V180-Oli schrieb:
Der Unterbau ist der untere Teil des Bahnkörpers. Er besteht aus anstehendem Baugrund einschliesslich Schutzschicht und Entwässerungsschicht, Dämmen und Einschnitten, Brücken und Kunstbauten. Der Unterbau gewährleistet die Übertragung der Kräfte in den gewachsenen Baugrund und damit die Funktions-und Standsicherheit des gesamten Bahnkörpers.
Die obere Begrenzung des Unterbaus wird Unterbauplanum genannt und ist zur Ableitung des Oberflächenwassers 1:25 bzw. 1:20 geneigt.
Da der Unterbau entwässert werden muss, werden Bahngräben längs des Bahnkörpers angelegt.
Der Unterbau ist der untere Teil des Bahnkörpers. Er besteht aus anstehendem Baugrund einschliesslich Schutzschicht und Entwässerungsschicht, Dämmen und Einschnitten, Brücken und Kunstbauten. Der Unterbau gewährleistet die Übertragung der Kräfte in den gewachsenen Baugrund und damit die Funktions-und Standsicherheit des gesamten Bahnkörpers.
Die obere Begrenzung des Unterbaus wird Unterbauplanum genannt und ist zur Ableitung des Oberflächenwassers 1:25 bzw. 1:20 geneigt.
Da der Unterbau entwässert werden muss, werden Bahngräben längs des Bahnkörpers angelegt.