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Exotische Signalposition

Jetzt wirds kompliziert. Es gab auch Abzweigstellen, die mit einem Weichenwärter besetzt waren. Welcher Fahrweg einzustellen ist, wurde vom Fahrdienstleiter durch Blocken des Befehlsabgabefeldes - Entblocken des Befehlsempfangsfeldes beim Weichenwärter angewiesen.
Abzweigstellen sind betrieblich auch eine Mischung aus Bahnhof und Blockstelle. Vor der Weichenspitze stehen Signale mit einer Bezeichnung als Einfahrsignal. In der Gegenrichtung kommen Signalbezeichnungen für Blocksignale zur Anwendung. Ob das im gewählten Zeitraum auch schon in dieser Form angewendet wurde, weiß ich im Moment nicht. Wäre mal zu recherchieren.
 
Bleibt bitte beim Thema!

Wer meint, wir Deutschen hätten heute ein Reglementierungsproblem, der verinnerliche bitte dieses:
soooo sehr viel hatte sich später nicht geändert.
 
Allgemein gefragt (z.B. in §21.2): wenn bei mehr als 40km/h Einfahrsignale gestellt werden müssen, heißt das im Umkehrschluß, dass bei weniger als 40km/h keine gestellt werden dürfen? Ich kann mir z.B. vorstellen, dass man Signale eingesetzt hat, um Posten einzusparen.
Da die Preußen im Allgemeinen, die Staatseisenbahn derselben im Besonderen als ausgesprochen Sparsam und spartanisch galten, ist ein solches Szenario unwahrscheinlich, zumal Personal immer günstiger war als Material, das ja ebenfalls des Personals bedurfte.

Jetzt wirds kompliziert. Es gab auch Abzweigstellen, die mit einem Weichenwärter besetzt waren. Welcher Fahrweg einzustellen ist, wurde vom Fahrdienstleiter durch Blocken des Befehlsabgabefeldes - Entblocken des Befehlsempfangsfeldes beim Weichenwärter angewiesen.
Abzweigstellen sind betrieblich auch eine Mischung aus Bahnhof und Blockstelle. Vor der Weichenspitze stehen Signale mit einer Bezeichnung als Einfahrsignal. In der Gegenrichtung kommen Signalbezeichnungen für Blocksignale zur Anwendung. Ob das im gewählten Zeitraum auch schon in dieser Form angewendet wurde, weiß ich im Moment nicht. Wäre mal zu recherchieren.
Gefährliches Halbwissen!

Erstens: Weichenwärter sind ausschließlich für Rangierfahrten zuständig. Zudem hat der Weichenwärter nur in technischer Abhängigkeit zwischen den Stellwerken eines Bahnhofes(!) durch den Bahnhofsblock Zugriff auf die Hauptsignale, und das auch nur im Einzelauftrag des Fahrdienstleiters.

Zweitens: Abzweigstellen sind keine "betrieblichen Mischungen aus Bahnhof und Blockstelle", sondern Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge auf ein anderes Streckengleis übergehen können.

Bahnhöfe dagegen sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, halten, kreuzen, wenden und überholen können.

Hauptsignale in Bahnhöfen: Einfahr-, Zwischen- und Ausfahrsignale
Hauptsignale der freien Strecke: Blocksignale

Und das war schon zu Preußens Zeiten so.

Beste Grüße...
 
@Adler1835 Fast alles richtig. Die Definitionen gut zitiert. Ich hab selbst als Weichenwärter gearbeitet und war nicht nur für die Rangierfahrten zuständig, sondern wie ich schrieb, über das Befehlsempfangsfeld auf dem Block auch Bediener der Hauptsignale. Das funktioniert auch bei Abzweigstellen. Ich kenne Bahnhöfe auf denen der Fahrdienstleiter überhaupt keine Weichen und Signale bedient hat, sondern nur die Wärter auf den Stellwerken rechts und links von ihm.
Beim lieben Gott und der Eisenbahn gibt es nichts was es nicht gibt.
Die betrieblichen Maßnahmen auf Abzweigstelen sind sehr wohl eine Mischung aus Bahnhof und Blockstelle. Guck mal in die 408.
 
Also. Aus meiner Sicht wäre es hier das Beste gewesen, wenn man die beiden Strecken bis in den Bahnhof reingezogen hätte. Das spart den Bediener der Weiche nebst deren Sicherung da draußen und man muss da auch nicht erst mühsam hin, um die Weiche zu schmieren und co.
Aber zu spät.
Ja, dann helfen dort nur Signale, eins ggf. vor dem Tunnel.

Gruß ebahner
 
Es gab auch Abzweigstellen, die mit einem Weichenwärter besetzt waren.
Das wäre mir neu. Hast du da ein konkretes Beispiel für?

Vor der Weichenspitze stehen Signale mit einer Bezeichnung als Einfahrsignal. In der Gegenrichtung kommen Signalbezeichnungen für Blocksignale zur Anwendung.
Meines Wissens sind Signale auf Abzw immer Blocksignale (es gibt dort keine Einfahr- oder Ausfahrsignale)
Auch für diesen - ziemlich unglaubwürdigen - Fall wäre ein konkreter Ort hilfreich. Vielleicht kann man ja noch was lernen!
 
Hab' den Text hier gerade gelöscht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur besseren Übersicht nochmal die Strecke bis zum Bahnhof. Thema ist u.U. das über die letzte Weiche im Bahnhof rangiert wird. Das Einfahrtsignal soll im Grunde nur dazu dienen, dass keine Züge von der Strecke in die Rangierfahrten rauschen. Ansonsten gab es auch an der Vorbildstrecke keine Signale. Problem im Modell ist die räumliche Nähe des Abzweigs zum Bahnhof. Im Vorbild war so was halt weit weg und auch nicht über Signale gesichert (wie gesagt, wir sind um 1910 herum).
Ich würde es folgendermaßen machen:
- Wegen des relativ kurzen Abstands zum "richtigen" Bahnhof (Rangierabteilungen reichen in der Länge noch bis dorthin) würde ich diese Weiche noch zum Bahnhof zählen. Sie wäre damit nicht ein Abzweig (an freien Strecke), sondern die Einfahrweiche für beide Strecken.
- An dem einen Gleis stellst Du in einem sinnvollen Abstand vor der Weiche das eine Einfahrtsignal auf.
- Das andere Einfahrtsignal schiebst Du weiter fort, so daß dieses Gleis noch zum Ausziehen der Rangierfahrten genutzt werden kann.
- Dort gehört dann natürlich eine Rangierhalttafel hin, die von Rangierfahrten nicht überfahren werden darf.
- Das Einfahrsignal steht in entsprechendem Abstand vor der Rangierhalttafel.
- Wenn Du meinst, daß vom "eigentlichen Bahnhof" her der Stellweg zu weit ist, postierst Du dort ein Wärterstellwerk. Von dem aus werden auf Befehl des Fahrdienstleiters hin die Einfahrweiche und die Einfahrsignale (+ ggf. Vorsignale) gestellt.

In Quedlinburg lagen am westlichen Ende die Einfahrsignale weit draußen, da bei ursprünglich 2 Gleisen nach Thale dort auch gleich noch der Abzweig nach Frose mit gesichert wurde. Bis zum Abzweig nach Frose befuhren die Züge dorthin gewissermaßen das falsche (linke) Streckengleis. Als das zweite Gleis nach Thale demontiert war, blieben die Signale dort draußen stehen. Gestellt wurden Weiche und Signale vom Wärterstellwerk Quedlinburg West, von dem aus auch die Schranken des Bahnübergangs dort bedient wurden. Quedlinburg hatte ein Fahrdienstleiterstellwerk und 2 Wärterstellwerke. Auf dem langen Abschnitt konnten - und mußten wegen Anschlußgleisen - Rangierfahrten stattfinden. Es gab dementsprechend an den Gleisen auch die Rangierhalttafeln.

Ich sehe also kein großes Problem.
 
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Die betrieblichen Maßnahmen auf Abzweigstelen sind sehr wohl eine Mischung aus Bahnhof und Blockstelle. Guck mal in die 408.
Wo steht denn in der 408 geschrieben, dass eine Abzweigstelle eine "Mischung aus Bahnhof und Blockstelle" sei? Mit Verlaub, aber das ist grober Unfug.

Abzweigstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke. Bedient werden diese durch einen Fahrdienstleiter. Die entsprechende(n) Weiche(n) werden durch Blocksignale gesichert.

So und nicht anders ist die Ordnung der Dinge.
 
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@Adler1835 Ich möchte eigentlich den Threat von iwii nicht weiter verwässern.
Das nirgends in der 408 steht, das Abzweigstellen eine Mix aus Blockstelle und Bahnhof ist, ist auch richtig.
In einer Richtung hast du jedoch Maßnahmen, ähnlich wie im Bahnhof - wenn die Weich Spitz befahren wird - Stumpf werden Maßnahmen analog wie an Blocksignalen durchgeführt.
Erkennbar auch ein wenig an den Signalbezeichnungen. Vor der Spitze der Weiche ist die Signalbezeichnung zum Beispiel "F" wie an Einfahrsignalen. Von der Stumpfen Seite sind es Blocksignalbezeichnungen z.B. "108", "24205" da gibt es viele Möglichkeiten.
Jetzt würde ich iwii gern weiter bauen lassen.
@AG_2_67 Kann mich leider nicht mehr an die Betriebsstelle erinnern. War im Rahmen einer Weiterbildung. Hab aber noch Kontakt zu einigen aus dem Kurs. Vielleicht kann sich da noch einer erinnern. Wenn ich was rausbekomme dann bekommst du die Antwort per PN.
 
Ich möchte eigentlich den Threat von iwii nicht weiter verwässern.
Alles gut. Ich habe ja extra diesen Thread aufgemacht. Die eine richtige Lösung scheint es nicht zu geben und von meinem Vorbild gibt es keine Informationen aus der Zeit. Am Ende wird es wieder auf "hätte so sein können" hinaus laufen.
 
Wenn's (scheinbar) keine Informationen zum Gesuchten gibt, dann war es entgegen aller Annahmen entweder nicht reguliert, oder man hat heute ein Interpretationsproblem des damaligen Sprachgebrauchs.
Sinngemäß heißt es "...Kreuzungen (...) sind mit Hauptsignalen zu decken..." und es wird auf §13 verwiesen, in dem es wie folgt lautet
"...Kreuzungen von Hauptbahnen mit anderen Bahnen dürfen in Schienenhöhe außerhalb der Einfahrsignale der Bahnhöfe nicht angelegt werden..."
Damit sind also Verbindungen mehrerer Strecken durch Weichen gemeint.
Wäre das nur ein Anschließer, wäre kein Signal nötig. Wegen der Stichstrecke mit dem Bahnhof brauchst also theoretisch doch drei Signale. Eines davon sollte imho aber als gemeinsames Ausfahrsignal Deines Bahnhofs genutzt werden. Fragt sich nur wie die Gleise im Bahnhof ausfahrseitig in Richtung des Abzweigs zu sichern sind. Haltscheibe oder Gleissperrsignal? :nixweiss: (bitte keine DV heranziehen!!!)
Das zweite Signal ist wegen der örtlichen Gegebenheiten vor dem Tunnel zu platzieren und das dritte darf sehrwohl auch links neben das Gleis gestellt werden.
Wenn ich mal komplett nachgesehen hätte... Nichts ist so beständig wie die Änderung!
 
Zuletzt bearbeitet:
"...Kreuzungen von Hauptbahnen mit anderen Bahnen dürfen in Schienenhöhe außerhalb der Einfahrsignale der Bahnhöfe nicht angelegt werden..."
Das würde heißen, wenn man die Weiche dem Bahnhof zuschlägt, wären wir wieder beim Szenario aus #28. Damit könnte ich leben. Im Zweifel wandert das Signal noch ein Stück weiter raus, wie in #9 eingezeichnet.
 
Es gilt der darüber liegende Satz, da sich §13 in keinem Wort auf Nebenbahnen bezieht.
 
Dann gilt die Anweisung der Landesaufsichtsbehörde (vom zuständigen Minister persönlich)
Letzten Endes wäre eine Privatbahn aber so nicht umsetzbar gewesen.

Dazu gab es das Kleinbahngesetz in dessen Rahmen ein direktes Ein- oder Durchfahren von und zur Staatsbahn untersagt war. Ebenso wurden die Schnittstellen (Weichen) auf das betrieblich notwendige Mindestmaß reduziert und die Stationen entsprechend angelegt. Auf diese weise verhinderte man, dass Kleinbahnen für die Staatseisenbahn zur wirtschaftlichen Konkurrenz werden konnten.
Zwischen 1950 und 2000 sorgte diese Einschränkung für das Ende aller verbliebenen Kleinbahnen.

Fazit: Stichstrecke als Staatsbahn, Ausfahrtbereich des Bhf's bis vor die Weiche ziehen und aus Richtung der Stichstrecke in den Bahnhof ein Einfahrsignal stellen.
 
Ob das eine 'ne Privatbahnstrecke ist, die da mit einmündet, oder nicht, ist schnurzwurschtpiepe. Die Staatsbahn legt da die Regeln fest.
Es gibt genügend Literatur über Privatbahnen mit abgedruckten Gleisplänen, auch von Gemeinschaftsbahnhöfen mit der Staatsbahn. Sicherung und Signalisierung erfolgten da nach der geltenden Signalordnung.
Macht es doch nicht unnötig kompliziert, mehrdeutig und undurchsichtig!
Sonst sind auf der Anlage von @iwii die Züge noch lange unsicher unterwegs. :) Bin gespannt,wann sich dort der erste schwere Unfall ereignet.
 
@iwii hat ja nun etliche Anregungen erhalten. Ich bin gespannt, was er für seine Modellbahn wählt.
 
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