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Meist schreibt meine Sekretärin. Jetzt auch.Liest du auch oder schreibst du nur?
Nein, musst du nicht fragen. Gegen das Verlinken kann man sich zwar technisch, (z.Zt.) aber nicht rechtlich wehren. Mit Einstellen ins Internet erteilt man quasi die Zustimmung zum Verlinken.Vielleicht sollte / muss man auch vorher beim Herausgeber fragen, ob man einen Link setzen darf.
Manch einer gestattet selbst das nichtkommerzielle Verlinken nämlich auch nicht.
Was du für den privaten, nichtgewerblichen Eigenbedarf machst, ist egal. Öffentlich einstellen darfst du sie aber nicht mehr (außer unter div. Umständen, was jetzt zu weit führe und fast immer eine rechtliche Grauzone ist).Was passiert eigentlich, wenn man sich mittels Snipping Tool das Bild für den Eigengebrauch aus der Webseite ausschneidet?
Ist schon etwas länger in Betrieb.... Ulbrichts Schönefeld ...