@ Tom
Den Vorwurf der Unterschlagung eines Teils des Beschreibungstextes zum Signal Fz 2 "... warnt das Personal einer Rangierabteilung davor, diesen Wagen zu bewegen, da er mit Personen besetzt ist." ... muss ich nach dem Studium meherer Signalbücher der DR zurückweisen.
Ich weiß nicht wo du diese Textpassage hergenonmmen hast. Wenn man für diese Textpassage Google bemüht, lande ich bei 3 Treffern, die sich auf Wikipedia beziehen. In diesem Fall eine höchst fragwürdige Quelle in der gerade in Bezug auf Eisenbahn manches im argen liegt.
Aber der Reihe nach.
Fangen wir bei der DRG an. Das Signalbuch von 1935, gültig vom 01. April 1935 kennt bereits das Signal Fz 2 - gelbe Flagge -
Die Ausführungsbestimmungen präzisieren dann noch:
Was ist nun genau ein Stillager (neu Stilllager) und was bedeutet es? Eine Definition dazu erfolgte erstmalig im Signalbuch 1971.
Im Signalbuch der DR Ausgabe 1950 (Seite 118) wurden die Angaben unverändert übernommen.
Im Signalbuch 1958 wurde die Anwendung des Signals Fz 2 erweitert.
Die Erweiterung hatte den Zweck, alle Wagen zu erfassen, bei denen Personen und wertvolle volkswirtschaftliche Einrichtungen zu schützen sind.
Im Signalbuch 1971 wurde es nun sehr konkret:
Der Begriff Stilllager wird definiert und hier tauchen zum ersten mal die Begriffe "besetzte Mannschaftswagen" und "Militäreinzeltransporte" auf.
Berichtigung Nr. 3 war gültig ab 01.08.1990.
Die nächste große Veränderung gab es mit der 5. Berichtigung, gültig ab 01. März 1992. Hier wurde wieder vereinfacht und zusammengefasst. Aus der gelben Flagge wurde eine gelbe Fahne:
Interessant, das hier wieder die Symbolskizze aus dem Signalbuch von 1958 verwendet wurde.
Damit sind wir am Ende der DR angekommen. Bis zum Übergang auf die DB AG ab 1994 wurde nichts mehr geändet. Selbst in der aktuellen Ril 301 hat sich seither nichts geändert. Die Angaben unter 301.1201 sind identisch.
Wer bis hierher folgen konnte, hat schon mal meinen Respekt. Von 1935 bis heute hat sich das Signal nicht verändert. Aber was ist mit der Bedeutung?
Die gelbe Flagge /Fahne wurde also am Waggon angebracht sobald sie sich im Stilllager oder sich nicht mehr im Zuge befanden. Zug ist also in den Bahnhof eingefahren, Wagen wurden weggesetzt oder blieben stehen und die gelbe Flagge / Fahne / Tafel wurde durch das Personal der Wagen angebracht / aufgesteckt. Jeder Kundige wusste nun, da sind Leute in dem Wagen. Und nun?
Dazu bedarf es einen Exkurses in die Fahrdienstvorschriften der DR. Sie unterscheiden zwischen Reisenden und Personen. Ein feiner Unterschied. Im § 5 ist es geregelt, später wird das noch wichtig:
Im folgenden beziehe ich mich auf die FV, DV 408 von 1971. Rangieren von Wagen auf einem Bahnhof wird im 2. Abschnitt - Rangierdienst - geregelt. In § 18 Besondere Vorsicht beim Rangieren heißt es in (12):
Also hat Tom offensichtlich doch Recht? Es wäre ein Vorsichtswagen nach Gruppe a 2. Demnach bestünde ein Ablaufverbot.
Hier kommt der Einwand von Hauptlok zum tragen. "Bei Gleisbremsanlagen darf die Reichsbahndirektion Ausnahmen zulassen." Ich weiß jetzt nicht genau welche Gleisbremsen Karl-Marx-Stadt Hilbesdorf in welchen Gleisen gehabt hat.
Viel Schwerwiegender aber ist die Einstufung als Militärtransport. Da wiederum waren die DV 422 "Militärtransport" maßgebend. Die Kennzeichnung von Militärtransporten war in der DV 424 / III Teilheft 391 (Dispatcherdienstvorschrift (DiV) geregelt. Zum Glück hab ich ein Exemplar in meiner Sammlung.
Jetzt die Gretchenfrage. War der Transport von Tom nach (1) ein Militärzug (kein Signal Fz 2), nach (2) ein "Einzeltransport" (mit Signal Fz 2) oder nach (3) ein "Begleiteter Wagen" (ohne Signal Fz 2). Auskunft darüber könnte der Nebenzettel im Zettelkasten geben, aber den hat wohl keiner mehr.
Endgültig habe ich in der "Sammlung betrieblicher Vorschriften" DV 411c dazu etwas gefunden. Es ist zwar die Ausgabe für die Rbd Berlin, aber für die anderen Reichsbahndirektionen dürfte ähnliches gegolten haben:
Eine kurze Nachfrage bei den heute in anderen Bereichen tätigen ehemaligen Rangierern vom Bf Bln-Schöneweide und Bln-Pankow hat folgendes ergeben: Beim sehr seltenen Bedarf des Abstoßens oder Ablaufenlassens von Militärbegleiterwagen mit Signal Fz 2 wurden die Militärangehörigen entweder zum Verlassen des Wagens aufgefordet oder das Signal Fz 2 vorher entfernt.
Ansonsten wurde nach der Warnung der Militärangehörigen der Wagen mit Signal Fz 2 mit der Rangierlok sanft umgesetzt. Auch über den Ablaufberg. War ja kein Abstoßen oder Ablaufen.
Mathias