Getreu dem alten Juristen-Spruch "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", habe ich mir nochmal das EK-Buch zur OBB genommen und nachgelesen:
1. Bis auf eines am Bahnhof Deesbach wurden alle anderen Nebengleise (Überholungs- und Ladegleis Deesbach, Ladegleis Cursdorf) 1976 ausgebaut. Sie waren also bei der Sanierung der Fahrleitung 1979 nicht mehr vorhanden. Das zweite Ladegleis mit GS am Bf. Deesbach wurde noch saniert und mit zentraler Fahrleitung überspannt. Sein Zweck bestand nur darin, Fahrzeuge der Flachbahn wegsetzen zu können. An das Gleis kann ich mich noch erinnern, was bedeutet, dass ich vor 1996 das letzte Mal dort war, denn dann wurde auch dieses letzte Nebengleis ausgebaut.
2. In Cursdorf wurde nie umgesetzt (etwaige Ausnahmen bestätigen die Regel). Güterwagen wurden von Lichtenhain her gezogen und nach Lichtenhain geschoben. Beiwagen für den Personenverkehr hingegen wurden nach Cursdorf geschoben (ggf. dort im Schuppen hinterstellt) und nach Lichtenhain gezogen.
3. Dreiteilige Personenzuggarnituren wären nicht unmöglich gewesen, es gab sie aber offenbar nicht. Auch sprechen die Bahnsteiglängen dagegen: Cursdorf 25m, Deesbach 30m.
Ob es mehrteilige Garnituren mit Güterbeförderung gab, z. B. G+ET-VB, wird nicht belegt. Allerdings war der alte Regel-ET recht leistungsschwach...
4. Belegte Personenzuggarnituren sind:
ET
ET+VB
ET+ES
ET+ET
VT 2.09 (Probefahrten 1967)
BR 98+VB (bis 1958 bei Ausfall ET)
BR 101+ET (1979 bei Sanierung Oberleitung)
BR 101+ES (1982 bei Ausfall des damals einzigen ET vor Ort)
Soweit dazu. Guten Abend.