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Laufkultur & Fahrgeräusche aktueller Lok-Modelle

Wenn der Hersteller aber keine Endkontrolle durchführt, schiebt er das an die Händler und Kunden weiter. Halte das für keine gute Unternehmensphilosophie. Das Unternehmen dürfte sich dann wohl auch nicht zertifizieren lassen.
Ich gebe dir da ja durchaus recht. Leider entspricht das nicht mehr wirklich dem Zeitgeist, der da vorgibt: "Friss oder stirb. Du wolltest es schnell und billig. Bitteschön...".
Leider hat der Gesetzgeber den Händler für alles verantwortlich gemacht:
- https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherp...aehrleistung/MaengelGewaehrleistung_node.html .
Keine Ahnung, wie es mit den Kosten geregelt ist. Wenn diese noch zwischen Händler und Hersteller ausgehandelt werden müssen, werden wohl große Händler eine bessere Verhandlungsposition haben.
 
Nein, die Gewährleistung regelt zunächst das Vertragsverhältnis zwischen Händler und Kunden. Denn der Händler hat in dem Fall eine nicht mangelfreie Ware geliefert.

Inwieweit der Händler dann Ansprüche gegen seinen Verkäufer/Hersteller hat, bestimmt deren Vertragsverhältnis.
Das interessiert den Kunden in der Regel weniger.

MfG
 
Das Problem liegt eigentlich beim Hersteller, ob der eine Qualitätskontrolle durchführt. Wenn da schon eine Kontrolle durchgeführt wird, braucht der Händler nur auf einen eventuellen Transportschaden zu kontrollieren- ebenso der Endkunde.
Das wird bei den meisten Herstellern (allgemein, nicht speziell Modellbahn) schon gemacht. Allerdings sind das meistens immer nur Stichproben aus der laufenden Produktion, bzw. dem Produktionslos. Alles bzw. jedes Teil ständig zu kontrollieren ist meistens gar nicht möglich, oder würde einen enormen Aufwand darstellen.
 
Warum nicht? Die Bauelemente der Entstörung sollten schon entfernt werden. Ich glaube schon, dass bei sachgemäßen Einbau eines Decoders die Garantie nicht verloen geht Gruß Thomas
Die Drosseln auch? - Kondensator verursacht vor der Decodereingangsseite einen hochfrequenten Kurzschluss (äußert sich mitunter mit einem Fiepton)
Direkt am Motor ist ja kein Digitalsignal mehr. Da könnten ja Drosseln am Motor dranbleiben. Bei Pulsweitenmodulation stört das ja auch nicht.
Das Problem liegt eigentlich beim Hersteller, ob der eine Qualitätskontrolle durchführt.
Da muss ich schmunzeln, wenn nicht gar lachen. Wer soll die verpackte Ware aus dem Container noch mal auseinandernehmen um Kontrollen durchzuführen.
Da gehen maximal noch Stichproben. Soll aber auch Firmen geben die händisch unterschriebene Kontrollzettel in ihren Produktverpackungen leigen haben.....
 
Mit Garantie sind in meinem Fall die ersten 6 Monate nach Kauf gemeint. Dürfte wohl fast jeder verstanden haben welches Problem gemeint war.

Genau deswegen nennt sich das eine Garantie, und das andere Gewährleistung...
Nicht nur, dass beide Worte unterschiedlich geschrieben werden, NEIN, es steckt auch ein jeweils völlig anderer juristischer Hintergrund dahinter.
Ist wie "Haltepunkt" und "Bahnhof". Finde den Unterschied.

Grob gesagt:
Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht mit allen Pflichten und Rechten für Käufer und Verkäufer.
Garantie gibt der Hersteller-wenn er will...

Wer meint, dass der Hersteller Garantie geben muss, der zeige mir die gesetzliche Grundlage.
Dürfte nur sehr schwer werden...
 
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Hersteller die nur "Gewährleistung" anbieten, sind von der Haltbarkeit ihrer Ware selbst nicht überzeugt. Spätestens nach
6 Monaten hat der Kunde den Trabbel.:(
 
Hersteller die nur "Gewährleistung" anbieten, sind von der Haltbarkeit ihrer Ware selbst nicht überzeugt.
So pauschal würde ich das jetzt nicht ausdrücken wollen.
Wir werden die genauen Gedankengänge der Hersteller sowiso nicht ergründen. Wozu auch?
Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass man sich so auch den einen oder anderen "Trittbrettfahrer" vom Leibe halten kann.

Spätestens nach6 Monaten hat der Kunde den Trabbel.:(
Hätte er auch ggf. innerhalb dieser Zeit, wenn der Händler oder Hersteller etwas findet, oder sich herausstellt, dass eigentlich kein Mangel vorliegt.
 
Wer soll die verpackte Ware aus dem Container noch mal auseinandernehmen um Kontrollen durchzuführen.
Irgendwo erfolgt die Endmontage. Dort sollte auch die Endkontrolle stattfinden. Danach Kontrolle auf Transportschäden, wenn z.B. ein Container mal über Bord ging. Aber dafür dürfte es Verantwortlichkeiten und Versicherungen geben.
 
Hersteller die nur "Gewährleistung" anbieten, sind von der Haltbarkeit ihrer Ware selbst nicht überzeugt.

Noch einmal oben bei Koch1 das Rote lesen, Gewährleistung hat mit dem Hersteller nichts zu tun. Das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.

Garantieversprechen der Hersteller sind in den allermeisten Fällen nur verkaufsfördernde Argumente, wo die kostenfreie Behebung der üblichen Fehler durch das Kleingedruckte ausgeschlossen wird. Oder die durchschnittlichen Reparaturkosten sind in den VK gleich mit eingepreist, dann kann man auch mal was für lau reparieren.
 
Was mir nicht klar ist: „Laufkultur und Fahrgeräusche“ werden sehr individuell bewertet.
Was der Eine als „Charakter“ bewertet, stört den Anderen.
Wie man das als Reklamation bearbeiten soll, weiß ich auch nicht.
Ich hatte es mal mit einer sehr streitbar verärgerten Kundin zu tun, der das Ergebnis der Verzinkung von größeren Rohrstützen in ihrer neuen Villa nicht gefiel. Die Verzinkung war stumpf - sie hatte glänzend / mit diesen großen „Blumen“ erwartet.

Nach vielem hin und her entdeckte die findige Dame, daß die Rohre auch nicht richtig rund waren. Angeblich war da was mit 2mm von 219 im Gesamtdurchmesser.

Letztlich hab ich ihr selbst empfohlen, nicht mehr zwei Stunden täglich mein Telefon zu blockieren und sich dann doch lieber einen Anwalt zu suchen, damit ein Richter ein Urteil fällt und dann Frieden sei.

Von da an war Ruhe.

Will sagen: Manchmal erwartet der Kunde mit dem Abschluss eines Geschäfts einen Sklaven gekauft zu haben.

Das ist aber nicht so…

Grüße Ralf
 
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Werden jetzt "für den kleinen Geldbeutel" dorische Säulen auch aus verzinktem Stahlrohr angeboten? ;)

Ansonsten war ja im "Ausgangsfall" anscheinend nicht streitig, ob die beanstandete Laufkultur überhaupt einen Mangel darstellt.
Der Händler hat ja Rückabwicklung angeboten, auch wenn der Kunde lieber Nachbesserung oder Ersatzlieferung gehabt hätte.

MfG
 
Manchmal wäre alles viel einfacher. Rechtsweg hin oder her. Ich hatte mal ne Dampflok mit einseitig fehlender oberer Laterne und zerbrochenen Griffstangen auf dem Versandweg bekommen.
Statt den einfachsten Weg zu beschreiten und einfach Griffe und die Laterne nachzuliefern ging die Lok zum Handel zurück. Die Ersatzlokomotive hatte eine zerbrochene Kuppelstange und schief sitzende Schieberdeckel weil verkehrt eingesetzt und war sicherlich auch keine Neuware. (das wurde letztendlich auch so bestätigt)
Diese ging dann nach langem hin und her dann nach Sebnitz. Irgendwann hatte ich dann eine welche so beschaffen war wie es sich gehört. Mein Porto war es nicht. Es war der gelebte Irrsinn.
 
Ich will es nicht beschreien, aber meine Erfahrugen sind nicht so negativ. Viele Modelleisenbahner sind auch Handwerker und Bastler. Der Handel und die Hersteller wären gut beraten, bei solchen Dingen wie amazist beschrieben kulanter zu sein. Es dürfte wohl kaum sein, das ein Käufer behauptet, dass eine Laterne fehlt. Das Nachschicken von fehleneden Teilen ist doch mit Kosten nur im Euro -Bereich verbunden, das Zurückschicken wird doch viel teurer. In wenigen Fällen hatte ich sogar bei selbst verschuldeten Schaden bei Tillig ein kulantes Verhalten. Das ist aber schon paar Jahre her.
 
Ich dachte früher auch so. Hat auch einigermaßen funktioniert.
Mittlerweile nicht mehr. Stand in Sebnitz ja selber vor der Clubtheke mit defekten Teil des 2019er Workshoplok Bausatzes. Ging nicht. Nur über den Händler. Und bevor ich meine kostbare persönliche Zeit für Gemauschel ungewissen Ausgangs einsetze, wähle ich - wenn ich es nicht sicher selber beheben könnte - konsequent den klar geregelten Gewährleistungweg. Nicht nur Modellbahn. Da setze ich erstmal nicht direkt eigene Zeit und Porto zu. Und wenn der Händler die defekten Artikel zurück haben will, darf er. Da verschick ich gegen Retourenlabel auch wie kürzlich "gerne" einen zerbrochenen Bürodrehstuhl...



Daniel
 
Echt jetzt, kein Ersatz erhalten? Du musstest also mit dem Teil zum Händler der es dann reklamiert? Wie bekloppt ist das denn.
Was früher mal recht unkompliziert ging, geht heute bei vielen Firmen systemisch nicht mehr. Da steckt dann eine Lagerhaltung mit EDV dahinter, die penibelst Ein- und Ausgang protokolliert haben will. Da muss dann ein offizieller Auftragseingang vorhanden sein, von 3 Augenpaaren genehmigt usw.
Ein Hoch auf die moderne Welt.
Gruß Tino
 
Es geht auch anders, hatte vor 2Jahren auf der Modellbaumesse in Dortmund ne V100 von Roco gekauft. Leider am Stand nicht genau nachgesehen. Zu Hause dann festgestellt, dass ein Puffer fehlt.
Email an Roco geschrieben.
Antwort war, wenden sie sich an den Händler, bei dem sie das Modell erstanden haben.
Nach meiner Antwortemail, dass das ja schlecht möglich sei, da am Messestand erworben, passierte 4 Tage nichts, am 5.ten Tag hatte ich ein Paket im Briefkasten. Inhalt, ein Puffer und ein Knickkesselwagen. Der Knickkessel lt. beiliegendem Schreiben als kleine Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten und das Missverständnis.

Maik
 
Nein,
das war reinweg auf das Garantie- und Gewährleistungsverhalten der Hersteller bezogen!!!
Da sich eine Diskussion darüber schon über mehrere Posts hinwegzog.
 
Es ist alles relativ.
Knochenschüttler von Beckmann, nicht hörbar, mit sehr langem Auslauf und vollkommen klaglos unterwegs.
VT von MMU deutlich hörbar und fast ohne Auslauf
Gegen die 92 6582 von BTTB (mit dem guten alten Vorkammer 12KVD unterwegs :p) fährt die VT natürlich um längen besser
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,auch beim Lokkauf gehöhrt leider immer etwas Glück dazu. Es ist eben nicht jede Lok aus einer Fertigung gleich.
Es gibt überall Toleranzen die mal mehr oder weniger eingehalten werden.
Auch Verbrennungsmotoren und Autos vom Fließband sind nicht zu 100% gleich.
Klar, man will eine leise Maschine. Aber etwas Geräusche haben auch etwas Charakter. Es darf eben kein Defekt sein.
 
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