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Genau, das Vorsignal sollte nichts höherwertiges ankündigen, als das am gleichen Standort befindliche Hauptsignal bis zum nächsten Hauptsignal zulässt.
Gruß ebahner
In der Regel fällt das Vorsignal mit dem zugehörigen Hauptsignal wieder in die "Halt erwarten" Stellung aber kann das Vorsignal für mehrer Hauptsignale gelten weil es vor einer Weiche steht (siehe Bild) fällt es wie ein Hauptsignal nach der Vorbeifahrt des Zuges bzw. dessen Sitze ganz allein zurück auf "Halt erwarten". Zumindest ist es bei Lichtsignalen so, bei Formsignalen kenne ich mich leider zu wenig aus...
Ich stelle mir gerade vor, wie auf einem großen Bahnhof mit Zwischensignalen ein Zug vom Einfahrsignal durch den Bahnhof mit 40 km/h fährt, weil das Einfahrsignal 40 km/h signalisiert und das Ausfahrsignal V max.
Ich komm' grad nicht ganz mit. Was soll daran falsch sein? Wenn das E-Sig Vmax 40km/h anzeigt, dann fahr ich die 40 Sachen. Wenn Zwischensignale mehr zulassen, dann ab dort eben mehr...Ich stelle mir gerade vor, wie auf einem großen Bahnhof mit Zwischensignalen ein Zug vom Einfahrsignal durch den Bahnhof mit 40 km/h fährt, weil das Einfahrsignal 40 km/h signalisiert und das Ausfahrsignal V max.
Die Hl-Konstruktionen mit höheren angekündigten Geschwindigkeiten sind damit für den Tf im Prinzip nutzlos, da die Information über künftig höhere Geschwindigkeiten eh erst ab dem nächsten Signal gelten.
Gruß ebahner
Ich schrobte ja, dass dann das (erste) Zwischenvorsignal sprich also am Einfahrsignal nichts höherwertiges anzeigt, als das Einfahrsignal selbst, dass dann das Zwischensignal mehr als z.B. die 40 km/h zulässt ist in der Regel sowieso erst ab dem Zwischensignal von Interesse. Sollte der Zug bis dahin nicht angehalten haben, muss er bis zur vollständigen Vorbeifahrt an dem Zwischensignal weiterhin 40 km/h fahren.
Nun ja, nicht ganz. Die Höhere Geschwindigkeit gilt ab dem Ende der Weichenstraße, sonst müsste ein Zug, der am Bahnsteig mit signalisierten 40 km/h los fährt bis zum nächsten Signal mit 40 fahren, auch wenn das bis zu unendlichen km Entfernung weit weg steht.
Norbert
Bedeutet: wenn ein Zug in, z. B., einen Bahnhof einfährt und die Weichenstraße verlassen hat, kann er, sofern es der Fahrweg zulässt, auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit beschleunigen.
@Norbert:
Entschuldige wenn ich das jetzt so "krass" ausdrücken muss, aber damit konstruierst du eine Betriebsgefahr und hättest die Lokführerprüfung mit Pauken und Trompeten in den Sand gesetzt und das auch noch zu recht!!!
Du interpretierst das Signalbuch total falsch!!!
Bitte ließ dir 301.0002 Absatz 5 genau durch!!
Nun, verstehendes/vollständiges Lesen scheint nicht jedermanns Stärke zu sein.sofern es der Fahrweg zulässt