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Miniatur - Elbtalbahn in Königstein / Sachsen

Wenn es von alg. Nutzen ist, ist es möglich lt. Gesetzeslage. Siehe z.B. Braunkohle.
Hat überhaupt nichts mit VEB zu tun oder mit geRALe.

Grüße Wolfgang
 
In der BRD geht Privateigentum über alles. Eine Enteignung geht nur mit Wertausgleich. Zudem sind die rechtlichen Hürden hoch. Wäre der Verkauf des Grundstücks das Ziel, wäre eine Enteignung kein finanzieller Nachteil für den Besitzer. Ich sehe die Äußerung eher als Spitze gegen den Verein, der sich vielleicht für ein klein wenig wichtiger hält, als er ist. :nixweiss:
 
Es ist sehr schade, was da passiert ist. Sicherlich ist wohl die Eigentümerin der Immobilie auch eine komplizierte Perönlichkeit.
Aber, die Modellbahngruppe schien tatsächlich sehr naiv. Ich bin Mitglied des Vereins "Historische Feldbahn Dresden e.V. - Feldbahnmuseum Herrenleite". Jahrelang war der Verein auf städtischem Pachtgelände in Dresden zuhause. Als die Kündigung ins Haus flatterte, war auch eine Entscheidung vonnöten, die zum Glück weitsichtig vorbereitet war, man war bereits auf der Suche nach einem neuen Gelände. Unterschiedliche Varianten zerschlugen sich, bis sich dann endlich die Möglichkeit ergab, bei Pirna ein Gelände zu pachten. Das setzte entsprechende Verträge voraus, die ausgehandelt wurden, mit Fristen für beide Seiten. Letztlich konnte der Verein dann das Gelände sogar erwerben.
Worauf ich hinaus will: Solch ein ambitioniertes Modellbahnprojekt muss man räumlich auch solide juristisch sichern. Das war wohl nicht gegeben. Und nun ist das Porzellan zerschlagen. Die Eigentümerin handelt nur nach ihrem Willen, was auch ihr gutes Recht ist, wenn es keine Miet/Pachtverträge gibt...
Keine schöne Situation und wenn noch dazu ein Teil der Anlage der Eigentümerin gehört, wirds richtig schräg.

Helge
 
Mir ist Art. 14 GG durchaus bekannt. In einem solchen Fall m. E. abwegig, aber es war ja sicher nur als Spaß gemeint.
 
In der BRD geht Privateigentum über alles. Eine Enteignung geht nur mit Wertausgleich.
bist Du wirklich Berliner? Fragt mal Deine Senatsvertreter.

Mir ist Art. 14 GG durchaus bekannt.
bei genauen Lesen ergibt sich die Möglichkeit der entschädigungslosen Enteignung;
man braucht nur die entsprechenden Gesetze mit den richtigen Parteien :oops:
ach ja, sogar die Rechtsmittel werden einem zugestanden, na so ein Glück:streichel

mfg
fp
 
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