natürlich nur, wenn kein Zug auf Gleis 1 steht – dann wäre der Block ja nicht frei und der Einschluß im Unterwegsanschluß nicht aufzuheben.
Gleissperrsignal Hs12 ist Flankenschutz für Gleis 1/11. Bahnhofsblock ist frei, wenn: Gleis 1 und Gleis 11 frei sind, der Unterwegsanschluß verriegelt ist, Weiche 8 nach Gleis 1, Weiche 9 nach Gleis 22, Weiche 14 nach Gleis 23, Weiche 15 nach Gleis 1, Weiche 16 nach Gleis 1 weisen, Hs12 Sh0 zeigt.
Weiche 8, Ausfahrsignal P1 und Gleissperrsignal Hs12 werden vom Stellwerk aus bedient, Weichen 8, 9, 14, 15 und 16 erhalten Riegel. Außer Weiche 8 sind alle Weichen vor Ort handbedient.


Ich bitte euch nun um Rat in diesen Dingen:

1. Es sollte ein Stellwerk vollauf reichen, ob nun als Vorbau am EG oder als eigenes Gebäude. Allerdings führen die Drahtzüge von einem Bahnhofskopf zum anderen, egal, wo das Stellwerk steht. Wohin mit den Drahtzugleitungen, die wegen des Bahnsteigs an Gleis 1 und der reichhaltigen Abzweigerei an der gegenüberliegenden Gleisfeldseite nicht unfallmindernd neben den Gleisanlagen liegen können? Zwischen Gleis 1 und Gleisen 2/12 in Kanälen? Oder hab ich eine elegante, unfallsichere Lösung übersehen?

2. Da gerade Gleis 1 des öfteren mit einem Zug besetzt ist, dessen Lok beispielsweise über Gleise 2/12 umsetzt oder gar noch aufwendiger auf Gleis 4 einen Stückgutwagen absetzt, ist der Blick aus einer Stellwerkerei am EG auf das Gleisfeld und die Geschehnisse dort doch reichlich behindert. Demnach müßte ein separates Stellwerk mit erhöhtem Ausblick her. So sehr häufig scheint mir das allerdings beim Vorbild auf ähnlich kleinen Bahnhöfen nicht zu sein (da reicht der Anbau/Vorbau am EG). Mache ich mir mit dem eingeschränkten Sichtfeld bei den einfachen Betriebsabläufen meines Bahnhofs zu sehr einen Kopf, oder hab ich hier eine Situation konstruiert und gebaut, die ein erhöhtes Stellwerk erfordert?
 

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Ja die liebe Signaltechnik

Ich möchte in meinem Spielbahnhof ein mechanisches Stellwerk nachempfinden. Lektüre dazu hab ich, mich belesen auch schon fleißig.

Zur Lage: Endbahnhof Heidekrug an eingleisiger Nebenbahn nach den Regeln der DB (gefühlte Epoche 3/4) mit Vmax > 60 km/h. Einfahrweiche ist Weiche 8, links im Bild. Das Einfahrsignal mit Zs3-Geschwindigkeitsanzeiger steht 1,5 km vor Weiche 8 im fiktiven Bahnhof Klostermühle (ist dort Ausfahrsignal – der dortige Bahnhof besteht aus Hauptgleis und Ausweich-/Kreuzungsgleis). Zwischen Bf Klostermühle und Bf Heidekrug liegt ein Gleisanschluß für diverse Betriebe (je nach Spiellaune), der per Sperrfahrt von Bf Heidekrug aus bedient wird. Die Übergabe kann sich im Anschluß einschließen und so den Streckenblock freigeben. Anbei ein Bild von google maps - die Weichennumerierung ist derzeit nur provisorisch.

Ich glaube hier müssen wir erstmal etwas aufräumen.

Zwischen Heidekrug und Klostermühle kann kein Streckenblock installierst sein, wenn das Ausfahrsignal des einen Bahnhofs gleichzeitig Einfahrsignal des anderen Bahnhofs sein soll. Da kann sich dann auch niemand in einem Anschluss einschließen.

Zugfahrten nur nach Gleis 1. Zugausfahrten aus Gleis 1/11. Im Bf Heidekrug können/dürfen sich keine Züge begegnen!

Dann braucht man aber auch kein Zs3 für die Einfahrt in den Bahnhof?!

Sperrfahrten vom Unterwegsanschluß zurück als Rangierfahrten ab Einfahrweiche (W8) auch nach Gleis 2/12 möglich. Natürlich nur, wenn kein Zug auf Gleis 1 steht – dann wäre der Block ja nicht frei und der Einschluß im Unterwegsanschluß nicht aufzuheben.

Sperrfahrten sind aber Zugfahrten und keine Rangierfahrten.

Gleissperrsignal Hs12 ist Flankenschutz für Gleis 1/11. Bahnhofsblock ist frei, wenn: Gleis 1 und Gleis 11 frei sind, der Unterwegsanschluß verriegelt ist, Weiche 8 nach Gleis 1, Weiche 9 nach Gleis 22, Weiche 14 nach Gleis 23, Weiche 15 nach Gleis 1, Weiche 16 nach Gleis 1 weisen, Hs12 Sh0 zeigt.
Weiche 8, Ausfahrsignal P1 und Gleissperrsignal Hs12 werden vom Stellwerk aus bedient, Weichen 8, 9, 14, 15 und 16 erhalten Riegel. Außer Weiche 8 sind alle Weichen vor Ort handbedient.

Bahnhofsblock ist aber etwas anderes als Streckenblock und funktioniert auch nur, wenn mehrere Stellwerke im Einsatz sind und diese untereinander Befehlsabhängigkeiten besitzen.

Ich bitte euch nun um Rat in diesen Dingen:

1. Es sollte ein Stellwerk vollauf reichen, ob nun als Vorbau am EG oder als eigenes Gebäude. Allerdings führen die Drahtzüge von einem Bahnhofskopf zum anderen, egal, wo das Stellwerk steht. Wohin mit den Drahtzugleitungen, die wegen des Bahnsteigs an Gleis 1 und der reichhaltigen Abzweigerei an der gegenüberliegenden Gleisfeldseite nicht unfallmindernd neben den Gleisanlagen liegen können? Zwischen Gleis 1 und Gleisen 2/12 in Kanälen? Oder hab ich eine elegante, unfallsichere Lösung übersehen?

Man kann die Drahtzüge auch im Bahnsteig verlegen und dann mit entsprechenden Platten abdecken, damit niemand drüber stolpert.

2. Da gerade Gleis 1 des öfteren mit einem Zug besetzt ist, dessen Lok beispielsweise über Gleise 2/12 umsetzt oder gar noch aufwendiger auf Gleis 4 einen Stückgutwagen absetzt, ist der Blick aus einer Stellwerkerei am EG auf das Gleisfeld und die Geschehnisse dort doch reichlich behindert. Demnach müßte ein separates Stellwerk mit erhöhtem Ausblick her. So sehr häufig scheint mir das allerdings beim Vorbild auf ähnlich kleinen Bahnhöfen nicht zu sein (da reicht der Anbau/Vorbau am EG). Mache ich mir mit dem eingeschränkten Sichtfeld bei den einfachen Betriebsabläufen meines Bahnhofs zu sehr einen Kopf, oder hab ich hier eine Situation konstruiert und gebaut, die ein erhöhtes Stellwerk erfordert?

Das ist eher eine Frage der Ausrede. :traudich:
- Entweder du stellst noch irgendwo eine Postenbude auf, die zum Beispiel die Weiche 8 und ihre Nachbarin bedient und die Weichen dann schlüsselabhängig zum Stellwerk macht. Die Weichen wären dann entsprechend ohne Drahtzug auszuführen. Dafür mit Handhebelgewichten.
- Man kann auch einzelne Weichen freimelden, die auch eine entsprechenden Eingriff in die Stellwerkslogik vornehmen. Ist aber eher unüblich.
- Du kannst auch eine Kamera aufstellen, die entsprechende Sichtfelderweiterungen ermöglicht.
- Ein gekonnt platzierter Dienstweg mit halblegal genutztem Fahrrad zum stellen und sichern der Weichen ist auch denkbar.

Lass dir was einfallen. ;)

Gruß ebahner
 
Ich glaube hier müssen wir erstmal etwas aufräumen.

....

- Du kannst auch eine Kamera aufstellen, die entsprechende Sichtfelderweiterungen ermöglicht.
- Ein gekonnt platzierter Dienstweg mit halblegal genutztem Fahrrad zum stellen und sichern der Weichen ist auch denkbar.

Lass dir was einfallen. ;)

Gruß ebahner

Ernsthaft?
- Kamera im Zeitalter der mechanischen Stellwerke? Glaub ich nicht.
- Warum darf der Rangierleiter nicht die Weichen stellen? Immerhin ist er schon "vor Ort"...

Grüße ralf_2
 
Er schrobte ja von Epoche 3/4. Da gab es durchaus schon Kameras. Ob das 1893 bei Inbetriebnahme der Strecke auch so war, muss man ja nun nicht auch noch zeigen oder?

Ich schrieb doch, er soll sich etwas einfallen lassen. ;)

Gruß ebahner
 
Ich glaube hier müssen wir erstmal etwas aufräumen.
Prima, danke dafür!

... kann kein Streckenblock installierst sein, wenn das Ausfahrsignal des einen Bahnhofs gleichzeitig Einfahrsignal des anderen Bahnhofs sein soll. Da kann sich dann auch niemand in einem Anschluss einschließen.
Hmmm. Wäre das dann Bahnhofsblock (Block Bahnhof an Block Bahnhof gereiht)?

Die Idee dahinter ist: Aus Klostermühle kann nur dann ein Zug nach Heidekrug fahren, wenn die gesamte Strecke bis Heidekrug und Gleise 1/11 in Heidekrug frei sind. Dabei soll es so sein dürfen, daß im Anschluß unterwegs durchaus ein Triebfahrzeug aktiv sein darf, nur halt "eingeschlossen" im Anschluß, oder daß im Bf Heidekrug ein Triebfahrzeug aktiv ist, nur halt "eingeschlossen" auf den Gleisen außerhalb Gleisen 1/11 durch entsprechend gestellte und verriegelte Weichen und das Gleissperrsignal. Betriebstechnisch nicht möglich? Oder müßte das anders signalisiert und gesichert werden, als ich mir das laienhaft vorstelle?


Dann braucht man aber auch kein Zs3 für die Einfahrt in den Bahnhof?!
Nicht für die planmäßige Einfahrt in ein Stumpfgleis oder ein Gleis, in dem der Durchrutschweg am anderen Ende zu kurz würde? Einerseits steht angenommenermaßen für den üblichen Personenzug eine Halt-Tafel an Gleis 1 auf Höhe des Gleissperrsignals. Andererseits sollen ab und an längere Züge als Gleisnutzlänge von Gleis 1 (zum Beispiel ungewöhnlich lange Ng) einfahren können. Die müssen rechtzeitig zum Stehen kommen, wenn es keinen Gruß an die Botanik hinter Gleis 11 geben soll.


Sperrfahrten sind aber Zugfahrten und keine Rangierfahrten.
Ja. Deshalb ja auch Sperrfahrten ... und dann ab Weiche 8 "Sperrfahrt Ende" und Beginn einer "Rangierfahrt". Müßte dann das Triebfahrzeug an Weiche 8 anhalten und auf einen Rangierauftrag warten?


Die Option abgedeckter Drahtzüge im Bahnsteig hat was, die anderen unkonventionellen Vorschläge mit Postenbude, Kamera, Dienstweg plus Fahrrad haben auch ihren Reiz.


Ralf_2: Der Rangierleiter darf sicherlich die Weichen stellen, mir geht es um die Verriegelung derselben in bestimmten Stellungen, bevor in Klostermühle "Fahrt frei mit 30" zur Einfahrt in Heidekrug gegeben wird. Und für die Riegel brauche ich doch Seilzüge, wenn ich nicht ein großes Bund Schlüssel ins Stellwerk tragen will, bevor der Zug kommen darf.
Wobei - wo ich das jetzt so schreibe - warum eigentlich nicht?!
 
Prima, danke dafür!
Die Idee dahinter ist: Aus Klostermühle kann nur dann ein Zug nach Heidekrug fahren, wenn die gesamte Strecke bis Heidekrug und Gleise 1/11 in Heidekrug frei sind. Dabei soll es so sein dürfen, daß im Anschluß unterwegs durchaus ein Triebfahrzeug aktiv sein darf, nur halt "eingeschlossen" im Anschluß, oder daß im Bf Heidekrug ein Triebfahrzeug aktiv ist, nur halt "eingeschlossen" auf den Gleisen außerhalb Gleisen 1/11 durch entsprechend gestellte und verriegelte Weichen und das Gleissperrsignal. Betriebstechnisch nicht möglich? Oder müßte das anders signalisiert und gesichert werden, als ich mir das laienhaft vorstelle?
Wahrscheinlich. Man würde hier entweder Streckenblock einrichten. Dann bekommt Heidekrug aber auch Einfahr- und Ausfahrsignal(e).
Man kann das aber auch ohne stellbare Signale also mit Tafeln ermöglichen. Dann aber ohne Streckenblock. Das Einschließen in der Ausweichenanschlussstelle erfolgt dann in Abhängigkeit der technischen Sicherung auf der freien Strecke. Entweder per Rückmeldung von der Awanst, welche ein Räumen der Strecke und ein Sichern des Streckengleises voraussetzt (Weichen wieder in Grundstellung + Flankenschutz) oder Einschluss eines Schlüssels an der Awanst.
Das der Fahrdienstleiter von Heidekrug am Ende nur ein Gleis für Ein- und Ausfahrten hat ist sein Problem. Ggf. kann er keinen weiteren Zug aus Klostermühle annehmen. :bruell:

Nicht für die planmäßige Einfahrt in ein Stumpfgleis oder ein Gleis, in dem der Durchrutschweg am anderen Ende zu kurz würde? Einerseits steht angenommenermaßen für den üblichen Personenzug eine Halt-Tafel an Gleis 1 auf Höhe des Gleissperrsignals. Andererseits sollen ab und an längere Züge als Gleisnutzlänge von Gleis 1 (zum Beispiel ungewöhnlich lange Ng) einfahren können. Die müssen rechtzeitig zum Stehen kommen, wenn es keinen Gruß an die Botanik hinter Gleis 11 geben soll.

Wenn die Fahrt nur in das eine Gleis möglich ist, dann geht das auch durch ein Herabsetzen der Streckengeschwindigkeit an den gewünschten Punkten. Der überlange Ng müsste auch erstmal an der H-Tafel halten und dann bei Bedarf vorziehen, um Weiche 8 zu räumen.

Ja. Deshalb ja auch Sperrfahrten ... und dann ab Weiche 8 "Sperrfahrt Ende" und Beginn einer "Rangierfahrt". Müßte dann das Triebfahrzeug an Weiche 8 anhalten und auf einen Rangierauftrag warten?
Nein. Die Einfahrt hat ganz normal wie eine Zugfahrt zu erfolgen als von bzw. nach Gleis 1!

Gruß ebahner
 
Besten Dank, ebahner! Da werd ich mal mit diesen Infos in Klausur gehen und vielleicht noch die Strecke zwischen Klostermühle und Heidekrug verblocken. Und in Heidekrug selber wird es möglicherweise auf die Schlüsseldienstvariante hinauslaufen.

Daß der Fahrdienstleiter nur Gleis 1 für Zugfahrten hat, ist ein von mir gewolltes Problem. Er hätte nicht bei mir anheuern dürfen, wenn ihm das nicht paßte. :braue:

Dienstfahrrad als Ätzling liegt schon parat (irgendwo in einer Kiste mit Kleinkram) - jetzt weiß ich endlich, wofür ich das vor Jahren mal eingekauft habe.
 
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