Ralf_2
Foriker
Wenn eine Bahnhofslok vorhanden ist, braucht die auch einen Schuppen. Das war auch für Anschlussbahn Vorschrift.
Grüße Ralf
Grüße Ralf
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Oschatz hat seine Bahnhofslok jeden Morgen mit dem ersten Zug aus Mügeln bekommen und abends mit dem letzten Zug wieder ins Bettchen geschickt.
Seit wann gibt es das? Wenn ich so auf deinen Nick schiele...In der Epoche IV
Ich verstehe die Frage nicht!Seit wann gibt es das? Wenn ich so auf deinen Nick schiele...
Und der nimmt auf der Moba wirklich nicht viel Platz weg. War heute zufällig am Bahnhof und habe besagten Lokschuppen mal mit dem Handy geknippst:Ein Lokschuppen für die Ranglok ist kein Bw.
In Müllrose gab es auch eine Bahnhofslok - ok die Wege zu den Anschließern waren etwas zu lang für eine Zustellung durch die Lok von der Übergabe/Ng.
Vielen Dank für die Ergänzung. Bezüglich der "Zugfahrt mit besonderem Auftrag" ab dem Esig käme dann wohl zusätzlich noch das "Fahren auf Sicht" hinzu, denn man fährt ja auf ein Haltsignal (Sh 2) zu und nicht auf ein Halt zeigendes Signal. Zumindest ist das heute so. Wie man das jedoch bei der Reichsbahn handhabte, weiß ich ich nicht. Dort nannte man das ganze ja permessives Fahren.Beim Verfahren wie von @Adler1835 beschrieben, wäre aber auch die Einfahrt mit einem Zug bereits eine "Zugfahrt mit besonderem Auftrag". Es gibt kein Zielsignal für diese Fahrt. Nicht einmal eine H-Tafel markiert die Stelle an der der Zug zu halten hat. Es ist nur zulässig, wenn an der Stelle an der der Zug zu Halten hat, eine Sh-2 Scheibe aufgestellt wird. Für die Fahrwegsicherung wird dann der Fahrstraßenhebel der Gegenrichtung verwendet und mit einer Hilfssperre gesichert. Wenn der Zug gebildet wurde und kein anderes Gleis für die Zugbildung zur Verfügung stand, ging das schon. Die Fahrdienstleiter waren und sind aber dazu verpflichtet nach Möglichkeit die Zugfahrt mit Hauptsignal durchzuführen, weil es die höchste Sicherheit darstellt. Also ist dieses Vorgehen die absolute Ausnahme und keineswegs die Regel.
Im Gebiet der Deutschen Reichsbahn wurde auf eingleisigen Hauptbahnen und auch auf Nebenbahnen m.W. selten auf diese Signale verzichtet.
Permissives Fahren ist was ganz anderes.Dort nannte man das ganze ja permessives Fahren.
Etwas ganz anderes als was? Fahren auf Sicht? Das ist das gleiche. Der einzige Unterschied zwischen permessiven Fahren und dem heutigen Fahren auf Sicht ist der, dass man bei letzterem in den Blockabschnitt nur einfahren darf, wenn selbiger - soweit einsehbar - frei von Fahrzeugen ist, sofern es sich um ein Blocksignal, das mit einem weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißen Mastschild gekennzeichnet ist, handelt, die es jedoch nur bei der Hamburger- und Berliner S-Bahn gibt.Permissives Fahren ist was ganz anderes.
An der Sh-2-Scheibe darf und kann nur dann nicht vorbeigefahren werden, wenn diese am Ende des Bahnsteiges der Pendelendstelle aufgestellt ist. Wird das Gleis an der Pendelendstelle jedoch auch von regulären Zügen befahren, so steht die Sh-2-Scheibe vor der Pendelendstelle (Standort derselben im Befehl angegeben). Die Zustimmung zur Vorbeifahrt gibt der FdL mündlich, nachdem der Pendelzug davor zum Halten kam.Die S-Bahn Berlin hat ja auch die SBS zu beachten. Die "Sonderbestimmungen für den Betrieb der Berliner S-Bahn". Da ist tatsächlich vieles anders geregelt als bei der "großen Eisenbahn". Das mit der Sh-2 Scheibe nennt sich dann u.U. ZEEP "Zeitweise eingleisiger Pendelbetrieb" und ist nochmal eine ganz andere Sache, wo in der Regel an der Sh-2 Scheibe auch nicht vorbeigefahren werden darf, da sie den Endpunkt der Pendelstrecke markiert.
Wer ist hier der Laie? Und wie viel Fahrdienstvorschrift hat der rührige Modelleisenbahner auswendig zu lernen, bevor er im Fachhandel ein Lokomotivmodell erwerben darf? Erfolgt die Prüfung vor Ort?Ich bleibe bei meinem Vorschlag, die beiden Ausfahrsignale mit aufzustellen. Dann ist der Betrieb auch für Laien besser zu verstehen ohne gleich die Fahrdienstvorschrift mit allen Sonderfällen auswendig zu kennen
Ich weiß nicht, ob man das unbedingt will. Ich kenne so eine Anlage. Die steht bei uns im Gewerbegebiet und gehört einer Bude, die Lokführer ausbildet. "Schön" ist irgendwie anders.Natürlich ist eine Modelleisenbahnanlage, die der EBO und ESO entspricht, wünschenswert, und derjenige zu beglückwünschen, der dieses hohe Ziel erreicht.
Eine Modelleisenbahn ist immer dann perfekt, wenn der Erbauer damit zufrieden ist. Und wenn sie nur im Kreis um einen Weihnachtsbaum fährt.Sie ist nur Mittel zum Zweck. Offenbar sind wir Deutschen, zumal der geneigte Freund elektrisch betriebener Modelleisenbahnen, der Auffassung, auch das Spielvergnügen am Ende als eine sehr ernste Angelegenheit zu betrachten.Ich weiß nicht, ob man das unbedingt will. Ich kenne so eine Anlage. Die steht bei uns im Gewerbegebiet und gehört einer Bude, die Lokführer ausbildet. "Schön" ist irgendwie anders.
Das Spiel der Suche nach Besonderheiten in den Vorschriften hast du doch selbst begonnen, indem du eine Variante mit Ne5 genannt hast. Dass die fahrdienstlich nicht durchführbar und zulässig ist, hat dir TT-Fritze dann nur aufgezeigt. Gleichzeitig hat er die Empfehlung wiederholt die Ausfahrsignale zu stellen. Denn damit muss man kein Fachexperte der Vorschriften sein und hat trotzdem alles soweit stimmig aufgebaut. …und dass man beim Hobby bei Signalen sparen muss, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wenn das nötige Kleingeld nicht gleich verfügbar ist, dauert der Bau halt ein bissl länger.Wer ist hier der Laie? Und wie viel Fahrdienstvorschrift hat der rührige Modelleisenbahner auswendig zu lernen, bevor er im Fachhandel ein Lokomotivmodell erwerben darf? Erfolgt die Prüfung vor Ort?
Ich glaube kaum, dass der Erbauer hier eine Schauanlage für nerdige Nietenzähler errichten möchte,