V180-Oli schrieb:
Ein Containerbahnhof ist eine Bahnanlage des Güterverkehrs mit Containerumschlagplatz für den öffentlichen Verkehr, die einem bestimmten Einzugsgebiet zugeordnet ist.
Im Gegensatz zum Rangierbahnhof werden auf dem Containerbahnhof nicht die Wagen (Containertragwagen, Taschenwagen), sondern nur die Container mittels spezieller Umschlagtechnik "umgestellt".
Für den günstigsten Standort, die bauliche Gestaltung und Ausrüstung des Containerbahnhofs gelten besondere Vorschriften.
Besonders zu beachten sind:
1. Hinreichendes Aufkommen an Containern.
2. Erweiterungsfähiges Gelände
3. Gute Anschlussmöglichkeiten an das Hauptstreckennetz und das Strassennetz.
Ein Containerbahnhof ist eine Bahnanlage des Güterverkehrs mit Containerumschlagplatz für den öffentlichen Verkehr, die einem bestimmten Einzugsgebiet zugeordnet ist.
Im Gegensatz zum Rangierbahnhof werden auf dem Containerbahnhof nicht die Wagen (Containertragwagen, Taschenwagen), sondern nur die Container mittels spezieller Umschlagtechnik "umgestellt".
Für den günstigsten Standort, die bauliche Gestaltung und Ausrüstung des Containerbahnhofs gelten besondere Vorschriften.
Besonders zu beachten sind:
1. Hinreichendes Aufkommen an Containern.
2. Erweiterungsfähiges Gelände
3. Gute Anschlussmöglichkeiten an das Hauptstreckennetz und das Strassennetz.