• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Laufkultur & Fahrgeräusche aktueller Lok-Modelle

Sachgemäßer Einbau eines Decoder und Löten auf der Lokplatine (Entfernen von Bauelementen) sind aber zwei Paar Schuhe und haben nichts miteinander zu tun!
 
Die 118er würde ich mal reklamieren, bei der 110er fehlt evtl. nur Fett im Getriebe.
Bei mir war noch jedes Tillig-Getriebe trocken beim Kauf...
Das bissel Fett auf der Schnecke kann man eigentlich vergessen.

@mattze70: Habe ich auch erst gerade gelesen.:eek: War ein harter Arbeitstag heute.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er schreibt das es eine Piko-Lok ist.

Der Bezug zu meiner Aussage war auf den eigentlichen, mittlerweile geänderten, Beitrag über meinen gedacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte meine neue defekte BR110 eigentlich bei Tillig reparieren lassen, auf Gewährleistung. Tillig lehnt es ab und verweist auf den Händler, als Vertragspartner. Der Händler bietet mir keine Reparatur an, nur Stornierung. Typisch Servicewüste Deutschland! Meine Entscheidung steht nun, der Händler bekommt die defekte Lok wieder und Tillig kann mich mal. Hab nun eine neue Roco 110 als DB Version erstanden und werde diese dann mit passenden Wagen einsetzen, als Ersatz. Im Gegensatz dazu, bin ich mit meinen Piko Loks äußerst zufrieden mit der Geräuschkulisse und den Fahreigenschaften, mit ESU und Uhlenbrock Decodern.
 
Warum man bei Tillig nicht reagiert, wenn der Händler Das Modell nicht zur Reparatur schicken will ? Ich hatte mal ein Problem mit dem Licht einer BR119 und der Laden ist 250km weg, wo ich die Lok im Urlaub gekauft hatte, damals hat Tillig noch ne Versandmarke geschickt und repariert.
 
Hallo,

ich finde es ja eher Interessant warum Dein Händler so inkompetent ist und die Lok nicht zu Tillig zur Reperatur einschickt? Da würde ich mir schleunigst einen anderne Händler suchen wenn er nicht fähig dazu ist oder zu faul (mein Händler vor Ort hat bei solchen Sachen ohne zu murren das Modell zu Tillig geschickt und das wurde repariert). Als Händler würde ich mich bemühen den Kunden ein positiven Eindruck zu hinterlassen und nicht "friss oder stirb!"
 
Ich hatte Tillig gestern auch noch angeschrieben zwecks Reklamation der 110er - heute kam ganz schnell die Antwort mit dem Verweis auf den Händler. Tillig ist der Meinung, dass ich nur mit dem Händler einen Vertrag eingegangen bin und dieser somit auch zur Abwicklung der Reklamation verpflichtet ist. Ich habe von einem Bekannten erfahren, dass dies früher anders war, da konnte man als Endkunde gegenüber Tillig den Garantieanspruch geltend machen. Nun geht es aber um Gewährleistungsansprüche, und da ist der Händler im Boot. Ja ja, alles besser mit Brüssel und der Kunde ist König.

Egal, ich habe keine Lust auf fehlerhafte Produkte und sehe es nicht ein, dass ich für mein hart verdientes Geld auch noch selbst Hand anlegen soll damit es passt. Die Loks gingen retoure.
 
Ich bin nicht bei FB - was ist denn kaputt an der Lok? Wenn es bloß um einen vermeintlichen Defekt geht wie ein lautes Fahrgeräusch macht es für den Händler wenig Sinn die Lok zu Tillig zu schicken. Und Tillig wird es auch nicht zur "Reparatur" annehmen wenn es nichts zu reparieren gibt.

P.S. Mit dem Einschicken zum Händler ist nicht Tilligs Meinung, sondern geltende Rechtslage.
 
Ja ja, alles besser mit Brüssel und der Kunde ist König.
Zu meiner Schulzeit in dem betreffenden Jahr (Wirtschaft & Recht Unterricht), noch zu DM Zeiten, war das schon so und im BGB geregelt, da brauchte es keine EU für. Auch wenn es rechtlich so richtig ist, wie es Tillig möchte, kann man bei gewissen Gründen dem Kunden zumindest aus Kulanz entgegenkommen.
 
Auch wenn es rechtlich so richtig ist, wie es Tillig möchte, kann man bei gewissen Gründen dem Kunden zumindest aus Kulanz entgegenkommen.
Nein. Das erzeugt bei manchen Leuten/Kunden leider den Effekt, dass sie es beim nächsten Mal wieder versuchen. Und wieder, und wieder....
Das Argument "aber damals ging das doch auch..." kommt garantiert geflogen. Und bums, kommst du nicht mehr aus der Kulanzmühle raus.
Dann erzählt es einer dem nächsten und so weiter....
Rechtliche Regelungen sind nicht aus Spass entstanden...
 
Was macht man denn, wenn der Händler seinen Laden für immer schließt und man nach dem Ausverkauf Garantieleistung in Anspruch nehmen will?
Behandelt Tillig das dann anders, wenn sie wissen das es den Händler nicht mehr gibt?
Gruß Tino
 
Meinungsfreiheit ist nicht Handlungsfreiheit.
Wenn man sich seine eigenen Regeln macht, muss man sich nicht noch gekünstelt aufregen, wenn die anderen nicht mit. Machen.
Also. Warum muss Modellbahn immer ne Ausnahme sein? Auto oder Waschmaschine reklamiert auch keiner beim Produzenten. Im Übrigen erlischt die Gewährleistung bei ner Kulanzreparatur unter Umgehung des Vertragspartners wohl auch.
Garantie gibt in TT so gut wie keiner.... Bitte genau auf die Wortwahl achten.

Mit Praktiken wie von mahura angegeben schafft sich der Handel zumindest für Modellbahn wirklich selbst ab. Da brauch ich keinen Händler mehr, der für nix die Tasche aufhält. Das sollte es doch nicht sein oder?

Daniel
 
Hier stellt sich doch das Problem ganz anders dar. Ich als Kunde habe nicht die Möglichkeit die gekaufte Neuware kostenlos reparieren oder umtauschen zu lassen. Ich verliere im jeden Fall die gekaufte Ware wieder, da man mir nur die Wahl zwischen "defekt" Behalten oder Stornieren zugesteht. Man stelle sich mal vor, das passiert so mit einen Neuwagen eines Autoherstellers! Ja, das wäre undenkbar, aber bei der Lok ist es eben möglich. Bei Tillig scheint man selber gar nicht zu wissen, was gesetzliche Garantie oder Gewährleistung darstellt. In meiner E-Mail wird nur von Gewährleistungsansprüchen gesprochen, obwohl hier ein gesetzlicher Garantiefall eines neuen Produktes vorliegt. Der Händler (großer bekannter Onlinehändler) macht es sich auch ganz einfach. Bloß keinen Aufwand betreiben. Trotzdem bleibt eine Sache ganz klar, die Lok hätte bei der Qualitätskontrolle beim Hersteller, so niemals verkauft werden dürfen. Da mahura "fast" das selbe Problem wie ich hat, gehe ich mal nicht von Einzelfällen aus. Andere Händler gehen bei Garantiefällen ganz andere Wege. Man hat die Entscheidung die defekte Ware dem Händler einzuschicken zur Reparatur, oder einem Servicepartner oder dem Hersteller direkt. Habe ich selber leider schon mehrmals durch, aber mit Erfolg. Ich will das Thema nicht weiter ausschlachten. Die Lok geht zurück, ich bekomme das Geld wieder und von Tillig samt Händler nehme ich Abstand von hochpreisigen Einkäufen. Ende!
 
Zuletzt bearbeitet:
.... Bei Tillig scheint man selber gar nicht zu wissen, was Garantie oder Gewährleistung darstellt. In meiner E-Mail wird von Gewährleistungsansprüchen gesprochen, obwohl hier ein Garantiefall eines neuen Produktes vorliegt. ....
Hier scheint jemand anderes nicht zu wissen, was Garantie oder (gesetzliche) Gewährleistung darstellt. :cool: Google hilft ggf. ....
 
Mit Garantie sind in meinem Fall die ersten 6 Monate nach Kauf gemeint. Dürfte wohl fast jeder verstanden haben welches Problem gemeint war.
@H-Transport, kennst du auch eine Lösung für so ein Problem oder wolltest du uns nur was zum Gewährleistungrecht mitteilen?

Gruß Tino
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler (großer bekannter Onlinehändler) macht es sich auch ganz einfach. Bloß keinen Aufwand betreiben. Trotzdem bleibt eine Sache ganz klar, die Lok hätte bei der Qualitätskontrolle beim Hersteller, so niemals verkauft werden dürfen. Da mahura "fast" das selbe Problem wie ich hat, gehe ich mal nicht von Einzelfällen aus.
Und der oder die Händler haben wohl auch keine Probefahrt durchgeführt. Nur die Kartons weitergeschickt. Im Falle einer Reklamation erhält der Kunde das Geld zurück. Halte das für keine kundenfreundliche Lösung, da sich eine Ersatzbeschaffung oft schwierig gestalten dürfte.
 
Amazon und Co. testen die von ihnen verschickte Ware auch nicht. Da wird's hingenommen.
Das Problem liegt eigentlich beim Hersteller, ob der eine Qualitätskontrolle durchführt. Wenn da schon eine Kontrolle durchgeführt wird, braucht der Händler nur auf einen eventuellen Transportschaden zu kontrollieren- ebenso der Endkunde. Bei der Prüfung beim Endkunden dürfte der Reklamationsanteil dann gering ausfallen.
Wenn der Hersteller aber keine Endkontrolle durchführt, schiebt er das an die Händler und Kunden weiter. Halte das für keine gute Unternehmensphilosophie. Das Unternehmen dürfte sich dann wohl auch nicht zertifizieren lassen.
 
Wenn der Hersteller aber keine Endkontrolle durchführt, schiebt er das an die Händler und Kunden weiter. Halte das für keine gute Unternehmensphilosophie. Das Unternehmen dürfte sich dann wohl auch nicht zertifizieren lassen.
Ich gebe dir da ja durchaus recht. Leider entspricht das nicht mehr wirklich dem Zeitgeist, der da vorgibt: "Friss oder stirb. Du wolltest es schnell und billig. Bitteschön...".
 
post: 1183963 schrieb:
Mit Garantie sind in meinem Fall die ersten 6 Monate nach Kauf gemeint.

Lesen bildet, z.B. hier: Link

Mal die Kernaussagen (das Wichtige in fetten Buchstaben):
"Die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" werden immer wieder verwechselt, falsch verstanden oder nicht richtig angewendet. "
"Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen)."

Richtigerweise müsste es also oben heißen: Die ersten 6 Monate nach Kauf habe ich einen Gewährleistungsanspruch beim Händler, bei dem ich nicht beweisen muss, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Mit etwas Glück gbt es ein Garantieversprechen vom Händler oder Tillig, wo ich aber erst einmal die Garantiebedingungen lesen muss.

Tante Edit: Diese Feinheiten habe ich nicht wegen Tillig lernen dürfen, sondern in einem Autohaus. Fairerweise vor dem Kauf...
 
Zurück
Oben