Für die angesprochene Frage Indusi ja oder nein; welche Strecken haben Indusi etc. ist lediglich die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ausschlaggebend. Dort sind aktuell folgende Dinge geregelt:
Zweiter Abschnitt – Bahnanlagen; § 15 Streckenblock, Zugbeeinflussung
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(2) Strecken, auf denen mehr als 100 km/h zugelassen sind, müssen mit Zugbeeinflussung ausgerüstet sein, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht werden kann.
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(4) Für Strecken, auf denen bis zu 100 km/h zugelassen sind, können
1. für Eisenbahnen des Bundes das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
2. für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen die zuständige Landesbehörde
die Ausrüstung mit Zugbeeinflussung vorschreiben. …
Dritter Abschnitt – Fahrzeuge; § 28 Ausrüstung und Anschriften
(1) Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge müssen folgende Ausrüstung haben:
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4. Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht werden kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge
a) mehr als 100 km/h bis höchstens 160 km/h beträgt oder
b) bis zu 100 km/h beträgt und die Fahrzeuge - ausgenommen Kleinlokomotiven - überwiegend auf Strecken mit Zugbeeinflussung verkehren,
5. Zugbeeinflussung, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und außerdem geführt werden kann, wenn die zulässige Geschwindigkeit der Fahrzeuge mehr als 160 km/h beträgt,
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Darüber hinaus darf natürlich jedes EVU schärfere Regeln für sich selbst aufstellen. Bei den Dampfern wird daher § 28 Absatz (1) 4b) ausschlaggebend sein. Die DB AG hat damit insofern nichts zu tun.
Als Ergänzung möchte ich hier mal anmerken, dass die Fahrdienstvorschrift (bzw. DS 408) nur Regeln
für den Betriebsdienst enthält. Die zitierten Geschwindigkeiten aus der DV 408 stehen dort unter der Überschrift (zu mindest dem Sinn nach): zulässige Geschwindigkeiten von Zügen. Das heißt, die Indusi kann ja auch mal defekt/ gestört sein und dann treten die Regelungen der Fahrdienstvorschrift auch für Fahrzeuge mit Indusi in Kraft und daher stimmen sie natürlich mit den in der EBO genannten Geschwindigkeiten überein.
@ Siggi: Es gibt auch Fahrtenschreiber auf Fahrzeugen ohne Zugbeeinflussung.
Wie die Frage historisch zu beantworten ist, also ab wann Indusi überhaupt gefordert wurde, müssen mal andere bei steuern. Auf alle Fälle gab es in den 20er Jahren bei der DRG die ersten deutschen Versuche.