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Nationales Fahrzeugeinstellungsregister Druckbare Version

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Daemon schrieb:

Das nationale Fahrzeugeinstellungsregister gilt seit 1.1.2007. Neubaufahrzeuge und umgebaute Fahrzeuge, die eine Inbetriebnahmegenehmigung des Eisenbahnbundesamtes erfordern, werden seit 1.1. mit einer neuen 12stelligen Nummer versehen. Diese muss an den Seiten angebracht sein und aus mindestens 8cm hohen Zahlen bestehen. Zusätzlich darf aber jeder Eigentümer weiterhin eigene Kennzeichnungen anbringen. Inzwischen sind vor allem bei der DBAG alle Triebfahrzeuge mit der entsprechenden Nummer an der Seite versehen. Auch an den meisten privaten Maschinen ist die Nummer nun dran.

Die Nummer berechnet sich wie eine Wagennummer, allerdings sagen die Ziffern teilweise etwas anderes aus.
Zum Teil gab es in der Anfangsphase bzw. vor dem Start Nummerndreher. Ein Beispiel ist das Original von Kühns ER20, die ER20-011.
Die angeschriebene Nummer lautet: 9480 0253 011-1
Richtig wäre allerdings: 9280 1253 011-1

Hintergrund des Fehlers: Die erste Zahl dieser Nummer gibt die Fahrzeugart an. Die 9 ist ein Triebfahrzeug. Die zweite Zahl gibt den Typ des Triebfahrzeugs an.
0: unterschiedliche. Dampfloks, Hybridfahrzeuge...
1: Ellok mit vmax >= 100 km/h
2: Diesellok mit vmax >= 100 km/h
3: E-Triebzug (HGV) vmax >= 190 km/h
4: E-Triebzug (kein HGV) vmax < 190 km/h
5: Diesel-Triebzug
6: Spezieller Beiwagen / Anhänger
7: E-Rangierlok vmax < 100km/h
8: Diesel-Rangierlok vmax < 100 km/h
9: Instandhaltungsfahrzeug / Nebenfahrzeuge
Auch historische Fahrzeuge wie Dampfloks müssen mit der Nummer gekennzeichnet werden, wenn sie eine Neuabnahme des EBA durchlaufen müssen. Allerdings darf diese Nummer dann auch kleiner sein, um das historische Erscheinungsbild nicht zu stören. Aus 18 201 wird demnach offiziell 9080 0018 201-4.
Wer die Nummern ganz oben mit der Liste nicht ganz so weit oben vergleicht, wird leicht erkennen, welchen Fehler die Anschreiber bei den ER20 gemacht haben: Der ER20 ist kein E-Triebzug (94), sondern eine Diesellok (92).
Die 5. Ziffer wurde vom EBA so gewählt, dass sich bis jetzt bei Bestandsfahrzeugen keine Änderungen der Kontrollziffer ergeben zwischen herkömmlicher und neuer Beschriftung. Aus 185 152-6 wird 9180 6185 152-6. Dafür ist bei Strecken-Elloks die 5. Ziffer immer eine 6, bei Streckendieselloks immer eine 1.
NE-Fahrzeuge werden bei Übernahme in die selbe Baureihe einsortiert, die schon existiert. Existiert noch keine Baureihenbezeichnung, wird vom EBA eine festgelegt. Beispiele hierfür sind die NE81, die Blue Tiger oder andere Neubaufahrzeuge, die bisher bei der DBAG nicht vorhanden sind, z.B. Siemens ER20, Bombardier TRAXX-DE (246 bzw. 285 als Anlehnung an die E-Varianten 146 und 185), TRAXX3 (186) oder Siemens ES64U4 (Taurus 2, ÖBB 1216, in Deutschland 183). Bei einem Verkauf des Fahrzeugs ändert sich nicht mehr die Nummer, sondern nur noch das Eigentümerkürzel, das aus bis zu 5 Großbuchstaben besteht.
Die komplette Bezeichnung für 185 152 ist also 9180 6185 152-6 D-DB.
Wenn die Lok verkauft werden würde, käme z.B. raus: 9180 6185 152-6 D-NOB. Verkauft an die NordOstseeBahn. Das Länderkürzel entspricht - wie bei Güterwagen schon einige Zeit üblich - den von den Autokennzeichnungen bekannte Kürzeln (D Deutschland, A Österreich, CH Schweiz und so weiter). Ein weiteres Beispiel für das Eigentümerkürzel sind die Maschinen von Cross Rail, die D-XRAIL neben der Nummer tragen.

Hintergrund des Fahrzeugeinstellungsregisters ist die bessere Zuordnung auch im internationalen Verkehr. Allerdings halten sich die ÖBB zum Beispiel nicht daran, da sie als große Ausnahme in Europa vierstellige Baureihennummern verwenden und daran festhalten (z.B. 1216).