Taschentroll
Foriker
Der Sturm im Wasserglas bezieht sich einzig auf die Themen Patente und DRM, welche in der GPLv3 präziser behandelt werden. Bei den von mir besprochenen Aspekten treffen beide Versionen vollkommen identische Aussagen.Und hier kommt schon die Frage, welche GPL gemeint ist (siehe oben), da es ja schon innerhalb der GPL-Gemeinde Inkompatibilitäten gibt.
Was nutzt nicht-juristische Logik beim Betrachten juristischen Themen wie Urheberrecht?Mit meiner nichtjuristischen Logik kann ich eine solche Schlussfolgerung nicht ziehen.Auch das Urheberrecht schreibt vor, dass das Kopieren von Dateien ohne explizite Erlaubnis des Rechteinhabers definitiv verboten ist. Eine explizite Erlaubnis zum Kopieren der Datei ist für den Außenstehenden nicht nachweisbar. Somit ist leider davon auszugehen, dass diese Datei zu Unrecht verteilt wird, platt gesprochen eine Raubkopie vorliegt.
Fakt ist, das Urheberrecht schützt zuerst den Urheber und verbietet jedes Anfertigen von Kopien. Das Anfertigen von Kopien muss explizit erlaubt werden. Jede Person, die Kopien anfertigen möchte, ist verpflichtet zu prüfen, ob diese Genehmigung vorliegt. Das bedeutet im Fall quelloffener Software, dass diese Genehmigung direkt innerhalb der kopierbaren Datei erteilt werden muss (siehe Copyright-Header von BSD/MIT-lizensierter Software) oder dass auf eine weitere Datei verwiesen werden muss, die sich im gleichen Dateiarchiv/Code-Repository befindet (üblich bei umfangreichen Lizenzen, wie GPL, MPL, Apache, ...). Dass irgendjemand, irgendwann auf irgendeinem Stammtisch, in irgendeinem geschlossenen Diskussionsforum die Erlaubnis erteilt hat, genügt nicht, denn diese Erlaubnis ist für Dritte, die den veröffentlichen Code kopieren wollen, um daran weiter zu arbeiten oder einer Software-Distribution beizulegen, nicht nachvollziehbar. Wie eingangs erwähnt: Ohne offenkundig dokumentierte Genehmigung, ist das Kopieren schlichtweg verboten. Ob dieses Verbot durchgesetzt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Dem Urheberrecht und dem Fehlern einer expliziten Erlaubnis.Das kann ich nicht nachvollziehen. Woraus schließt du, dass du die Datei bidib_messages.h nicht ändern darfst?
Die Protokollspezifikationen der IETF sind zumeist als reine Diskussionsgrundlage (RFC - Request for Comment) veröffentlich. Das Erweitern der Protokolle ist explizit vorgesehen, gewünscht und gängige Praxis. SSL/TLS ist zumeist nachträglich implementiert. Mailing-List und Spam-Filter-Header in E-Mails sind Erweiterungen. Cookies, Cross-Site-Scripting-Schutz (Origin Header, COR) in HTTP sind nachträglich implementiert. uPNP erweitert HTTP um M-SEARCH und NOTIFY. WebDav (und SVN) führen einen ganzen Zoo an neuen HTTP-Methoden ein. Ein weiteres Protokoll welches explizit auf Erweiterungen setzt ist XMPP.Wie sieht denn die Praxis bei anderen Protokollen aus? Darfst du z.B. http oder ftp freihändig ändern/ergänzen?
Voraussetzung für erweiterbare Protokolle ist natürlich Diskussion und Dokumentation. Das wurde bei BiDiB auch ansatzweise erkannt. Dass aber bei Protokollabweichungen damit gedroht wird, die BiDiB-Lizenz für sämtliche Produkte eines Herstellers zu entziehen, kann ich nicht nachvollziehen.
Hmm, eine eindeutige Schnittstellen-Kennzeichnung, und das wird explizit verlangt, würde ich nicht als Werbung bezeichnen.
Ja, ist ja auch bei USB, HDMI usw. so. Das ist soweit nachvollziehbar. Problematisch wird es erst mit der bereits erwähnten Androhung des Lizenzentzugs.
An welcher Stelle der Lizenz wird die Verwendung des Logos in der Dokumentation verlangt?Das kann ich nicht nachvollziehen. An welcher Stelle in der Lizenz wird das verlangt?
Punkt 6 der BiDiB-Lizenz (warum gibt es keine offizielle Nummerierung?):
"Jede Implementierung muß auf den orginären Ursprung des Dokuments (-> BiDiB.org) verweisen. Dieser Verweis muß sowohl im Produktprospekt / Datenblatt als auch im Handbuch erfolgen (unabhängig vom Informationsträger)."
Das ist fast die Gegenprobe wert...Ich glaube nicht, dass man BiDiB über völlig neue SW im Modellbahn-Markt etablieren kann
Aber stimmt, durchsetzen kann BiDiB sich nur über technische Parameter (Betriebssicherheit, Verkablungsaufwand[1]), fiskale Parameter (Kosten der Komponenten, echte DIY-Komponenten ohne SMD-Bauteile), exzellente Dokumentation, sowie leichte und sichere Lizenzierung.
Die haben aber auch nicht versucht, in einen bereits besetzten Markt einzudringen. Zudem sehe ich OSS hier wirklich nicht als Dogma, sondern wirklich nur als Markt-Enabler. Vergleichbar zur Arduino-Bewegung.Ich glaube, Loconet und Xpressnet haben sich auch ohne GPL durchgesetzt. Und Loconet würde ich jetzt - von der limitierten Personal Edition abgesehen - nicht als offenen Standard ansehen.
Muss sich ändern.Ich sehe das Problem der Marktdurchdringung eher auf der HW-Seite. Solange nur 1,5 Marktteilnehmer sich neben dem Hobbyanbieter Fichtelbahn zu BiDiB bekennen
Yup.Da hier meines Wissens niemand aus dem BiDiB-Arbeitskreis mitliest, wäre es nicht verkehrt, wenn du deine Gedanken direkt an info@bidib.org sendest oder im OpenDCC-Forum (Forum-Account notwendig) zur Diskussion stellst.