Kroli schrieb:
@bksig516:
...passt die Variante mit dem Gruppenausfahrsignal meiner Meinung nach eben besser hin. Um es übertrieben zu sagen: wenn der Abstand zwischen Ausfahrsignal und Zwischensignal - sagen wir, z. B. eine Lok- und eine Wagenlänge beträgt - dann sollte man das Zwischensignal lieber durch ein Gleissperrsignal ersetzen.
Vorsicht mit dem Gruppenausfahrsignal, auf Hauptbahnen ist es nur in Gleisgruppen zugelassen, in denen keine Durchfahrten möglich sind.
In der oben beschriebenen Situation der Bfe Fangschleuse und Hangelsberg wäre es keinesfalls zulässig.
Hier mal der Text der Grundsätze:
1.226 Bei Formsignalen kann für mehrere Ausfahrstraßen ein gemeinsames Ausfahrsignal - Gruppenausfahrsignal - aufgestellt werden. Dieses muß dann neben oder hinter dem Zusammenlauf der zugehörigen Fahrstraßen, aber vor dem Zusammenlauf dieser Fahrstraßengruppe mit anderen Fahrstraßen stehen. Bei Gruppenausfahrsignalen ist an jedem Ausfahrgleis ein Gleissperrsignal aufzustellen. Mehrere Ausfahrstraßen sind nur dann mit einem Gruppenausfahrsignal auszurüsten, wenn sie
a. in der Stellung der spitzbefahrenen Weichen und der Schutzweichen miteinander übereinstimmen oder die einzelnen Fahrstraßen durch Fahrstraßenhebel festgelegt werden,
b. außerhalb der durchgehenden Hauptgleise beginnen,
c. vor Ihrem Zusammenlauf nicht durch andere Fahrstraßen gekreuzt werden,
d. nicht von Zügen ohne Halt befahren werden,
e. ausschließen, daß die vor dem Gruppenfahrsignal liegenden Weichenkrümmungen mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h oder wenn Weichen mit geringerem Halbmesser als 190 m infrage kommen, von mehr als 30 km/h befahren werden können.
Lichthauptsignale sind als Gruppenausfahrsignale nicht vorzusehen.
(
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~umaschek/grundsaetze/grundsaetze.htm)
mfg exilvogt