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Hilfe bei Schaltung von Vorsignalen

Hallo TT-Boarder,
in der Anlage möchte ich Euch meine endgültige Entscheidung zur Lösung des Problems vorstellen
 

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Ich bin mal so frech und werfe meine Frage hier mit rein. Wann schaltet ein Vorsignal zurück? Erst wenn das zugehörige Hauptsignal den Zustand ändert, oder schon unmittelbar nachdem der Zug das Vorsignal passiert hat?

Gruß Tiger
 
Bei dem KS Signalen "fällt" das Vorsignal mir dem Hauptsignal auf Rot.
Auch erinnere ich mich daran, das es bei den HL Signalen auch so war. Leider habe ich bei den Formsignalen dies nie genau beobachten können.
 
In der Regel fällt das Vorsignal mit dem zugehörigen Hauptsignal wieder in die "Halt erwarten" Stellung aber kann das Vorsignal für mehrer Hauptsignale gelten weil es vor einer Weiche steht (siehe Bild) fällt es wie ein Hauptsignal nach der Vorbeifahrt des Zuges bzw. dessen Sitze ganz allein zurück auf "Halt erwarten". Zumindest ist es bei Lichtsignalen so, bei Formsignalen kenne ich mich leider zu wenig aus...
 

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Das ist aber schon mal ein guter Ansatz für mich. Demzufolge kann ich so gut wie nichts falsch machen, wenn ich das Vorsignal mit dem zugehörigen Einfahrtsignal zurückschalte. Danke
 
Genau, das Vorsignal sollte nichts höherwertiges ankündigen, als das am gleichen Standort befindliche Hauptsignal bis zum nächsten Hauptsignal zulässt.

Gruß ebahner
 
Genau, das Vorsignal sollte nichts höherwertiges ankündigen, als das am gleichen Standort befindliche Hauptsignal bis zum nächsten Hauptsignal zulässt.

Gruß ebahner

Moin,
diese Aussage ist falsch.
Das Vorsignal zeigt den zu erwartenden Fahrtbegriff am nächsten Hauptsignal an und hat mit der am Hauptsignal signalisierten Geschwindigkeit nichts zu schaffen. Das Signalbuch sagt auch nichts anderes aus. Was würden dann z.B. die Signalbegriffe Hl 2, Hl 3a und b, Hl6a und b für einen Sinn ergeben. Entsprechend verhält es sich mit de ESTW Signalen.
Ich stelle mir gerade vor, wie auf einem großen Bahnhof mit Zwischensignalen ein Zug vom Einfahrsignal durch den Bahnhof mit 40 km/h fährt, weil das Einfahrsignal 40 km/h signalisiert und das Ausfahrsignal V max.
Norbert
 
In der Regel fällt das Vorsignal mit dem zugehörigen Hauptsignal wieder in die "Halt erwarten" Stellung aber kann das Vorsignal für mehrer Hauptsignale gelten weil es vor einer Weiche steht (siehe Bild) fällt es wie ein Hauptsignal nach der Vorbeifahrt des Zuges bzw. dessen Sitze ganz allein zurück auf "Halt erwarten". Zumindest ist es bei Lichtsignalen so, bei Formsignalen kenne ich mich leider zu wenig aus...

Moin, alles ist möglich. Die "Freigabe" des Vorsignales wird im mechanischen Stellwerk in solchen Fällen durch eine Hebelsperre geregelt. Nur wenn die entsprechenden Vorbedingungen erfüllt sind, kann es auf Fahrt gestellt werden.
Steht ein Vorsignal am selben Standort wie ein Hauptsignal (bei Einfahrsignalen zum Beispiel) so kann es nur dann auf Fahrt gestellt werden, wenn das am selben Standort stehende Hauptsignal auf Fahrt steht und das entsprechende folgende Signal ebenfalls einen Fahrtbegriff zeigt. So kann dann entsprechend Vr 1, Vr2 oder Vr0 (was Halt erwarten ist) zeigen.
Norbert
 
Ich stelle mir gerade vor, wie auf einem großen Bahnhof mit Zwischensignalen ein Zug vom Einfahrsignal durch den Bahnhof mit 40 km/h fährt, weil das Einfahrsignal 40 km/h signalisiert und das Ausfahrsignal V max.

Ich schrobte ja, dass dann das (erste) Zwischenvorsignal sprich also am Einfahrsignal nichts höherwertiges anzeigt, als das Einfahrsignal selbst, dass dann das Zwischensignal mehr als z.B. die 40 km/h zulässt ist in der Regel sowieso erst ab dem Zwischensignal von Interesse. Sollte der Zug bis dahin nicht angehalten haben, muss er bis zur vollständigen Vorbeifahrt an dem Zwischensignal weiterhin 40 km/h fahren.
Die Hl-Konstruktionen mit höheren angekündigten Geschwindigkeiten sind damit für den Tf im Prinzip nutzlos, da die Information über künftig höhere Geschwindigkeiten eh erst ab dem nächsten Signal gelten.

Gruß ebahner
 
Ich stelle mir gerade vor, wie auf einem großen Bahnhof mit Zwischensignalen ein Zug vom Einfahrsignal durch den Bahnhof mit 40 km/h fährt, weil das Einfahrsignal 40 km/h signalisiert und das Ausfahrsignal V max.
Ich komm' grad nicht ganz mit. Was soll daran falsch sein? Wenn das E-Sig Vmax 40km/h anzeigt, dann fahr ich die 40 Sachen. Wenn Zwischensignale mehr zulassen, dann ab dort eben mehr...:gruebel:
 
Die Hl-Konstruktionen mit höheren angekündigten Geschwindigkeiten sind damit für den Tf im Prinzip nutzlos, da die Information über künftig höhere Geschwindigkeiten eh erst ab dem nächsten Signal gelten.

Gruß ebahner

Nun ja, nicht ganz. Die Höhere Geschwindigkeit gilt ab dem Ende der Weichenstraße, sonst müsste ein Zug, der am Bahnsteig mit signalisierten 40 km/h los fährt bis zum nächsten Signal mit 40 fahren, auch wenn das bis zu unendlichen km Entfernung weit weg steht.
Norbert
 
Bei den Beschreibungen zu Hl steht doch auch immer "bis zum Ende der Weichenstraße". Jedenfalls kenne ich das so. Danach gilt Vmax des oberen Schirmteils. Bei Formsignalen ist es genau so. Nach der Weichenstr. gilt Vmax nach Buchfahrplan.
 
Ich schrobte ja, dass dann das (erste) Zwischenvorsignal sprich also am Einfahrsignal nichts höherwertiges anzeigt, als das Einfahrsignal selbst, dass dann das Zwischensignal mehr als z.B. die 40 km/h zulässt ist in der Regel sowieso erst ab dem Zwischensignal von Interesse. Sollte der Zug bis dahin nicht angehalten haben, muss er bis zur vollständigen Vorbeifahrt an dem Zwischensignal weiterhin 40 km/h fahren.

Ganz sicher?
Was ist mit Zs 10 in Verbindung mit dem Buchfahrplan, oder ein Zs3 mit höherer zulässiger Geschwindigkeit?
 
Nun ja, nicht ganz. Die Höhere Geschwindigkeit gilt ab dem Ende der Weichenstraße, sonst müsste ein Zug, der am Bahnsteig mit signalisierten 40 km/h los fährt bis zum nächsten Signal mit 40 fahren, auch wenn das bis zu unendlichen km Entfernung weit weg steht.
Norbert


Die höhere Geschwindigkeit darf gefahren werden, wenn der Zug den anschließenden Weichenbereich vollständig durchfahren hat. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Der anschließende Weichenbereich wird für Einfahrten in Bahnhöfe anders definiert als für ausfahrende Züge.
Einfahrt: Für planmäßig haltende Züge endet der anschließende WB am gewöhnlichen Halteplatz, für durchfahrende Züge am nächsten Hauptsignal, also ZSig oder ASig.
Ausfahrt: Der anschließende WB endet hinter der letzten im Fahrweg liegenden Weiche.
Also gilt die zitierte Aussage nur für ausfahrende Züge bzw. für Züge, die nach planmäßigem Halt wieder abfahren. Der ebahner hat sich aber explizit auf Einfahrten bezogen.
 
Moin,
das Signalbuch sagt dazu: DV 301.0002, Seite 4, Allgemeine Bestimmungen:
"Eine durch ein Signal vorgegebene höhere zulässige Geschwindigkeit darf gefahren werden, wenn ein Zug oder eine Rangierfahrt mit der gesamten Länge an der Stelle vorbeigefahren ist, an der die Geschwindigkeit erhöht werden darf."
Bedeutet: wenn ein Zug in, z. B., einen Bahnhof einfährt und die Weichenstraße verlassen hat, kann er, sofern es der Fahrweg zulässt, auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit beschleunigen. Das gilt auch, wenn das nächste Signal Halt zeigt. Der Lokführer muß nur so bremsen, daß er vor dem Halt zeigenden Signal zum stehen kommt und die PZB ihm keinen Strich durch die Rechnung macht.
Norbert
 
Bedeutet: wenn ein Zug in, z. B., einen Bahnhof einfährt und die Weichenstraße verlassen hat, kann er, sofern es der Fahrweg zulässt, auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit beschleunigen.

Damit wärst du bei der Prüfung mit wehenden Fahnen durchgefallen.

Was HBE schrieb, stimmt schon. Es wird nämlich zwischen Einfahrten und Ausfahrten unterschieden.
Und bei Fahrten auf Ersatz oder Vorsichtssignal sieht das nochmal etwas anders aus.
 
@Norbert:

Entschuldige wenn ich das jetzt so "krass" ausdrücken muss, aber damit konstruierst du eine Betriebsgefahr und hättest die Lokführerprüfung mit Pauken und Trompeten in den Sand gesetzt und das auch noch zu recht!!!

Du interpretierst das Signalbuch total falsch!!!

Bitte ließ dir 301.0002 Absatz 5 genau durch!!
 
@Norbert:

Entschuldige wenn ich das jetzt so "krass" ausdrücken muss, aber damit konstruierst du eine Betriebsgefahr und hättest die Lokführerprüfung mit Pauken und Trompeten in den Sand gesetzt und das auch noch zu recht!!!

Du interpretierst das Signalbuch total falsch!!!

Bitte ließ dir 301.0002 Absatz 5 genau durch!!

Na gut,
ich bin zwar kein Lokführer, aber ich baue seit 30 Jahren Stellwerke und nehme diese in Betrieb und möchte behaupten, das ich von dem was ich hier schreibe etwas Ahnung habe.
Norbert
 
@Norbert:

Wenn das so ist solltest du wissen was ein anschließender Weichenbereich ist und nicht behaupten Zitat:

"wenn ein Zug in, z. B., einen Bahnhof einfährt und die Weichenstraße verlassen hat, kann er, sofern es der Fahrweg zulässt, auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit beschleunigen. Das gilt auch, wenn das nächste Signal Halt zeigt."

Die Situation die du in diesem Zitat beschreibst ist eine klare Gefährdung des Bahnbetriebes auch mit 30 Jahren Berufserfahrung im bauen und in Betreib nehmen von Stellwerken!
Und hättest du von Betrieblichen Vorschriften wirklich Ahnung würdest du hier nicht etwas vergleichbares wie im Jahr 2000 in Brühl geschehen schreiben. Denn am 06.02.2000 hat der Tf des D 203 im Bf Brühl genau das gemacht! Er hat den anschließenden Weichenbereich missachtet und auf ca.120 km/h beschleunigt und ist dann in einer Weiche die nur mit 40 km/h befahren werden darf entgleist.

Du zeigts hier offen dem gesammten Board das du davon keine Ahnung hast!!

Bitte entschuldige, aber das sind nun mal Tatsachen.
 
Hallo,
Norbert schrieb aber eindeutig: "... den anschließenden Weichenbereich verlassen hat."
Das war in Brühl nicht der Fall, sonst hätte der Zug ja nicht in der Weiche entgleisen können. Außerdem war das ganze Drama auch einem Bauzustand geschuldet, wenn ich mich recht erinnere.
Grüße ralf_2

Irgendwie finde ich es immer wieder spannend, daß trotzdem die Bahn meist reibungslos zu funktionieren scheint, obwohl sich die Fachleute nicht einigen können.
Aber fragt mal zwei Fahrlehrer nach der StVo.... Ist meist genauso interessant :)
 
@Jan:

Genau das ist das Problem, auch wenn es der Fahrweg zulässt darf ich nicht beschleunigen sondern muss die vorgeschreibene Geschwindigkeit bis zum gewöhlichen Halteplatz bzw. nächsten Hauptsignal weiterfahren!
 
Doch Jan in Brühl hat der Fahrweg es zugelassen! Nicht jedoch die Signalisierung bzw. die Vorschrift!

In Brühl ist der Tf mit 40km/h eingefahren und ist dann über die letzte Weiche des Gbf auch mit 40km/h gefahren. Dann folgte ein 2km langer Abschnitt ohne Weichen! Dann kam allerdings die erste Weiche des Pbf! Dazwischen war kein Signal! Er hätte also obwohl es der Fahrweg zulässt weiter mit 40km/h fahren müssen! Er hat also den anschließenden Weichenbereich nicht beachtet und wie Norbert es im Post 40 schreibt gehandelt: "wenn ein Zug in, z. B., einen Bahnhof einfährt und die Weichenstraße verlassen hat, kann er, sofern es der Fahrweg zulässt, auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit beschleunigen. Das gilt auch, wenn das nächste Signal Halt zeigt."

Das ist Falsch auch wenn die Weichenstraße endet darf ich nicht beschleunigen und muss den anschließenden Weichenbereich beachten!

Zum Verständnis der "anschließende Weichenbereich" setzt nicht das vorhandensein von Weichen voraus! Z.B.: auch eine Blockstelle hat einen anschließenden Weichenbereich.
 
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