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Hallo,
an alle Schnäppchen Jäger ))), die gesamten Angebote (-20%) bei SM gelten nur bis zum 18.10.2016 24.00UHR!!!
also auch bei der BR 95 also werde ich mir eine für diesen Preis vorbestellen.
Da macht man nichts verkehrt.
Wie ich stolli so lese will er 50% ))))))
Gruß tt-tappa
Liest du auch, was geschrieben wurde? Der Freelance-Vorwurf betrifft die Epoche-VI-Modlle. Die SM-Modelle sind grundsätzlich okay.Einen solchen Hinweis habe ich nirgends gesehen und hätte dann diese(n) Wagen auch nicht gekauft.
Was bedeutet nun originalgetreues Modell bei SM, wenn es ein Freelancemodell sein soll???
Welchen DR Mineralölkesselwagen mit Mittellangträger in TT hat Tillig denn für die Epoche 5/6 Gaskesselwagen verwendet? In der Länge der Gaskesselwagen ist mir da aktuell kein Modell bekannt.
Jetzt muss ich auch mal fragen.Mal ne Frage zum Reko-Halbgepäckwagen.
Jetzt muss ich auch mal fragen.
Hat es diese Kombination: http://www.tt-pics.de/data/media/242/501525_rekowagen_modellbahndatei.jpg aus Fahrzeugnummer und angeschriebener Höchstgeschwindigkeit tatsächlich gegeben? Fahrzeugnummer für 140 km/h, nach Anschrift nur 120 km/h.
Das oben verlinkte Bild ist leider "verschwunden", so es überhaupt ausreichend Infos gegeben hätte.
@ Mika,
ich kann mich an ein Foto erinnern, wo ein im DR/DB-Verkehr eingesetzter BDghws lauftechnisch für 140 und bremstechisch für 120 zugelassen war. Frag jetzt nicht nach dem Sinn der Regelung. Leider finde ich das betreffende Foto momentan nicht...
FD851
Glück gehabt, bei mir war gar kein Papier drumherum.
, trotz bremstechnischer Zulassung für 120 km/h, auch in Zügen mit einer V/max 140 km/h (Deutsch-deutsche Züge) eingesetzt werden.
Der Sinn ist IMHO einfach: Die Bremskraft des Wagens allein ist etwas schwach und es ist nicht möglich, aus mehr als 120 km/h innerhalb des üblichen Abstands von Vor- zum Hauptsignal (1.000 m - ?) zu stoppen. Sind mehr "bremsstarke" Wagen dabei, übernehmen diese zusätzliche Brems-1/100 und so kann der Wagen auch 140 km/h "rollen". Auch die WRge unterlagen IMHO dieser Einschränkung, hatten jedoch konsistent Wagennummer und Rahmenanschrift für 140 km/h.ich kann mich an ein Foto erinnern, wo ein im DR/DB-Verkehr eingesetzter BDghws lauftechnisch für 140 und bremstechisch für 120 zugelassen war. Frag jetzt nicht nach dem Sinn der Regelung.
Oder Einbindung in den FV. S.u.Würde wenn, in die Zeit der Herauslösung aus den Deutsch-deutschen Zügen ca. Mitte/Ende der 1980er Jahre und dann nur kurzzeitig in Frage kommen.
Dabei erfolgten alle Änderungen gleichzeitig: Herabsetzen der Hg - > Änderung aller Anschriften. Ähnliches beim Stilllegen von Dampfheizung. Beim Downgrading der A- zur B-Klasse wurde der Streifen nicht zwingend entfernt.Wie bei den Mod.-Wagen Herabsetzung der V/max von 140 km/h auf 120 km/h um Wartungsintervalle zu strecken (von 12 auf 18 Monate) und nur noch im Binnenverkehr unterwegs (V/max 120 km/h).
Hätte schon, nur sehr unwahrscheinlich. Das Modell gibt den Raw-frischen Zustand nach der Neulackierung wieder. Dabei gibt's selten alte Beschriftung, die zeitversetzt geändert werden kann. I.d.R. ist alles neu und konsistent. Erst recht, da das Vorbild nach Literatur erst bei dieser Untersuchung für 140 km/h ertüchtigt wurde. Weshalb sollte man dem Wagen eine andere GSNR geben und eine widersprechende Rahmenanschrift? Ein Jahr nach der Neulackierung war der Wagen noch im deutsch-deutschen FV unterwegs: http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?p=964779#post964779. Der dort gezeigte D1452 hatte im DB-Gebiet eine (geforderte) Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h.Das Ändern der Fahrzeugnummer von 51 auf 50 und 45 auf 15 hätte dann auch etwas zeitversetzt geschehen können.?
Keine! Allerdings ist es NULL Mehraufwand, das Modell schlüssig zu beschriften. Eine Frage der Qualitätssicherung (von Recherche bis zur Auslieferung). Erst recht, wenn sich Wagenexperten um so ein Sondermodell kümmern.Aber was hat das praktisch für Auswirkungen im TT-Betrieb ?
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Hätte schon, nur sehr unwahrscheinlich. Das Modell gibt den Raw-frischen Zustand nach der Neulackierung wieder. Dabei gibt's selten alte Beschriftung, die zeitversetzt geändert werden kann. I.d.R. ist alles neu und konsistent. Erst recht, da das Vorbild nach Literatur erst bei dieser Untersuchung für 140 km/h ertüchtigt wurde. Weshalb sollte man dem Wagen eine andere GSNR geben und eine widersprechende Rahmenanschrift? Ein Jahr nach der Neulackierung war der Wagen noch im deutsch-deutschen FV unterwegs: http://www.tt-board.de/forum/showthread.php?p=964779#post964779. Der dort gezeigte D1452 hatte im DB-Gebiet eine (geforderte) Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h.
In der Planung hat man i.d.R. die GSNR, die auf der Fahrzeugnummer und damit (technischen) Ausstattung basiert (oder umgekehrt). Demnach ist der Wagen für 140 km/h lauffähig. Wenn am realen Wagen plötzlich nur 120 steht: Was gilt dann?
Mich interessiert schon das Vorbild, aus welchem die Dekoration abgeleitet wurde. Wäre nicht das erste Mal, dass sich ein Modellhersteller irrt und niemandem in der Kette Auftraggeber - Lohnfertiger - Verkäufer fällt es auf. Ein Beispiel für den umgekehrten Fall: Nummer = 140 km/h, Anschrift = 160 Auch für dieses Beispiel fehlt das Vorbild.