scherri schrieb:
Unter der Bahnenergieversorgung (BEV) versteht man alle ortsfesten Anlagen, die der Zuführung elektrischer Energie für Traktionszwecke und der Nebenverbraucher (Hilfsbetriebe, Heizung, Klima, Beleuchtung) dienen. Im Gegensatz zur Landesenergieversorgung sind die Verbraucher nicht nur zeit- sondern auch ortsveränderlich.
Gebräuchlich ist auch der physikalisch nicht korrekte Begriff Bahnstromversorung.
Die Anlagen der BEV bestehen aus Energieerzeugung bzw. -umwandlung, Energieübertragung und -zuführung sowie der Rückstromführung.
In Deutschland ist für die BEV das einphasige System 15 kV, 16 2/3 Hz für Fahrleitungen und 110 kV, 16 2/3 Hz für die Fernleitungsübertragung gebäuchlich. Im Laufe der historischen Entwicklung begann man mit 5 bzw. 10 kV und 15 Hz Fahrleitungsspannung sowie 60 kV (Mitteldeutschland) und 80 kV (Schlesien) Fernleitungsspannung.
Die von der DB Energie zur Systemgröße erhobene Frequenz von 16,7 Hz stellt eine Regelgröße für rotierende Maschinen dar und ist als Nennfrequenz im Sinne der Normung nicht logisch erklärbar. Nach dem Übereinkommen von 1912/13 beträgt die Bahnfrequenz 1/3 der Landesnennfrequenz von 50 Perioden, also 16 2/3 Hz.
Medium 179 anzeigen
Unter der Bahnenergieversorgung (BEV) versteht man alle ortsfesten Anlagen, die der Zuführung elektrischer Energie für Traktionszwecke und der Nebenverbraucher (Hilfsbetriebe, Heizung, Klima, Beleuchtung) dienen. Im Gegensatz zur Landesenergieversorgung sind die Verbraucher nicht nur zeit- sondern auch ortsveränderlich.
Gebräuchlich ist auch der physikalisch nicht korrekte Begriff Bahnstromversorung.
Die Anlagen der BEV bestehen aus Energieerzeugung bzw. -umwandlung, Energieübertragung und -zuführung sowie der Rückstromführung.
In Deutschland ist für die BEV das einphasige System 15 kV, 16 2/3 Hz für Fahrleitungen und 110 kV, 16 2/3 Hz für die Fernleitungsübertragung gebäuchlich. Im Laufe der historischen Entwicklung begann man mit 5 bzw. 10 kV und 15 Hz Fahrleitungsspannung sowie 60 kV (Mitteldeutschland) und 80 kV (Schlesien) Fernleitungsspannung.
Die von der DB Energie zur Systemgröße erhobene Frequenz von 16,7 Hz stellt eine Regelgröße für rotierende Maschinen dar und ist als Nennfrequenz im Sinne der Normung nicht logisch erklärbar. Nach dem Übereinkommen von 1912/13 beträgt die Bahnfrequenz 1/3 der Landesnennfrequenz von 50 Perioden, also 16 2/3 Hz.
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