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Interessantes Gleisbau-Spielzeug mit altem Ost-Anhängsel in der Stadt, wo einer der Weltmarktführer von Schiffspropeller seinen Sitz hat. Und das in Mecklenburg... (haben wir nicht so oft).
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selbstverständlich. Wer an Demonstrationen teil nimmt oder als Schausteller fungiert oder an Präsentationen oder Prozessionen oder an Ausstellungen teil nimmt, hat jedes Recht am eigenem Bild verlohren. Da ist das deutsche Recht absolut klar aufgestellt. Jeder Teilnehmer an Ausstellungen, Messen, Schaubildern, Fahrzeugparaden, Austellungen, Oldtimertreffen etc. hat jedes Recht am eigenen Bild verloren. Das deutsche Recht sagt erstaunlich deutlich, dass sich dies nicht nur auf Fahrzeugkennzeichen bezieht, sondern auch auf Abbildungen der Personen, die zum Gefährt gehören. Es sind zudem auch Bilder erlaubt, die im öffentlichen Raum gemacht werden. Ein Fahrzeug ist nur ein körperloses Ding ohne Rechte. Dessen Rechtsstatus entspricht dem eines Kieselsteins am Wegesrand. NULL. Selbst mit Fahrzeugbesitzer im Bild muss erst mal bewiesen werden, dass er das Hauptmotiv ist und nicht das Fahrzeug. Bei Paraden oder Ausstellungen ist das ausgeschlossen, denn der Besitzer will ja, dass sein Fahrzeug fotografiert oder zumindest beachtet wird. Wenn er da meint, das KFZ-Kennzeichen verdecken zu müssen, dann ist das sein Problem und seine Veranwortung.dürft ihr die Auto's mit lesbaren Nummernschild hier veröffentlichen?
Ein hab' ich noch, ein hab' ich nochDer letzte DB Bus.
Ich glaube, dass er die Bundesbahn meint. Mit dem DBAG-Keks fahren schließlich hunderte auch ganz moderner Busse herum. Die Regionalverkehrsgesellschaft in meinem Landkreis zum Beispiel ist ein DB-Tochterunternehmen: Busverkehr Oder-SpreeEin hab' ich noch, ein hab' ich noch
Der letzte DB Bus.
Die Tochter braucht schließlich zwei Eltern, die Bahn und den Landkreis...Nicht ganz - 51% DB, 49 % Landkreis Oder-Spree.
Welch Aufgabe haben die Rinder?und Bullen.
Ja das nennt sich Gigaliner, im Prinzip ein Lkw mit Anhänger und zulässiger Gesamtlänge von 25,25m. Unser Stahlhändler hat einen ausziehbaren Plattform Auflieger der mit der Zugmaschine auch auf 25,25m maximale Gesamtlänge kommt. Da reichen orange Rundumleuchten am Fahrzeug aus. Solche Längen sind noch ohne BF3 oder BF4 möglich zu fahren.Ist das bereits ein Giga-Liner? Und solch ein langes Ding durch die Ortschaften. Ob das so richtig ist, wer weiß?
Lothar
Hallo,Bei uns müssen sie
über einen Kreisverkehr, der wird abgebaut, so daß sie mittig quer darüber fahren.
Wo genau ist das?Bei uns müssen sie über einen Kreisverkehr, der wird abgebaut,...
Wie geschrieben, sie passen nur geradeaus drüber.Wo genau ist das?
Fahren schon seit etlichen Jahren in Skandinavien.Als jetzt dieser Niederländer vor mir fuhr, fiel mir auf, dass ich sowas bei uns in der Altmark noch nicht gesehen habe.
Gruß Klötze