Bitte konkrete Vorschläge!
Klares trennen von Signalen für Zug- und Rangierfahrten und dann zur leichteren Handhabung noch die Überlagerung aus beiden Signalfunktionen.
Wie willst du Rangierfahrstrassen begrenzen? In Dresden Hbf jeweils bis aufs Ausfahrgleis vorziehen dürfte denn Betriebsablauf nicht dienlich sein. Aus dem Fenster sehen und Handzeichen geben ist schlecht möglich da der Fdl Dresden Hbf beim Blick aus dem Fenster die Leipziger Skyline sieht.
Im konkreten Fall sieht er nichtmal die. Mit Signalen die nur für Rangierfahrten gelten?! Sowas hat man mal mit Ra11a und Ra12 gemacht.
Deutung für Zugfahrten: Dieses Signal ist nicht relevant.
Deutung für Rangierfahrten: Dieses Signal ist zu beachten.
Der Unterschied liegt nicht in den zwei weißen Lichtern sondern in der Deutung das zugehörigen Haltbegriffes. Der gilt nämlich bei den Sperrsignalen sowohl für Zug- als auch für Rangierfahrten.2 weiße Lichter nach rechts aufsteigen galt im Osten wie im Westen als Zustimmung des Weichenwärters für die Rangierbewegung. Wo ist jetzt der unterschied? Nur weil im Osten mit Wartezeichen gearbeitet wurde und im Westen mit Lichtsperrsignalen.
Siehe Bildchen.
Sh0 gibt es nur noch als Formsignal und an denn westdeutschen Gleissperren müssen die Signale auf das ostdeutsche Variante umgebaut werden.
So jetzt kannst du selbst entscheiden ob es im Westen noch Lichtsperrsignale gibt. An denn mir Bekannten ist überall ein weiß-rot-weißes Mastschild dran.
Das Mastschild macht das Lichtsperrsignal aber nicht zum Hauptsignal. Und die Sperrsignale sind nun mal Sperrsignale.
Gut, ich hätte vielleicht "großes Signal" dazuschreiben sollen, denn den Zwerg oder das "halbhohe" Sperrsignal wird wohl schon der Form wegen keiner für mit etwas anderem verwechseln.
Die bauliche Ausprägung des Signals hat aber doch nichts mit dessen Deutung zu tun! Es steht in der Eisenbahnsignalordnung auch nichts von großen und kleinen Optiken oder ähnliches drin. Es zählen einzig und allein die Farben und bei Bedarf deren Anordnung zueinander. Weder Lichtpunkthöhe noch Optikdurchmesser haben da irgendwas zu bedeuten, denn nachts sind alle Katzen grau.
Aus dem Zusammenhang der DS/DV 301 ergibt sich, daß Mastschilder sich nur an (Licht-)Haupt- und Sperrsignalen befinden können.
Dort müssen welche dran sein. Es wäre dann mal spitzfindig zu hinterfragen, ob man nicht auch Mastschilder allein aufstellen könnte. So als Ersatz für Trapeztafeln oder so.
Das weiße mit zwei schwarzen gibt es m.E. nur an Sperrsignalen.
Richtig.
Andersherum hat nicht jedes Lichtsignal ein Mastschild (Vorsignal).
Das trägt dafür die Vorsignaltafel bzw. hatte man im DR-Gebiet auch Tafeln an die Vorsignalwiederholer geschraubt (WIMRE).
Gruß ebahner