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Exotische Signalposition

Dein Problem stellt hier der Wunsch dar, von ~1905 bis ~1935 quasi alles zu bespielen.
Die Vorschriften änderten sich in der Zeit enorm und bis zur Gründung der Reichsbahn ging man auf Nebenstrecken äußerst sparsam mit Signalen um.
Es mussten laut Eisenbahn und Betriebsordnung (1904, Ausgabe 1916, liegt mir im Original vor) Einfahrsignale auf Nebenstrecken nur dann vorgesehen werden, wenn es sich um „Kreuzungsstationen“ handelte und die Bahnstrecken mit mehr als 40km/st befahren wurden.
Ausnahme der Ausnahme als Einzelanweisung sozusagen, weil man dann wieder größeres Augenmerk auf das Schutzabteil, oder alternativ einen Schutzwagen legen muss. Bis 40km/h war weder das Eine noch das Andere erforderlich.
Zudem mussten außerhalb der Bahnhöfe liegende und unverschlossene Weichen mit Hauptsignalen gedeckt werden - auf Hauptstrecken.
Fazit: nix einbauen, hinlegen, Sabbeln lassen! ;)
 
Ich denke, ich habs jetzt. Egal wo ich das/die Signal(e) am Abzweig aufstelle, würde immer die Gefahr bestehen, dass bei Halt ein Großteil des Zuges im Tunnel stehen bleibt. Ich behaupte ganz frech, dass man das zu Zeiten von Ofenheizung und offenem Licht unter allen Umständen vermeiden wollte. Folglich muss das Eingangsignal am geraden Ast vor die Tunneleinfahrt. Auf dem abzweigenden Ast gibt es nur wenig Zugverkehr. Hier könnte man einfach per Anweisung (alternativ ein entsprechendes Schild, wenn es ein gibt) festlegen, dass immer vor der Weiche zu halten ist. Der ansässige Posten (Fahrdienstleiter oder was an der Stelle korrekt wäre) zeigt dann die Weiterfahrt an.
 
Einfahrsignale braucht‘s für Deine Anlage nicht. Die EB&BO galt in allen deutschen Ländern.
 
Wimre hatten @Schraube und @Roene13 eine ganze Menge an Infos über die Sachsen zusammengetragen und die Möglichkeit, dass landesspezifische Anforderungen über das Mindestmaß der Reichsgesetzgebung hinaus gingen, besteht ja.
Nur sollten die allem Spieltrieb zum Trotz auch belegbar sein damit es nicht kitschig wird. Bei dem Abstand befände sich ein Signal zur Deckung der Weiche auf jeden Fall vor der Tunneleinfahrt weil man noch nicht sonderlich präzise anhalten konnte und eine Anfahrt des Zuges im Tunnel für die Personale fatal gewesen wäre. Oder eben ein Durchrutschen mit katastrophalen Folgen.

Ausfahrsignale brauchst Du auf jeden Fall und da der Bahnhof zwei Inbetriebnahmephasen hatte…
 
Zuletzt bearbeitet:
Ausfahrsignale kann der Fahrdienstleiter auch persönlich geben. Wenn, dann braucht man Einfahrsignale.
Und das waren bis zur Einführung der Trapeztafel in den 30er Jahren oft Formhauptsignale.
Selbst an solchen Betriebsstellen wie Neuseehagen soll es solche für kurze Zeit gegeben haben.

Offenbar rechnete man damals mit Wachstum…

Grüße Ralf
 
Deine aus späteren Regularien gebildete Meinung weicht von den vorher geltenden Vorschriften ab. ;)
 
Du hast recht. Mit den Ausfahrsignalen lag ich nämlich auch nicht ganz richtig.
Auf Hauptbahnen mussten Stationen mit Ausweichgleisen mit Ausfahrsignalen versehen werden. Auf Nebenbahnen genügten (vermutlich wegen der geringen Höchstgeschwindigkeiten) Weichensignale, sprich Laternen und Grenzzeichen.
In Gänze bin ich jetzt zu faul nachzuschauen. Vielleicht fällt Dir etwas ein, wie Du was aus dem Bahnhof machen kannst.

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Weichensignale, sprich Laternen
Mich deucht erst kürzlich gelesen zu haben, dass Weichenlaternen in der Masse noch nicht so alt sind. Da muss ich noch mal nachschlagen. Auch wenn vielleicht mal Epoche 2 gefahren wird, würde ich dennoch rein Epoche 1 ausstatten - genauer besagte 1905-1910, weil genau da der Umbau des Bahnhofs statt fand. Ich gehe davon aus, dass dieses dann relativ lange Bestand hatte, da die Einrichtungen neu waren.
 
Da hilft ein Blick in die Signalbücher (rdb-breslau, SLUB, möglicherweise DTM etc. pp.)
Dass man kennzeichnungspflichtige Weichen unbeleuchtet ließ, mag ich nicht so recht glauben.
 
@Grypsi Knallkapseln waren das Notsignal und hatten bei der Regelung der Zugfolge nichts zu suchen.
Hallo TT-Fritze,

mit den Knallkapseln meinte ich richtigerweise die Nutzung wie hier: Knallkapsel – Wikipedia

Da steht u.a.:

"Einsatz​

Knallkapseln kommen dann zum Einsatz, wenn ... oder wenn die Gefahr besteht, dass ein anderes Signal beispielsweise wegen Nebels oder Schneetreiben vom Zugpersonal nicht wahrgenommen werden kann."

Somit gilt das obige auch für Hauptsignale, die bekanntermaßen die Zugfolge regeln.



Es gibt aber auch weitere Einsatzmöglichkeiten, so bereits um 1910:
ich verweise mal auf Wikipedia. Da steht u.a.: "

Knall-Lichtsignal​









Das Knall-Lichtsignal sicherte im Bahnverkehr die Beachtung eines Hauptsignals durch eine akustische und optische Warnung.
Wurde ein Signal auf „Halt“ gestellt, legte ein damit verbundener Hebel gleichzeitig drei Knallkapseln auf einem Ausleger auf die Schiene. Wurde das „Halt“ zeigende Signal überfahren, so löste das führende Fahrzeug des Zuges die Knallkapseln aus, die beim „Überfahren einen starken Knall, blitzähnliche Lichtwirkung und einen scharfen Geruch erzeugen“. Der Zug hatte sofort anzuhalten, wurde das Knall-Lichtsignal ausgelöst. Stand das Hauptsignal auf „Fahrt frei“, so war auch der Ausleger vom Gleis entfernt. Die Preußischen Staatseisenbahnen verwendeten derartige Signale."

Soweit meine Ergänzungen.

Grypsi
 
Das mag ja alles richtig sein, was das mit der Signalisierung auf dem Bahnhofvon @iwii zu tun haben soll erschließt sich mir nicht. :wiejetzt:
 
Lässt sich aber in dem Fall nicht so recht glaubhaft nachbilden. Die Streckenart und ~führung ist der ausgeprägteste Gegenspieler.
 
nicht so recht glaubhaft
Das hängt in erster Linie vom Wissensstand des Betrachters ab. Ich würde mal sagen, dass im Gesamtkontext die Stimmen der tatsächlich Wissenden im Rauschen der Meinenden komplett untergehen. Das macht die Sache für mich halt recht schwierig.

Allgemein gefragt (z.B. in §21.2): wenn bei mehr als 40km/h Einfahrsignale gestellt werden müssen, heißt das im Umkehrschluß, dass bei weniger als 40km/h keine gestellt werden dürfen? Ich kann mir z.B. vorstellen, dass man Signale eingesetzt hat, um Posten einzusparen.
 
. Egal wo ich das/die Signal(e) am Abzweig aufstelle, würde immer die Gefahr bestehen, dass bei Halt ein Großteil des Zuges im Tunnel stehen bleibt.
Das ein Zugteil im Tunnel steht kann realistisch sein. Ich erinnere mich noch an das Einfahrsignal von Gehlberg aus Richtung Suhl kommend. Dieses stand nicht weit vom Tunnelportal des Brandleite Tunnel entfernt.

Gruß Thomas
 
Hier noch ein interessanter Beitragsfaden im Stummiforum, falls noch nicht bekannt. :)
 
Somit gilt das obige auch für Hauptsignale, die bekanntermaßen die Zugfolge regeln.
Knallkapseln wurden immer zur Gefahrenabwehr ausgelegt. So zum Beispiel wenn ein Zug einem anderen zeitlich folgte und der Vorrausfahrende liegen blieb. Das Knall Lichtsignal war ebenfalls eine Gefahrenabwehr. Heute wird dies durch die PZB realisiert.
 
Hallo Adler,

(...)

Eine Betriebsstelle mit einer Weiche, an der 2 Strecken zusammengeführt werden, ist keine Blockstelle, sondern eine Abzweigstelle und mit einem ausgebildeten und örtlich geprüften Fahrdienstleiter zu besetzen. Ein Blockwärter reicht nicht aus dafür!

(...)

Grypsi
Hallo,

ich schrieb ja auch Abzweigstelle. Jedoch ist eine Abzweigstelle gleichsam auch eine Blockstelle, die als Zugmeldestelle eines Fahrdienstleiters bedarf, im Gegensatz zur Blockstelle als Zugfolgestelle, wo ein Blockwärter genügt, da keine Weichen verbaut sind.

Beste Grüße...
 
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