tommy schrieb:
Ein Drehgestell ist ein Laufwerk von Eisenbahnfahrzeugen und besteht aus einem Rahmen, zwei oder mehreren Radsätzen und der Federung. Es vermag sich gegenüber dem Wagenkasten bzw. dem Hauptrahmen eines Fahrzeuges lotrecht, um einen festen Drehpunkt zu drehen. Der Einbau von Drehgestellen erfolgt wegen der halbierenden Wirkung von Lasten und Stößen zwischen Fahrzeug und Schiene und dem verbesserten Lauf in Gleiskrümmungen. Bei mehr als zwei Radsätzen müssen die mittleren Radsätze seitenverschiebbar oder spurkranzgeschwächt ausgeführt werden. Oft sind auch die Bremsen und fallweise Achsgeneratoren, Sandstreueinrichtung und Fahrzeugmagnete der induktiven Zugsicherung (Indusi), selten auch die Pufferbohle mit Zug- und Stoßeinrichtung an die Drehgestelle angebracht. Je nach der Anwendung wird in Lauf.-, Trieb.- und Lenkdrehgestelle unterschieden.
Laufdrehgestelle werden unter viele Personen- und Güterwagen verbaut, wenn sie eine bestimmte Länge und, oder Tragfähigkeit verfügen sollen.
Triebdrehgestelle haben zusätzlich die Aufgabe die Antriebsenergie eines Fahrzeuges auf die Schiene zu bringen. Findet bei den meisten Diesel-, Elektrolokomotiven und Triebwagen Anwendung. Die Übertragung der Antriebsenergie erfolgt hydraulisch oder elektrisch.
Lenkdrehgestelle haben die Aufgabe die sich seitlich verändernde Gleislage in Kurven (Krümmungen) auf das Triebfahrzeug zu übertragen. z.B. BR 01, 02, 03, 03.10, 05, 06, 17, 18, 38, 62.
Bekannte Drehgestelle sind: Minden-Deutz-D., München-Kassel-D., Görlitzer-D. in div. Bauarten, Jakobs.-D., Schwanenhals- bzw. Amerikanisches Drehgestell , preußisches Regeldrehgestell für Reisezugwagen und Y-Drehgestelle für Güterwagen.
Wohl die deutschsprachige Webseite zu Güterwagendrehgestellen hat Hermann Jahn erstellt.
Bild 1: Y 25- und Schwanenhals-Drehgestell,
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Bild 2: GP 200-Drehgestell,
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Bild 3: Görlitz III-Drehgestell leicht, genietet mit dreifacher Federung und angebauten, riemengetriebenen Achsgenerator,
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Bild 4: Görlitz VI Drehgestell,
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Bild 5: Vorlaufdrehgestell Lok 01 150
Medium 463 anzeigen [/SIZE]
Ein Drehgestell ist ein Laufwerk von Eisenbahnfahrzeugen und besteht aus einem Rahmen, zwei oder mehreren Radsätzen und der Federung. Es vermag sich gegenüber dem Wagenkasten bzw. dem Hauptrahmen eines Fahrzeuges lotrecht, um einen festen Drehpunkt zu drehen. Der Einbau von Drehgestellen erfolgt wegen der halbierenden Wirkung von Lasten und Stößen zwischen Fahrzeug und Schiene und dem verbesserten Lauf in Gleiskrümmungen. Bei mehr als zwei Radsätzen müssen die mittleren Radsätze seitenverschiebbar oder spurkranzgeschwächt ausgeführt werden. Oft sind auch die Bremsen und fallweise Achsgeneratoren, Sandstreueinrichtung und Fahrzeugmagnete der induktiven Zugsicherung (Indusi), selten auch die Pufferbohle mit Zug- und Stoßeinrichtung an die Drehgestelle angebracht. Je nach der Anwendung wird in Lauf.-, Trieb.- und Lenkdrehgestelle unterschieden.
Laufdrehgestelle werden unter viele Personen- und Güterwagen verbaut, wenn sie eine bestimmte Länge und, oder Tragfähigkeit verfügen sollen.
Triebdrehgestelle haben zusätzlich die Aufgabe die Antriebsenergie eines Fahrzeuges auf die Schiene zu bringen. Findet bei den meisten Diesel-, Elektrolokomotiven und Triebwagen Anwendung. Die Übertragung der Antriebsenergie erfolgt hydraulisch oder elektrisch.
Lenkdrehgestelle haben die Aufgabe die sich seitlich verändernde Gleislage in Kurven (Krümmungen) auf das Triebfahrzeug zu übertragen. z.B. BR 01, 02, 03, 03.10, 05, 06, 17, 18, 38, 62.
Bekannte Drehgestelle sind: Minden-Deutz-D., München-Kassel-D., Görlitzer-D. in div. Bauarten, Jakobs.-D., Schwanenhals- bzw. Amerikanisches Drehgestell , preußisches Regeldrehgestell für Reisezugwagen und Y-Drehgestelle für Güterwagen.
Wohl die deutschsprachige Webseite zu Güterwagendrehgestellen hat Hermann Jahn erstellt.
Bild 1: Y 25- und Schwanenhals-Drehgestell,
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Bild 2: GP 200-Drehgestell,
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Bild 5: Vorlaufdrehgestell Lok 01 150
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