@Blubber: eigentlich wollte ich dir jetzt etwas an den Kopf werfen, lasse es aber, nachdem ich mir meinen Text zweimal durchgelesen habe. Solltest du auch tun, bevor du die Texte abschickst.
Nach der preussischen Beschwerdeverordnung (hiess die wirklich so?) musste zwischen Vorfall und Einreichen der Beschwerde mindestens ein Tag vergehen. Dadurch hatte der Beschwerdeführende genügend Zeit, sich Sinn und Text der Beschwerde zu überlegen.
Im Übrigen finden sich beim wiederholten Durchlesen noch der eine oder andere Tippfehler (den man dabei natürlich auch berichtigen kann, erfreut die anderen Leser).
@TTler: du hast's gut, ich habe hier (bei meinen Elies) keine Bahn :-(
Nach der preussischen Beschwerdeverordnung (hiess die wirklich so?) musste zwischen Vorfall und Einreichen der Beschwerde mindestens ein Tag vergehen. Dadurch hatte der Beschwerdeführende genügend Zeit, sich Sinn und Text der Beschwerde zu überlegen.
Im Übrigen finden sich beim wiederholten Durchlesen noch der eine oder andere Tippfehler (den man dabei natürlich auch berichtigen kann, erfreut die anderen Leser).
@TTler: du hast's gut, ich habe hier (bei meinen Elies) keine Bahn :-(