Hallo und schönen guten Morgen.
Nun da ich soeben meine Informationen aus erster juristischer Hand bekommen habe kann ich nur sagen dass alle hier richtig und alle hier falsch leigen mit ihrem Geschreibsel in Bezug auf das Urheberrecht von
Lichtbildern.
RalfN, in einer Datenbank kann man unter bestimmten juristischen Umständen (Datenbankhersteller §§ 87a - 87e) alte historische Lichbilder speichern und der Oeffentlichkeit zugänglich machen.
Das wollte ich ja auch anregen.
Du RS, es macht nicht jeder was er will, und ich schon vor allem nicht, deine Ausführungen sind auch nur zum Teil richtig, bei Lichtbildern erlöscht das copyright 50 Jahre nach dem Tod des Erstellers.
Aber was solls, ich bitte die Admins darum diesen Fred zu löschen, denn die juristischen Ausführungsbestimmungen sind leider zu komplex um meinen Urgedanken hier im board weiter zu entwickeln. Leider!!!!!!!!!!!!!!!!!!
PS Einen wichtigen Hinweis für alle Fotoeinsteller welche glauben mit - c Heini - auf ihrem Foto hätten sie Urheberrecht, dem kann ich nur raten dies schleunigst zu ändern, denn das genügt nicht, damit hat man auf Lichtbilder kein copyright.
Es müssen Namen, Anschrift, Kalenderjahr an dem das Lichtbild zum ersten Mal erstellt wurde, widrigenfalls ein Schutz gegen Nachbildung nicht stattfindet.
MfG
Modellfan