Hallo,
Zunächst vielen Dank für die vielen hilfreichen Informationen. Ich habe die Texte für mich mal zusammengefasst. Entschuldigt, bitte, wenn ich dabei aus Gründen der Zeit auf Zitate verzichtet habe. Gelernt habe ich von Euch und aus anderen Quellen:
- Grundsätzlich müssen Mastabstände nicht immer gleich sein. Je nach Gleisradius sind diese auch beim Vorbild im Bogen kürzer als in der Geraden. Meine Mastabstände sind bei den Radien definitiv zu kurz gewesen.
- Einen Mast zwischendrin mal eben weglassen ist nicht vorbildgerecht.
- Eine Neutrassierung, nur damit ein Mast passt, ist bei Elektrifizierung einer bestehenden Strecke grundsätzlich nicht erfolgt. Hier würde man eher nach einer anderen Lösung suchen. Da hat die Bahn viele Sonderlösungen und es stehen auch schon mal mehrere Masten direkt neben einander.
- Eine Abspannung hat niemals an beiden Enden der Oberleitung ein Spannwerk sondern nur an einem Ende. Am anderen Ende befindet sich ein Festpunkt.
- Ein Festpunkt muss nicht an einem Mast sein, es kann auch ein Tunnelportal oder Gebäude sein.
- Eine Abspannung wird z.B. beim Gleiswechsel, beim Abzweig (wen elektrifiziertes Abzweiggleis) oder nach bestimmten Längen (i.d.R. 1.500 m) ab EP III, dann aber als dreifeldrige Abspannung angeordnet.
- Die Abspannung erfolgt in beide Richtungen der Oberleitung, genau wie der Festpunkt am jeweils anderen Ende der Oberleitung wieder für beide Richtungen erzeugt wird.
- Der Abspannmast für die Fahrleitung der Weichenverbindung im Gleiswechsel wird auch die Fahrleitung für das Streckengleis tragen.
- Eine abzweigende Strecke wurde beim Vorbild im Regelfall auch mit der Oberleitung ausgestattet, welche aber nach ein paar Metern mit einer Abspannung an einem Abspannmast endete. So konnte man später ohne Probleme die abzweigende Strecke elektrifizieren, ohne Umbauten oder Unterbrechungen an der Hauptstrecke vorzunehmen.
Auch zur Lösung der Oberleitung an der Abzweigweiche gab es viele Erkenntnisse:
Die günstigste Alternative wäre wohl ein Rohrausleger auf der im Plan oberen Seite der zweigleisigen Strecke gegenüber der Abzweigweiche. Wenn eine Einzelmastbauweise nicht möglich ist und ein Quertragwerk nicht wirtschaftlich erscheint (Mastgründung an einer Böschung) werden Ausleger für mehrere Gleise eingesetzt. Solche Ausleger, die mehrere Gleise überspannen gab es schon seit 1919 als Sonderausleger überall dort, wo aus den unterschiedlichsten Gründen an zweigleisigen Strecken nur auf einer Seite der Strecke Platz für Maste war. Diese Ausleger sollten die konstruktive Lücke zwischen Streckenmast und Quertragewerk schließen. Blöd nur, dass ich mit 1968-70 für den Rohrausleger von Viessmann in Ep. IV DB leider etwas zu früh bin. Dieser wurde Mitte der 70-er Jahre aus den o.g. Sonderauslegern entwickelt und sieht etwas anders aus.
Am vorbildgerechtesten ist demnach der Einsatz eines Quertragewerkes, wenn ich die Zeit zwischen 1968 bis 1970 darstellen möchte. Erst Mitte der 70-er Jahre beschloss die DB nämlich keine Quertragewerke neu zu verbauen und nur noch mit Einzelmasten zu arbeiten. Bis dahin kamen Quertragewerke auch auf freier Strecke mal vor.
Es gab weitere interessante Alternativen:
Eine davon ist ein Streckenmast mit verlängertem Ausleger, der am Abzweig der Weiche aufgestellt wird und bis auf das gerade Gleis herüberreicht.
Auch müssen Masten an zweigleisigen Strecken nicht unbedingt gegenüber stehen. Sie werden an solchen Problemstellen schon mal so versetzt angeordnet, dass die Montage der Oberleitung entsprechend möglich ist. Das wäre eine vierte Lösungsoption.
Ich entscheide mich aber für einen der berühmten Modellbahnkompromisse, für den Rohrausleger.
Darüber hinaus wurden die Mastabstände um das 1,5 fache auseinandergezogen. Sie würden im Vorbild mit etwas mehr als 30 m zwar immer noch keine maßstäblichen Abstände abgeben, sind aber der 2. Kompromiss.
Die Abspannmasten an der Weichenverbindung haben nun auch Ausleger zum Tragen der Streckenleitung erhalten. Die Leitung für die Gleisverbindung wird nur auf einer Seite abgespannt und erhält auf der anderen Seite einen Festpunkt.
Die abzweigende Strecke wurde auch mit der Oberleitung ausgestattet, welche nach einem Streckenmast mit einer Abspannung an einem Abspannmast endet. Leider weiß ich nicht, ob ich die Abspannung dann quer über beide Gleise führen müsste oder so wie umgesetzt, an den nächsten Abspannmast links vom Abzweig, der wegen des Gleiswechsels dort bereits vorhanden ist.
LG
Zirne