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Spielemax Sondermodelle 2016

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Schööööööööööööööön....
 
Hallo,
an alle Schnäppchen Jäger ))), die gesamten Angebote (-20%) bei SM gelten nur bis zum 18.10.2016 24.00UHR!!!
also auch bei der BR 95 also werde ich mir eine für diesen Preis vorbestellen.
Da macht man nichts verkehrt.
Wie ich stolli so lese will er 50% ))))))

Gruß tt-tappa
 
Hallo,
an alle Schnäppchen Jäger ))), die gesamten Angebote (-20%) bei SM gelten nur bis zum 18.10.2016 24.00UHR!!!
also auch bei der BR 95 also werde ich mir eine für diesen Preis vorbestellen.
Da macht man nichts verkehrt.
Wie ich stolli so lese will er 50% ))))))

Gruß tt-tappa

Nicht alles glauben aber bestellen dürfte nicht gehn.
 
@ stolli,
Werde in die Filiale meines Vertrauens gehen und dann schauen wir weiter. Ich gebe dann Bescheid.
Es wäre ja sonst unlauterer Wettbewerb ))))) was ganz neues ))))))
Gruß tt-tappa
 
Noch mal auf die SM "Sondermodelle" der 3 Gaskesselwagen zurückzukommen und das Set aus dem normalen Programm.

501375 DR III
501376 DR IV
501377 DR IV
01718 DR IV (2er Set)

Welche(r) von denen sind nun freelance?
Einen solchen Hinweis habe ich nirgends gesehen und hätte dann diese(n) Wagen auch nicht gekauft.

Zitat von der SM Homepage zu Gaskesselwagen 501375 DR III
"Original- und maßstabsgetreues Modell für erwachsene Sammler und Modellbauer. Nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet."
Was bedeutet nun originalgetreues Modell bei SM, wenn es ein Freelancemodell sein soll???
 
Einen solchen Hinweis habe ich nirgends gesehen und hätte dann diese(n) Wagen auch nicht gekauft.

Was bedeutet nun originalgetreues Modell bei SM, wenn es ein Freelancemodell sein soll???
Liest du auch, was geschrieben wurde? Der Freelance-Vorwurf betrifft die Epoche-VI-Modlle. Die SM-Modelle sind grundsätzlich okay.

Thorsten
 
#269 von amazist liest sich für mich aber anders. #270, da gebe ich dir Recht, da steht es wiederum ganz anders geschrieben. Also sind ALLE Epo. III und IV Modelle der DR Vorbildgerecht? Bei dem Epo. III Modell habe ich im Bezug auf den Rahmen und der Drehgestelle so meine Zweifel und würde eher zur Aussage von amazist tendieren.
 
Amazist hat keine Ahnung und das im MEB geschriebene von dem da getesteten Wagen mit Mittellangträger auf alle Gaskesselwagen übertragen. Alle Gaskesselwagen mit durchgehenden äußeren Trägern und DR-Beschriftung egal welche Epoche sind weitgehend korrekt egal ob lang oder kurz. Du kannst also die von dir genannten Wagen guten Gewissens in deiner Sammlung behalten.
 
Welchen DR Mineralölkesselwagen mit Mittellangträger in TT hat Tillig denn für die Epoche 5/6 Gaskesselwagen verwendet? In der Länge der Gaskesselwagen ist mir da aktuell kein Modell bekannt.

Es gibt keinen DR-Kesselwagen mit Mittellangträger von Tillig. Mit dem Kessel hatte die DR auch beim Vorbild keinen Mittellangträger. Also alles i. O. Es gibt auch keinen Mineralölkesselwagen bei Tillig, der den Rahmen gespendet hat. Ist alles neu.
 
Kann mir jemand sagen was eigentlich an dem Spiele Max Exklusivmodell Gaskesselwagen Art. 501376 so exklusiv sein soll? Der sieht genau so aus, wie der eine Wagen aus dem normalen Set Art. 01718 von Tillig. Die Betriebsnummer kann es ja wohl nicht sein. Dafür dann rund 8,- mehr bezahlen?
 
@ TT-Per

Ein Foto von dem Gaskesselwagen findest Du hier ...

http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?t=50740&page=11&highlight=neuheitenauslieferung+2016

# 159 (Post von tt-ker)

Habe den Gaskesselwagen selber!

Die Wagen haben unterschiedliche Betriebsnummer und Revisionsdaten (Spiele Max 02.08.71).

Gruß Björn

p.s. 8 € mehr?! Es hängt davon ab bei wem und wann Du den Gaskesselwagen kaufst. Ich habe für meinen 42,29 € bezahlt (normaler Preis: 46,99 €). Bei elriwa zahlst Du für das Set zur Zeit 77,90 € (UVP-Tillig: 88,90 €).
Also gerade mal 3,34 € mehr (aktuell) - für den 1 Wagen (bei SpieleMax).
 
Jetzt muss ich auch mal fragen.

Hat es diese Kombination: http://www.tt-pics.de/data/media/242/501525_rekowagen_modellbahndatei.jpg aus Fahrzeugnummer und angeschriebener Höchstgeschwindigkeit tatsächlich gegeben? Fahrzeugnummer für 140 km/h, nach Anschrift nur 120 km/h. :braue:
Das oben verlinkte Bild ist leider "verschwunden", so es überhaupt ausreichend Infos gegeben hätte. :(

@ Mika,
ich kann mich an ein Foto erinnern, wo ein im DR/DB-Verkehr eingesetzter BDghws lauftechnisch für 140 und bremstechisch für 120 zugelassen war. Frag jetzt nicht nach dem Sinn der Regelung. Leider finde ich das betreffende Foto momentan nicht...

FD851
 
@Ikarus79
68,- habe ich für das Set bezahlt. Für den von SM wie du auch 42,- Also rund 8,- mehr. Ich habe beide Wagen nebeneinander stehen. Selbe Lackierung, selbe Ausstattung. Lediglich die BN und die Rev. Daten sind anders, so wie du auch schon festgestellt hast. Hatte mal was gelesen, das die Wagen zumindest einen anderen Farbton erhalten sollen- Pustekuchen! Nur wegen einer anderen Betriebsnummer und Rev. von einem Exklusivmodell zu reden halte ich für überzogen. Der Wagen geht wieder zurück, können die sich selber in die Vitrine stellen.
 
@ Mika,
ich kann mich an ein Foto erinnern, wo ein im DR/DB-Verkehr eingesetzter BDghws lauftechnisch für 140 und bremstechisch für 120 zugelassen war. Frag jetzt nicht nach dem Sinn der Regelung. Leider finde ich das betreffende Foto momentan nicht...

FD851

Die Halbpacker-Reko waren lauftechnisch, durch die Görlitz V- Drehgestelle, für 140 km/h geeignet.
Eventuell besaßen sie ( eventuell nur ein Teil der Fahrzeuge) aber nur einen G-P, anstatt G-P-R Bremswechsel.?
Da sie allerdings in Zügen prinzipiell nur einmal eingereiht waren, konnten sie, trotz bremstechnischer Zulassung für 120 km/h, auch in Zügen mit einer V/max 140 km/h (Deutsch-deutsche Züge) eingesetzt werden.

Zur ursprünglichen Frage: " Hat es diese Kombination aus Fahrzeugnummer und angeschriebener Höchstgeschwindigkeit tatsächlich gegeben?
Fahrzeugnummer für 140 km/h, nach Anschrift nur 120 km/h."


Würde wenn, in die Zeit der Herauslösung aus den Deutsch-deutschen Zügen ca. Mitte/Ende der 1980er Jahre und dann nur kurzzeitig in Frage kommen.
Wie bei den Mod.-Wagen Herabsetzung der V/max von 140 km/h auf 120 km/h um Wartungsintervalle zu strecken (von 12 auf 18 Monate) und nur noch im Binnenverkehr unterwegs (V/max 120 km/h).
Das Ändern der Fahrzeugnummer von 51 auf 50 und 45 auf 15 hätte dann auch etwas zeitversetzt geschehen können.?

!WARNHINWEIS!

Ist allerdings nur eine Überlegung meinerseits.

mfg tommy
 
ich kann mich an ein Foto erinnern, wo ein im DR/DB-Verkehr eingesetzter BDghws lauftechnisch für 140 und bremstechisch für 120 zugelassen war. Frag jetzt nicht nach dem Sinn der Regelung.
Der Sinn ist IMHO einfach: Die Bremskraft des Wagens allein ist etwas schwach und es ist nicht möglich, aus mehr als 120 km/h innerhalb des üblichen Abstands von Vor- zum Hauptsignal (1.000 m - ?) zu stoppen. Sind mehr "bremsstarke" Wagen dabei, übernehmen diese zusätzliche Brems-1/100 und so kann der Wagen auch 140 km/h "rollen". Auch die WRge unterlagen IMHO dieser Einschränkung, hatten jedoch konsistent Wagennummer und Rahmenanschrift für 140 km/h.

Solche Konstruktionen gibt's auch noch heute:
  • einstöckige CS-Wagen der ÖBB: lauftechnisch 160 km/h, ohne ausreichende Bremse nur 140 km/h (= Normalzustand). Ausreichend wäre: LZB/ETCS-geführt (geht nur gezogen), mit Mg-Bremse (hat keiner der Wagen und wird auch keiner bekommen) und/oder viele (IC-) Wagen für 200 km/h & mit hoher Bremskraft. Nummer und Anschrift am Rahmen sind jedoch gleichlautend: 160 km/h.
  • BRn 401/402: ohne Mittelwagen unterliegen die Triebköpfe allein signalgeführt ein paar Einschränkungen.

Würde wenn, in die Zeit der Herauslösung aus den Deutsch-deutschen Zügen ca. Mitte/Ende der 1980er Jahre und dann nur kurzzeitig in Frage kommen.
Oder Einbindung in den FV. S.u.

Wie bei den Mod.-Wagen Herabsetzung der V/max von 140 km/h auf 120 km/h um Wartungsintervalle zu strecken (von 12 auf 18 Monate) und nur noch im Binnenverkehr unterwegs (V/max 120 km/h).
Dabei erfolgten alle Änderungen gleichzeitig: Herabsetzen der Hg - > Änderung aller Anschriften. Ähnliches beim Stilllegen von Dampfheizung. Beim Downgrading der A- zur B-Klasse wurde der Streifen nicht zwingend entfernt.

Das Ändern der Fahrzeugnummer von 51 auf 50 und 45 auf 15 hätte dann auch etwas zeitversetzt geschehen können.?
Hätte schon, nur sehr unwahrscheinlich. Das Modell gibt den Raw-frischen Zustand nach der Neulackierung wieder. Dabei gibt's selten alte Beschriftung, die zeitversetzt geändert werden kann. I.d.R. ist alles neu und konsistent. Erst recht, da das Vorbild nach Literatur erst bei dieser Untersuchung für 140 km/h ertüchtigt wurde. Weshalb sollte man dem Wagen eine andere GSNR geben und eine widersprechende Rahmenanschrift? Ein Jahr nach der Neulackierung war der Wagen noch im deutsch-deutschen FV unterwegs: http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?p=964779#post964779. Der dort gezeigte D1452 hatte im DB-Gebiet eine (geforderte) Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h.

In der Planung hat man i.d.R. die GSNR, die auf der Fahrzeugnummer und damit (technischen) Ausstattung basiert (oder umgekehrt). Demnach ist der Wagen für 140 km/h lauffähig. Wenn am realen Wagen plötzlich nur 120 steht: Was gilt dann?

Mich interessiert schon das Vorbild, aus welchem die Dekoration abgeleitet wurde. Wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Modellhersteller irrt und niemandem in der Kette Auftraggeber - Lohnfertiger - Verkäufer fällt es auf. Ein Beispiel für den umgekehrten Fall: Nummer = 140 km/h, Anschrift = 160 :braue: Auch für dieses Beispiel fehlt das Vorbild. :D

Aber was hat das praktisch für Auswirkungen im TT-Betrieb ?
Keine! Allerdings ist es NULL Mehraufwand, das Modell schlüssig zu beschriften. Eine Frage der Qualitätssicherung (von Recherche bis zur Auslieferung). Erst recht, wenn sich Wagenexperten um so ein Sondermodell kümmern.
Eine V100 nach LKM/LEW-Vorbild geformt und als 211/212 der DB beschriftet hatte im TT-Betrieb auch keine funktionalen Nachteile. Der Vorbildbezug war etwas lockerer.
 
...

Hätte schon, nur sehr unwahrscheinlich. Das Modell gibt den Raw-frischen Zustand nach der Neulackierung wieder. Dabei gibt's selten alte Beschriftung, die zeitversetzt geändert werden kann. I.d.R. ist alles neu und konsistent. Erst recht, da das Vorbild nach Literatur erst bei dieser Untersuchung für 140 km/h ertüchtigt wurde. Weshalb sollte man dem Wagen eine andere GSNR geben und eine widersprechende Rahmenanschrift? Ein Jahr nach der Neulackierung war der Wagen noch im deutsch-deutschen FV unterwegs: http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?p=964779#post964779. Der dort gezeigte D1452 hatte im DB-Gebiet eine (geforderte) Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h.

Wirkt stimmig, mir war bis dato das Rev.-Datum des Modells des 026 nicht bekannt (1984).

In der Planung hat man i.d.R. die GSNR, die auf der Fahrzeugnummer und damit (technischen) Ausstattung basiert (oder umgekehrt). Demnach ist der Wagen für 140 km/h lauffähig. Wenn am realen Wagen plötzlich nur 120 steht: Was gilt dann?

Rein theoretisch: Bei der Wagenplanung hätten, z.B. nach Verfügbarkeit der BDmsb, die (gerade noch gültige) GSNR der Rekohalbpacker,evtl. auch im Rechner für Fahrten ins DB Gebiet gesperrt werden können. Beim 026 im Jahr 1988, er war nur für max. 8 Jahre für V/max 140 km/h zugelassen und wurde dann wieder zurückgestuft, vermutlich da er nicht mehr für V/max 140 km/h benötigt wurde.?

So am Rande, es ist nicht etwas so, das es sogar aktuell keine Abweichungen von Fahrzeugnummer und V/max Anschrift bei DR Halbgepäckwagen gäbe.
51 80 82-80 070-8, bzw. D-PRESS 55 80 82-80 070-4, laut Nummer 160 km/h und angeschrieben 140 km/h. Mann sollte den niedrigeren Wert annehmen, oder..?

Mich interessiert schon das Vorbild, aus welchem die Dekoration abgeleitet wurde. Wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Modellhersteller irrt und niemandem in der Kette Auftraggeber - Lohnfertiger - Verkäufer fällt es auf. Ein Beispiel für den umgekehrten Fall: Nummer = 140 km/h, Anschrift = 160 :braue: Auch für dieses Beispiel fehlt das Vorbild. :D

Das kann ich nachvollziehen.

Entschuldigung an Diejenigen, die das nicht interessiert, dies hier lesen mußten und sich nun geheimnißvolle Fragen stellen müssen.

mfg tommy
 
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