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Beleuchtung an Dampfloks in Epoche II und III

Hallo, die Signalisierung der Zugspitze ist eindeutig im Signalbuch, DV 301 der DR geregelt. Mir liegt hier die Ausgabe von 1958 vor,
Zg 1 - Regelspitzensignal, " Kennzeichnung der Spitze von Zügen ". Da die hinteren Lampen eben nicht die Zugspitze kennzeichnen
liegt es eben auch nicht im Ermessen des Lokpersonals, dort ein Spitzensignal zu führen.
Alles andere ist wohl Bequemlichkeit oder Versäumnis.
Gruß Ralf.
 
daraus folgt: Seit wann gibt es das 3er-Spitzernlicht bei Loks?

habe mir meine Frage selbst beantwortet: "... In Deutschland wurde das Dreilicht-Spitzensignal in seiner heutigen Bedeutung zuerst im Signalbuch von 1958 (Deutsche Reichsbahn) beziehungsweise 1959 (Deutsche Bundesbahn) erwähnt, die allgemeine Einführung erstreckte sich über einen längeren Zeitraum...." . https://de.wikipedia.org/wiki/Dreilicht-Spitzensignal

hätte gedacht, dass die Verbindung zum Kraftfahrzeug schon früher hergestellt wurde.

...und beachten das die Hersteller?...

mfg
fp
 
Zuletzt bearbeitet:
Jungs, Ihr seid an Oberflächlichkeit kaum zu übertreffen. Ich bin belustigt.
Jetzt bist Du es aber, der kaum zu übertreffen ist und zwar an Starrsinn. Lustig ist das freilich nicht:

Wenn es nicht im Signalbuch steht, steht es nun mal nicht drin. Basta.

Wenn es trotzdem (ob nun bei einzelnen Lokführern oder in ganzen Landstrichen) anders üblich war, dann ist das eben so gewesen. Aber nur weil 'die das damals so gemacht haben', wurde das noch lange nicht ins Signalbuch aufgenommen!
:auslach:
 
@Stardampf
Das ist ja alles richtig, aber rechthaberisch zu behaupten, es stünde im Signalbuch und auch noch abfällig über meine einfache Fragestellung hinwegzugehen, finde ich schon sehr überheblich. Ich will hier nicht Recht haben, sondern habe nur einen Sachverhalt dargestellt und eine Frage aufgeworfen.

JWC
 
Kommt runter,
es hat sich doch alles wunderbar geklärt,
Dank an die damaligen Lokführer für ihren Freigeist im (Irr-) Lichtern :rolleyes:

mfg
fp
 
Ich bin da B-TT44s Meinung: Es ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des Signalbuchs, aber aus dem Sinn und Zweck des jeweiligen Signals:

Wenn zwei bzw. drei weiße Lichter die Spitze des Zuges kennzeichnen, kann das selbe Signal nicht auch an anderer Stelle gezeigt werden.
Zwar fällt mir hier konkret kein Beispiel einer Verwechslung oder Gefährdung ein. Deshalb nehme ich mal das rote Schlusssignal:

Da steht auch nur im Signalbuch, dass das letzte Fahrzeug des Zuges dieses führt. (Die ungekuppelte Schiebelok lasse ich mal weg.)
Es steht nicht ausdrücklich drin, dass es an anderen Fahrzeugen des Zuges verboten ist.
Aus dem Sinn der Vorschrift darf das Schlusssignal aber nicht an Fahrzeugen mitten im Zug geführt werden.
Reißt nämlich ein Zugteil ab und der Restzug, dessen nunmehr letztes Fahrzeug fälschlicherweise das Schlusssignal führt, wird vom Stellwerk deshalb objektiv unzutreffend als vollständig eingefahren erkannt, kann der nächste Zug bei Freigabe des rückliegenden Abschnitts auf den abgetrennten Zugteil auffahren.
(Dass dieses Szenario heute nur unter weiteren Voraussetzungen (Missachtung abgerissenen Luftschlauchs, Fahrwegprüfung nur durch Sicht, kein Achszähler) "klappt", sollte klar sein.

Wenn man sich also in einem gewissen Kreis bewegt, sollte allen Beteiligten grundsätzlich klar sein, dass Signale nur mit dem ihnen zugewiesenen Inhalt gegeben werden. Wie überall ist natürlich nichts zu 100% sicher.

MfG
 
Ich glaube das Problem ist, das der Eisenbahner die Signallaternen nutzt, um ein Signal zu zeigen und damit einen bestimmten Betriebszustand (Zugspitze, -schluss, Rangierfahrt) anzuzeigen.

Der Modellbahner nutzt die aktuellen Möglichkeiten, mit den Lämpchen rumzuspielen und neigt manchmal dazu, beleidigt zu sein oder beleidigend zu reagieren, wenn man mit Fakten vom Vorbild daher kommt.

Grüße Ralf
 
In der DV 301 steht dazu auch nichts, also wo dann? Ich hatte hier eigentlich auf die Schwarm-Intelligenz und auf eine fundierte Antwort gehofft. Also, wenn dem nichts entgegensteht, war es wohl ein ungeregelter Punkt im Betrieb und der Lokführer hat das selbst entschieden, verboten war es offensichtlich nicht.

Hier ein Auszug aus zwei Original Signalbüchern aus dieser Zeit:

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In beiden steht zum Zg1 "Vorn am ersten Fahrzeug"
und zum Zg2 sinngemäß "Hinten am letzten Fahrzeug"


Alles andere ist Falsch auch wenn dies beobachtet wurde!


Ps.:
Wenn jetzt behauptet werden sollte "da steht aber nicht das es Verboten ist... etc."
So sind Vorschriften der Bahn nicht aufgebaut. In den Vorschriften der Bahn steht wie es zu machen ist, alles andere ist ersteinmal Grundsätzlich Verboten. Darüber hinaus muss auch nicht alles bis in letzte Detail in der Vorschrift stehen. Denn dafür erhält der Betriebseisenbahner eine Ausbildung und regelmäßige Unterrichte. Somit kann das ein Hobbyeisenbahner, auch durch lesen der selben Vorschrift, garnicht alles Wissen.
 
@Svies
Mit diesem Hinweis kann ich leben, hier sehe ich Verständnis. Alles Andere war als Antwort daneben und untauglich.
Danke, meine Dampfloks fahren weiter unter Vollbeleuchtung am Zug, ist ja nicht verboten.

JWC
 
Danke, meine Dampfloks fahren weiter unter Vollbeleuchtung am Zug, ist ja nicht verboten.
Wieso fragst du erst, wenn du sowieso machst, was dir gefällt? Sonst bist du doch auch immer so genau. Kopfschüttel!
Grüße Bernd und Danke an @Svies für die Informationen.
 
Hier ein Auszug aus zwei Original Signalbüchern aus dieser Zeit:
...In beiden steht zum Zg1 "Vorn am ersten Fahrzeug"
und zum Zg2 sinngemäß "Hinten am letzten Fahrzeug"...


Alles andere ist Falsch auch wenn dies beobachtet wurde!

Nur ergänzend
Fast, es gab in Epoche II und auch noch III durchaus auch Außnahmen. Zum Beispiel bei Kessel- und Selbstentladewagen, hier wurden die Zg2 Signale vorn am letzten Fahrzeug/Wagen angebracht, wenn die Bremserbühne nicht am Schluß war. ;)

mfg tommy
 
Ich bin leider kein Experte für diese Epochen. Aber das was du beschreibst widerspricht den Auszügen die hier gezeigt habe und Verweise wieder darauf, das nicht alles was gesehen wurde auch korrekt war/ist.
In der Signalordnung von 1926 steht ganz klar „An der Hinterwand eine rotleuchtende Laterne (Schlusslaterne)“
In dem anderen Signalbuch wird auch geschrieben das das Schlusssignal vollständig von hinten sichtbar sein muss und nur in bestimmten Fällen von vorn teilweise sichtbar sein kann. Das Widerspricht leider deiner Ausführung. Eine Ausnahme ist nicht vermerkt. Sie müsste aber im Signalbuch/Signalordnung vermerkt sein da es eine Gesetzliche Verordnung ist, anders als bei der Fahrdienstvorschrift die keine Gesetzeskraft hat und somit durch Weisungen etc. ergänzt werden kann.


Nachtrag:
Natürlich steht es dennoch jedem Frei das was er sieht und gesehen hat nachzubilden. Mache ich hier und da auch. Mir geht es hier „nur“ um die Klarstellung wie es sein müsste. :)
 
Zuletzt bearbeitet:


Moin,
es ist zwar schon elend lange her, aber ich würde meinen, das mindestens auf irgendwelchen Bildern, wenn nicht direkt bei der Bahn gesehen habe, daß der Schluss so wie von Tommy beschrieben aufgehangen war.

Wie sollte es auch anders gehen, wenn bei manchen Wagen nur auf einer Seite Signalstützen vorhanden waren? Und dafür findet man in den Wagenbüchern einige Beispiele.

Um bei Loks zu bleiben - die hatten bei Lz am Tage als Schluss eine rote Scheibe mit weißem Rand, die am Puffer eingehangen werden konnte. Dafür war dort extra so ein kleines Winkeleisen vorhanden.

Grüße Ralf​
 
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