Nun gut, als Zusammenfassung kann wohl die Aussage von exilvogt gelten: Für den Zeitraum 1989/91 gilt: Erlaubt ist was gefällt, da zu jeder "Ausnahme" die Regel vorhanden war (etwas frei interpretiert
). Auch für den zweiten Zeitraum 1965 - 1980 ist (noch) eine Vielzahl von Wagen möglich (Bghw, A/Bg, A/Bme, ..., 4-achser!), welche die innerdeutsche Grenze passiert haben. Nur danach soll es Einschränkungen gegeben haben, was ich wiederum nicht glauben will. Als Grund kann aus meiner Sicht auf keinen Fall die Türschließ-/-blockiereinrichtung ursächlich sein. In innerdeutschen D-Zügen sind mir neben den genannten DR-Wagen auch DB-m-Wagen mit Drehtüren in Erinnerung (ursprüngliche Bauart Büm 54). Wagen mit Drehtüren hatten im Gegensatz zu solchen mit Dreh
falttüren nur in selten Fällen eine die o.g. Einrichtungen erst nach 1990 erhalten (siehe
www.drehscheibe-online.de, "Wagenforum", Beiträge von Rolf Köstner u.a.). Warum soll die DB der DR vorschreiben nur Wagen mit Sicherheitseinrichtungen einzusetzen und gleichzeitig selber Wagen ohne die geforderten Einrichtungen zu nutzen?
@ Luchs
Nun gut, wenn das so war, dann muss ich es glauben. Als mögliche Erkärung bleiben dann nur noch Regelbespannung mit Diesel von Bebra/Gerstungen bis Berlin (was ich aber wegen der primären Energiequellen nicht ganz glaube; Regelfall: s.o.) oder eine (geplante) Fahrleitungsstörung, welche eine durchgehende Dieselbespannung sinnvoll werden lässt.