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Wenn es eine feste Zuggarnitur ist, dann gilt das immer - egal, wo der Packwagen im Zugverband läuft.Grund war wohl, daß der Wagen bei der Hin.- und Rückfahrt an der selben Stelle zum stehen kam.
Ging es nicht auch um den Halteplatz des Packwagens im Verhältnis zum EG/Güterschuppen?
U.U. war es einfacher, wenn der Packwagen da gegenüber hielt und Gepäckstücke nicht erst vom/zum Bahnsteiganfang/-ende geholt/gebracht werden mussten.
Was die o.g. Schilderung höherer Geschwindigkeiten des Dreiachsers in der Mitte betrifft: Mag ja sein, dass die straffe Kupplung mit den Vierachsern und die Einstellung in der Zugmitte den Laufeigenschaften zuträglich war, aber war deshalb die zulässige Vmax höher?
Sicher wird der Wagen nicht bei 95 oder 100km/h entgleist sein, aber deutlich mehr auf "eigene Verantwortung"?
MfG
die mittige Anordnung von Packwagen sollte die Transportwege zum Bahnhofs-EG
Ich denke mal, dass dies nicht der Hauptgrund war.
@ sv_de,
... mit einem Dreiachser im Zug und der 243 vorn deutlich über 90km/ wundert mich schon.
MfG
...Lok und Wagen hätten 120 km/h hergegeben, die Strecke auch. Da gab es Teilstrecken bis 16 km (z.B. Wusterwitz - Genthin) da hätte esauch die Strecke hergegeben. Vermutlich ist dort im Verspätungsfall auch schneller als 90 km/h gefahren worden. ..