V180-Oli schrieb:
Der Bahnsteig ist eine bauliche Anlage auf Personenbahnhöfen zum Ein-und Austeigen der Reisenden und zum Ein-und Ausladen von Gepäck, Express-und Postgut.
Die zum Ein-und Aussteigen genutzte Längsseite des Bahnsteigs wird als Bahnsteigkante bezeichnet.
Bahnsteige werden je nach ihrer Lage zu den Gleisen unterschieden:
1. Hausbahnsteig
Lage zwischen Empfangsgebäude und Gleis mit nur einer Bahnsteigkante.
2. Aussenbahnsteig
Nur eine Bahnsteigkante an einem Gleis. Vielfach bei Haltepunkten.
3. Zwischenbahnsteig
Lage zwischen zwei Gleisen mit nur einer Bahnsteigkante. Meistens auf kleineren Bahnhöfen mit niveaugleichem Zugang. Schutz der Reisenden durch Zaun oder Geländer an der Seite des Bahnsteigs ohne Bahnsteigkante.
4. Inselbahnsteig
Lage zwischen zwei Gleisen mit zwei Bahnsteigkanten. Meist in Verbindung mit Vergrößerung des Gleisabstandes (Gleisverziehung).
5. Querbahnsteig
Querverbindung von mehreren Zungenbahnsteigen auf Kopfbahnhöfen ohne eigene Bahnsteigkanten.
Die Bahnsteigbreite wird bestimmt von der Nutzungsart, dem Verkehrsaufkommen (Anzahl der Reisenden) und von Art und Lage der Bahnsteigzugänge (niveaugleiche Zugänge oder Bahnsteigtunnel und-brücken).
Der Witterungsschutz auf Bahnsteigen besteht zumeist in Form von Wetterschutzwänden und- räumen. Bei mittleren und größeren Anlagen sind Bahnsteigüberdachungen und -hallen vorhanden.
Auf Bahnsteigen sind Schilder mit dem Namen des Bahnhofs angebracht. Ausserdem Uhren, Hinweisschilder und Orientierungsmittel, Richtungsanzeiger, Fahrplanaushänge und Beleuchtungseinrichtungen.
Hier der Wikipedia-Artikel zum Thema.
Der Bahnsteig ist eine bauliche Anlage auf Personenbahnhöfen zum Ein-und Austeigen der Reisenden und zum Ein-und Ausladen von Gepäck, Express-und Postgut.
Die zum Ein-und Aussteigen genutzte Längsseite des Bahnsteigs wird als Bahnsteigkante bezeichnet.
Bahnsteige werden je nach ihrer Lage zu den Gleisen unterschieden:
1. Hausbahnsteig
Lage zwischen Empfangsgebäude und Gleis mit nur einer Bahnsteigkante.
2. Aussenbahnsteig
Nur eine Bahnsteigkante an einem Gleis. Vielfach bei Haltepunkten.
3. Zwischenbahnsteig
Lage zwischen zwei Gleisen mit nur einer Bahnsteigkante. Meistens auf kleineren Bahnhöfen mit niveaugleichem Zugang. Schutz der Reisenden durch Zaun oder Geländer an der Seite des Bahnsteigs ohne Bahnsteigkante.
4. Inselbahnsteig
Lage zwischen zwei Gleisen mit zwei Bahnsteigkanten. Meist in Verbindung mit Vergrößerung des Gleisabstandes (Gleisverziehung).
5. Querbahnsteig
Querverbindung von mehreren Zungenbahnsteigen auf Kopfbahnhöfen ohne eigene Bahnsteigkanten.
Die Bahnsteigbreite wird bestimmt von der Nutzungsart, dem Verkehrsaufkommen (Anzahl der Reisenden) und von Art und Lage der Bahnsteigzugänge (niveaugleiche Zugänge oder Bahnsteigtunnel und-brücken).
Der Witterungsschutz auf Bahnsteigen besteht zumeist in Form von Wetterschutzwänden und- räumen. Bei mittleren und größeren Anlagen sind Bahnsteigüberdachungen und -hallen vorhanden.
Auf Bahnsteigen sind Schilder mit dem Namen des Bahnhofs angebracht. Ausserdem Uhren, Hinweisschilder und Orientierungsmittel, Richtungsanzeiger, Fahrplanaushänge und Beleuchtungseinrichtungen.
Hier der Wikipedia-Artikel zum Thema.