Andi Wuestner
Foriker
Hallo zusammen,
langsam wird es Ernst mit der Planung für eine Anlage. Darauf soll sich u.a. eine zweigleisige Haupsterecke befinden.
Ich hatte mir vor einiger Zeit die beiden TT-Praxis-Hefte zum Thema gekauft. Bei der Lektüre von Heft 1 sind nun einige Unklarheiten hinsichtlich Gleisgeometrie aufgetaucht:
1) Lichtraumprofil und Fahrzeugumgrenzung (s. 6 u. 7)
Kann es sein, dass die Zeichnungen für Lichtraumprofil und Fahrzeugumgrenzung vertauscht wurden? Im Text steht zum Regellichtraum "Dieser ergibt sich aus der Fahrzeugumgrenzung und einem Sicherheitsabstand.". In den Zeichnungen hat die Fahrzeugumgrenzung nach NEM 102 nun eine Breite von 36 mm und das Lichtraumprofil nur 30 mm - kann ja nicht sein, oder?
2) Wagenklassen und Mindestradien
In der Tabelle auf S. 9 ist für Wagenklasse C, unter die z.B. die Doppelstockwagen von Tillig fallen würden, ein kleinster Radius von 360 mm angegeben. Tillig gibt 310 mm für die Wagen an. Was nun?
3) Wagenklasse C und Gleisabstand / Erweiterung E
Als Gleisabstand nach NEM 112 wird in der Tabelle auf S. 8 bei 300 mm Radius 46 mm angegeben. Wieso sind dann fürs Modellgleis Radien im Abstand von 43 mm gewählt worden?
Noch wirrer wird es, wenn man die Erweiterung E zum Lichtraumprofil (angenommen 36 mm) hinzuzählt. Bei Modellgleisradien von 310 mm und 353 mm müssten nach NEM 103 laut der Tabelle auf S. 8 10 mm bzw. 8 mm für E veranschlagt werden, was zu einem Gleismittenabstand von 54 mm führt. Wie bitteschön lassen sich NEM 103 und NEM 112 an dieser Stelle unter einen Hut bringen???
Für mich waren die Aussagen und Zeichnungen in besagtem Heft eher verwirrend als erhellend, weil inkonsistent. Vielleicht übersehe ich aber auch einfach nur etwas. In diesem Fall würde ich mich über ein paar Tipps freuen.
Viele Grüße
Andi
langsam wird es Ernst mit der Planung für eine Anlage. Darauf soll sich u.a. eine zweigleisige Haupsterecke befinden.
Ich hatte mir vor einiger Zeit die beiden TT-Praxis-Hefte zum Thema gekauft. Bei der Lektüre von Heft 1 sind nun einige Unklarheiten hinsichtlich Gleisgeometrie aufgetaucht:
1) Lichtraumprofil und Fahrzeugumgrenzung (s. 6 u. 7)
Kann es sein, dass die Zeichnungen für Lichtraumprofil und Fahrzeugumgrenzung vertauscht wurden? Im Text steht zum Regellichtraum "Dieser ergibt sich aus der Fahrzeugumgrenzung und einem Sicherheitsabstand.". In den Zeichnungen hat die Fahrzeugumgrenzung nach NEM 102 nun eine Breite von 36 mm und das Lichtraumprofil nur 30 mm - kann ja nicht sein, oder?
2) Wagenklassen und Mindestradien
In der Tabelle auf S. 9 ist für Wagenklasse C, unter die z.B. die Doppelstockwagen von Tillig fallen würden, ein kleinster Radius von 360 mm angegeben. Tillig gibt 310 mm für die Wagen an. Was nun?
3) Wagenklasse C und Gleisabstand / Erweiterung E
Als Gleisabstand nach NEM 112 wird in der Tabelle auf S. 8 bei 300 mm Radius 46 mm angegeben. Wieso sind dann fürs Modellgleis Radien im Abstand von 43 mm gewählt worden?
Noch wirrer wird es, wenn man die Erweiterung E zum Lichtraumprofil (angenommen 36 mm) hinzuzählt. Bei Modellgleisradien von 310 mm und 353 mm müssten nach NEM 103 laut der Tabelle auf S. 8 10 mm bzw. 8 mm für E veranschlagt werden, was zu einem Gleismittenabstand von 54 mm führt. Wie bitteschön lassen sich NEM 103 und NEM 112 an dieser Stelle unter einen Hut bringen???
Für mich waren die Aussagen und Zeichnungen in besagtem Heft eher verwirrend als erhellend, weil inkonsistent. Vielleicht übersehe ich aber auch einfach nur etwas. In diesem Fall würde ich mich über ein paar Tipps freuen.
Viele Grüße
Andi