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Gleisplanentwurf

Andi Wuestner

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Hallo zusammen,

langsam wird es Ernst mit der Planung für eine Anlage. Darauf soll sich u.a. eine zweigleisige Haupsterecke befinden.
Ich hatte mir vor einiger Zeit die beiden TT-Praxis-Hefte zum Thema gekauft. Bei der Lektüre von Heft 1 sind nun einige Unklarheiten hinsichtlich Gleisgeometrie aufgetaucht:

1) Lichtraumprofil und Fahrzeugumgrenzung (s. 6 u. 7)
Kann es sein, dass die Zeichnungen für Lichtraumprofil und Fahrzeugumgrenzung vertauscht wurden? Im Text steht zum Regellichtraum "Dieser ergibt sich aus der Fahrzeugumgrenzung und einem Sicherheitsabstand.". In den Zeichnungen hat die Fahrzeugumgrenzung nach NEM 102 nun eine Breite von 36 mm und das Lichtraumprofil nur 30 mm - kann ja nicht sein, oder?

2) Wagenklassen und Mindestradien
In der Tabelle auf S. 9 ist für Wagenklasse C, unter die z.B. die Doppelstockwagen von Tillig fallen würden, ein kleinster Radius von 360 mm angegeben. Tillig gibt 310 mm für die Wagen an. Was nun?

3) Wagenklasse C und Gleisabstand / Erweiterung E
Als Gleisabstand nach NEM 112 wird in der Tabelle auf S. 8 bei 300 mm Radius 46 mm angegeben. Wieso sind dann fürs Modellgleis Radien im Abstand von 43 mm gewählt worden?
Noch wirrer wird es, wenn man die Erweiterung E zum Lichtraumprofil (angenommen 36 mm) hinzuzählt. Bei Modellgleisradien von 310 mm und 353 mm müssten nach NEM 103 laut der Tabelle auf S. 8 10 mm bzw. 8 mm für E veranschlagt werden, was zu einem Gleismittenabstand von 54 mm führt. Wie bitteschön lassen sich NEM 103 und NEM 112 an dieser Stelle unter einen Hut bringen???

Für mich waren die Aussagen und Zeichnungen in besagtem Heft eher verwirrend als erhellend, weil inkonsistent. Vielleicht übersehe ich aber auch einfach nur etwas. In diesem Fall würde ich mich über ein paar Tipps freuen.

Viele Grüße
Andi
 
Andi Wuestner schrieb:
Wie bitteschön lassen sich NEM 103 und NEM 112 an dieser Stelle unter einen Hut bringen???

ich weiß jetzt zwar nicht, ob das weiterhilft, aber NEM 103 ist die verbindliche Norm, NEM 112 eine Empfehlung, die nicht unterschritten werden sollte (steht jeweils oben links unter dem MOROP-Signet)

http://www.miba.de/morop/nem103-d.pdf
http://www.miba.de/morop/nem112-d.pdf

Wenn Du's also korrekt nach Norm machen willst, dann nach NEM 103: also Gleismittenabstand 54 mm zwischen R 300 und R 354
(also einen der beiden Radien dürfte es entspr. NEM 103 garnicht geben: entweder 310 - dann 364 oder 300 - dann 354 .... sehr komisch...) :irre: )
 
@taz:
Danke schon mal für den Tipp. Also halten sich die Modellgleisradien nicht an die Norm.
Mal anders gefragt: Welche Wagen würden denn an einer zweigleisigen Strecke 310/353 scheitern?

Andi
 
Ich finde persönlich das es sowieso nicht schön aussieht wenn man sehr lange Wagen durch diese Radien fährt. Da sollte man mal drüber nachdenken. Ich baue aus diesem Grund nur Nebenbahn und die längsten Wagen werden die Altenberger mit ca. 165 mm länge werden. Kleinster Bogenradius im Sichtbaren Bereich wird Radius 631 mm. Da sehen die Altenberger noch vernünftig darauf aus. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin mir wohl ím Klaren das der eine oder andere Modellbahner anders sieht. Aber der nicht so tolle Eindruck bleibt. :hallo:
 
Schon klar, aber ich brauche die Radien für die beiden Enden des Hundeknochens - und die liegen im Tunnel. Die Frage war halt nur, ob ich dort prinzipiell auf Flexgleis ausweichen muss, weil die Modellgleisradien kein Aneinandervorbeifahren von z.B. Doppelstock-Wagen gestatten.

Andi
 
Ja. Da hast du natürlich Recht. Habe es mir auch mal durchgerechnet. Ist echt so das du wohl einen Radius aus Flexgleis machen musst. Gut das ich im Tunnel bei mir nur eingleisig geplant habe, da stört es nicht wenn meine Altenberger durch den 310 er Radius fahren. Probier doch mal ob die langen Doppelstöcker wirklich nicht aneinander vorbeikommen. Vieleicht klappt es mit der Kombination R353/R396. Sind zwar auch nur 43 mm aber da brauchst du vieleicht nur einen Abstand von 49 mm.
 
Danke. Hätte mich auch irgendwie gewundert. Wenn ich von NEM 103 ausgehe, komme ich bei Wagenklasse A für 310/353 immer noch auf eine Erweiterung des Lichtraumprofils von 4 bzw. 3 mm. Ausgehend von 36 mm Lichtraumprofil, wäre man dann also genau bei den 43 mm angekommen. Das heißt, selbst Wagen der Klasse A würden sich laut NEM 103 auf 310/353 berühren, längere Wagen würden sich ins Gehege kommen. Irgendwie passt das alles nicht.

Andi
 
Hallo,
wenn es hier schon um Lichtrausprofil geht mal eine Frage: hat jemand Erfahrungen mit tschechischen 8 achsigen Kesselwagen? Werde demnächst mit meiner Anlage beginnen und habe den noch nirgens fahren lassen können.
Gruß Roland
 
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