Erni
Gesperrt
155´er schrieb:Ja bin ich Ernie.
Hast du die Frau Leuschke gesprochen um eine Paketmarke zu bekommen und ist noch Garanti auf das gute Stück?
Erni
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155´er schrieb:Ja bin ich Ernie.
Erni schrieb:Hast du die Frau Leuschke gesprochen um eine Paketmarke zu bekommen und ist noch Garanti auf das gute Stück?
Erni
Cyberrailer schrieb:Hallo
Einfach die Kupferfahne, die grundlos vom Fahrgestell runter schaut, hochbiegen oder abscheiden.
Dann entgleist er nicht mehr !
Mario
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben mit exakten Richtlinien, wie llang sie dauern muß und wie was zu handhaben ist.Holger S. schrieb:Es gibt doch eigentlich mittlerweile eine 2jährige Garantie oder war's Gewährleistung, die bei solchen Defekten in Anspruch genommen werden kann.
Beweislast
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, daß der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.
Im Gegensatz zur (freiwilligen) Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch durch Vereinbarung zwischen Verkäufer und nicht privatem Käufer beschränkt werden. Beim Verbrauchsgüterkauf ist jedoch EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren für Neu- und einem Jahr für Gebrauchtwaren zwingend.