Eher unsicher. Das müsste uns mal ein Jurist bestätigen. Stichwort: Rechtsnachfolger eines Rechtsnachfolgers.Ja sicher. (...)
Ich meinte mit "DR" diejenige der SBZ/DDR.Und ja, alle Länderbahnen gingen in der neugeründeten DR und den späteren Verwaltungen auf.
Wie sonst?
Insofern konkretisiere ich meine Frage: War die DR (1945-1993) auch der Rechtsnachfolger der K.P.E.V.?