Zitat: "Bei einer Gleisverbindung zweier benachbarter Gleise mit 2 Weichen EW 500-1:9 ist ein Gleisabstand von 5,00 m möglich.
Bei der Verwendung von einer EW 500-1:9 und einer DKW 500-1:9 beträgt der Gleisabstand schon 6,78 m."
Bei einer Gleisverbindung wird man immer bemüht sein die Gleisabstände nicht unnütz aufzuweiten. Bei 4,0 m Gleisabstand werden 2 500-1:12 eingesetzt, die Mindestzwischengerade von 6,0 m wird dabei mit 6,57 m gewährleistet. Die 500-1:12 ist die Grundweiche, die 1:9-Variante nur die Ableitung durch Bogenfortführung nach dem Weichenende, so daß man streng genommen sagen muß, nur der Ausbinderteil wird anders aufgeplattet, es gibt keine Weiche 500-1:9.
Der Mindestabstand bei Einsatz einer 500-DKW beträgt 4,5 m. Die Zungenpartie wird einseitig gedreht, so daß die Endtangente 1:12 geneigt ist und der Gegenpart wieder die 500-1:12 ist.
Das Drehen der Zungenpartie geht auch bei der angekündigten Baeseler, zumindest theoretisch. Praktisch sind die Grenzen durch die Handwerksbeherrschung gesteckt.