Hallo Jenny,
Hallo,
... ob jemand auf seiner Moba Musik laufen hat und wie dies gelöst ist...
... Nebenbei ergibt sich noch eine andere Frage. Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Modul auf einer Ausstellung steht? Gibt es dann Probleme mit Lizenzen? Auch bei "alter" Musik?
Zur ersten Frage:
Auf meiner Anlage ist folgender Sound-Modul - siehe:
http://letitlight.de/epages/ef7954a9-f047-478a-af58-e1a8c6c8f434.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/ef7954a9-f047-478a-af58-e1a8c6c8f434/Categories/"Sound Modul zum selber zu bespielen"
fest eingebaut, wobei ein anderer Lautsprecher mit Verstärker-Modul im Einsatz ist. Nähere Details sind beispielhaft auf dieser Website erläutert.
Dabei stellt sich grundsätzlich die Frage, ich will ja auf der Moba nicht als "DJ" fungieren, sondern zu einer bzw. mehreren Detailszenen den passenden Sound abspielen. Damit wird meines Erachtens schon präzisiert,, dass ich auf der Moba nicht z.Bsp. hunderte von Titeln benötige.
Sollten doch, entsprechend der Doku dieses Moduls, mehr Titel, bzw. die Auswahl notwendig sein, so ist der Einsatz weiterer SD-Karten im Austausch möglich.
Zur 2. Frage: Bitte unbedingt - ist bereis angesprochen - z.Bsp. wird bei Ausstellungen Musik auf der Anlage abgespielt, dann unbedingt gegenüber der GEMA alles "Notwendige", die GEMA-Vorschriften unbedingt beachten. Ich keine Fälle, da sind ein paar Tausend Euro Strafe nicht die Seltenheit, denn jeder Titel unterliegt dem Urhebergesetz, denn z.Bsp. schon das Abspielen einer CD in der Öffentlichkeit - so betrachtet ist eine Ausstellung mit öffentlichen Charakter auch als öffentliche Veranstaltung zu betrachten - unterliegt den GEMA - Vorschriften und ist im Vorfeld anzuzeigen. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass in solchen Fällen Ärger vorprogrammiert sein kann. Als Derjenige, der die Musik abspielt, bzw. das Abspielen veranlaßt wird unabhängig vom Veranstalter zu Verantwortung gezogen, also Vorsicht ist geboten.
Wenn man trotz all dieser Bemerkungen der Vorsichtsmaßnahmen Musik abspielen möchte, ist das Gespräch im Vorfeld mit der GEMA dahingehend unter dem Aspekt - ich will keine Öffentliche Unterhaltung mit Musik veranstalten und auch keine Werbung für den Titell betreiben - diese Musik ist Bestandteil " meiner Moba-Anlage", speziell zweckgebunden zu nachweislichen festen Szenen. Dann stellt sich gegenüber der GEMA im Vorfeld keine Bedenken dar. Hier sollte noch beachtet werden, dass bei so gen. "neuen, aktuellen Titeln" strenger als bei alten Oldy's verfahren wird.
Es besteht auch die Möglichkeit auf:
https://www.gema.de/kontakt/
Deine Problematik per Telefonat - Musik auf MOBA - im Vorfeld darzustellen.
So habe ich es bereits vor 2 Jahren gehandthabt und habe damit gegenüber der GEMA kein Problem. Da z.Bsp. bei einer Szene auf meiner Anlage nur ein bestimmter Titel passt, habe ich mir die persöniche Genehmigung des Lizenzträgers ohne Probleme geholt und der GEMA vorgelegt.
Die Antwort zu allgemeinen Fragen - hinsichtlich auch Deiner Fragestellung - findest Du auch unter:
https://eventfaq.de/gema/
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.