Hallo zusammen,
kurz zu mir: Ich bin Winfried Hägele, seit über 20 Jahren (seit 2004) auf USB-Controller
Programmierung und Hardware-Modifikation spezialisiert (Hägele Datenservice, Schwarzwald).
Was ich anbiete: Wenn eure Software über einen einfachen USB-Stick lizenziert ist
(Seriennummer/Hardware-ID, kein echter Krypto-Dongle) und der Hersteller nicht mehr existiert
oder keinen Ersatz mehr liefert, fertige ich eine funktionsgleiche Sicherungskopie eures Original
Sticks an – solange dieser noch funktioniert und ausgelesen werden kann. Konkreter Auslöser war bei
mir der Fall Freiwald/TrainController, aber das Prinzip gilt für jede Software mit dieser Art Lizenzstick.
Wichtig zu wissen:
• Es funktioniert nur, solange der Original-Stick noch läuft, nicht mehr bei bereits
totem/verlorenem Stick
• Ich bearbeite ausschließlich einfache USB-Sticks, keine echten Sicherheits-Dongles mit
eigenem Chip (Sentinel, HASP, Wibu CodeMeter o. ä.)
• Ihr müsst eure bestehende Lizenz nachweisen können (Original-Stick + Kaufbeleg o. ä.)
• Es entsteht keine Zusatzlizenz, nur eine Sicherung eures bereits bezahlten, bestehenden
Zugangs
Ein Wort zum ganzen Papierkram (Kundenerklärung, Nachweise usw.): Ich weiß, das wirkt erstmal
nach viel Bürokratie für einen simplen USB-Stick. Der Grund ist aber einfach: Ich hafte hier als
Einzelunternehmer persönlich, und wenn bei einem Auftrag mal was nicht sauber dokumentiert ist,
kann das für mich richtig teuer werden. Deshalb muss bei mir alles zu 100 % stimmen, bevor ich
loslege – das ist kein Misstrauen gegen euch, sondern reine Selbstabsicherung, damit ich diesen
Dienst überhaupt anbieten kann.
Zur rechtlichen Seite, weil das erfahrungsgemäß die erste Frage ist: Grundlage ist das gesetzliche
Sicherungskopierecht aus §69d Abs. 2 UrhG. Das steht jedem zu, der eine Software rechtmäßig
nutzen darf, und kann auch vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden (dazu auch EuGH, Urt.
v. 12.10.2016, Rs. C-166/15). Ich habe das nicht auf eigene Faust so eingeschätzt, sondern ausführlich
mit einer Rechtsanwältin durchgesprochen – inklusive einer vertieften Prüfung anhand der
tatsächlichen Original-Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Im aktuellen Fall habe ich mir
dafür extra die echten, historischen Freiwald-AGB besorgt und der Anwältin vorgelegt. Ergebnis: Der
Dienst in der hier beschriebenen, eng abgegrenzten Form – vorhandener, noch funktionierender
Original-Stick; schriftliche Berechtigungserklärung; grundsätzlich eine Kopie pro Auftrag; vollständige
Dokumentation; keine Bearbeitung echter Krypto-Dongles – ist rechtlich sauber und kann in
Deutschland fortgeführt werden.
Das ist bei mir also kein Grauzonen-Geschäft, sondern von Anfang
an so aufgebaut, dass es einer Prüfung standhält. Das heißt trotzdem nicht, dass jeder x-beliebige
Lizenzstick automatisch kopiert werden darf – das prüfe ich bei jeder Anfrage einzeln.
Preis richtet sich nach Aufwand, gibt's nach kurzer Prüfung als konkretes Angebot – die Prüfung
selbst ist kostenlos, auch wenn am Ende „geht leider nicht“ rauskommt.
Bearbeitung persönlich, direkt in Deutschland, keine Weitergabe ins Ausland.
Viele Grüße
Winfried