• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

DIN-Norm und Veröffentlichung

Thorsten

Foriker
Beiträge
6.316
Reaktionen
1.934 38
Ort
Frankfurt am Main
PS: Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist. Ich hätte die oben zitierte DIN da, weiß aber nicht, ob ich die einfach in ein öffentliches Forum stellen kann, ohne dass mir beide Ohren abgeschnitten werden. Dann würde meine Brille nicht mehr halten.
Ich weiß nicht, ob Ohrabschneiden hierzulande ein gängiges Strafmaß ist, trotzdem solltest du keine DIN-Norm hier reinstellen. Es wäre doch schade, wenn du anschließend (wesentlich) weniger Geld für dein Hobby übrig hättest.

Thorsten
 
Warum sollte er die DIN - Norm hier nicht einstellen dürfen, die DIN - Norm ist öffentlich, im Internet und für jeden zugänglich, ausserdem ist jedes Unternehmen in Deutschland daran gebunden, egal in welcher Weise.
Wichtig beim einstellen ist ein Link mit entsprechendem Hinweis woher also die Quellenangabe und evtl. den Urheber bzw. den Verfasser zu nennen, hier, bei der DIN (Deutsche Industrie Norm) ist es als Urheber die deutsche Industrie in Zusammenarbeit mit dem deutschen Staat, nur leider ist die DIN nicht, wie in der DDR die TGL, als Gesetz zu betrachten, aber trotz alledem rechtsverbindlich.
 
Warum sollte er die DIN - Norm hier nicht einstellen dürfen, die DIN - Norm ist öffentlich, im Internet und für jeden zugänglich
Da bist Du aber schwer im Irrtum,
kuxtu hier, was das herunterladen einer DIN-Norm kostet!
Das ist die Seite, auf welche man verlinkt wird, wenn man bei www.din.de auf "Normen Kaufen" klickt.

Auch hier gilt also das Urheberrecht.
 
Link ---> http://wapedia.mobi/de/DIN-Norm
wichtig die Punkte 1 und 8, und in Punkt 8 steht," als Gesamtwerk kostenfrei und für jedermann öffentlich zugänglich", sie dürfen nur nicht kopiert werden.
Da ich Tagtäglich mit den deutschen und europäischen Normen zu tun habe und ständig mit deren Toleranzen zu kämpfen habe, habe ich ein ganzes Sammelsurium der Normen, die ich mir jeweils kostenfrei vom Lieferanten zukommen lasse, da der Lieferant ja beweisen und nachweisen muß nach welcher Norm er sein Material oder seine Bauteile fertigt.
 
Ich sage hier auch STOP! Ich habe beruflich mit DIN-Normen zu tun, die wir in unserer Bibliothek elektronisch verfügbar machen. Das Ganze ist ein teurer Spaß, der Beuth-Verlag als "Herrscher" über die DIN-Publikationen wacht da sehr streng drüber und ich warne jeden, sowas zu veröffentlichen.

Sollte sowas hier im Board auftauchen, wird es sofort entfernt - was jeder auf seiner privaten Homepage macht, muß er selber verantworten und finanzieren.

Keine Ahnung, wieso Du hier einen Link zu WAPEDIA (dem mobilen Wikipedia) setzt, bei Wikipedia steht klar:

DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.
 
In der Bibliothek der Unversität Ilmenau sind DIN, ISO, usw. zum Teil einsehbar. Kopieren oder auf andere Art und Weise vervielfältigen darf man sie nicht.
Auch haben wir zu Hauf Normblätter in der Firma und deren Weitergabe an Dritte ist ein Kündigungsgrund. Kostet ja auch alles einen haufen Geld.
 
Dann nochmal zur besseren Verständlichkeit, für die Oberlehrer.
Zitat aus dem Wapedia:
"Punkt 8: Die aktuell gültigen Normen lassen sich über die Internet-Seite des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. recherchieren. Die DIN-Normen werden dort als kostenpflichtige Dokumente angeboten. Sie sind als amtliche Werke nur dann vom Urheberrechtsschutz freigestellt, wenn sie zur Gänze in einer Rechtsnorm abgedruckt werden (seit 2003), siehe § 5 Absatz 3 des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Umstritten ist, ob unwesentlich veränderte Normen, die vor 2003 gemeinfrei waren und auf die in Rechtsnormen Bezug genommen worden war, nach wie vor gemeinfrei sind.

Es existiert ein Netz von ca. 70 sogenannten Auslegestellen, an denen DIN-Normen kostenfrei einsehbar sind. Bürgerinnen und Bürger dürfen sie jedoch in der Regel nicht kopieren [4]"
Zitat Ende.
Ich habe nicht gesagt und auch nicht geschrieben das Man(n) oder Frau die DIN kopieren oder vervielfältigen und dann hier einstellen soll oder darf. Einen öffentlichen und allen zugänglichen Link kann man setzen, natürlich mit dem Verweis auf die Quelle und den Urheber, sofern die öffentliche Eintragung dem Urheberrecht unterliegt!!!
Siehe Post #2 wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer das gelesene auch versteht ist noch besser, ich weiß gar nicht warum deswegen wieder ein Laberfred eröffnet wurde.:brrrrr:
 
@ brauchtdieba

An der Bibliothek ist aber nicht mehr alles einsehbar. Der "Rest", also alles, was seit etwa 2000 eine Änderung erfahren hat oder komplett neu ist, ist "nur" elektronisch zu erreichen. Mit der passenden IP ist das auch vom Privatrechner kein Problem. Will sagen: den Schleppi ins WLAN der TU hängen und schon steht einem die Welt der DIN offen, soweit durch die Bibo abonniert.

[träum]Waren das noch Zeiten![/träum]
 
@ssv111
Siehe Post #2 wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer das gelesene auch versteht ist noch besser, ich weiß gar nicht warum deswegen wieder ein Laberfred eröffnet wurde.:brrrrr:
Dann lies dir bitte das Ursprungszitat nochmal durch.
PS: Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist. Ich hätte die oben zitierte DIN da, weiß aber nicht, ob ich die einfach in ein öffentliches Forum stellen kann, ohne dass mir beide Ohren abgeschnitten werden. Dann würde meine Brille nicht mehr halten.
Es ging nicht um das Setzen eines Links auf ein öffentlich zugängliches Dokument.

@Mika
den Schleppi ins WLAN der TU hängen und schon steht einem die Welt der DIN offen, soweit durch die Bibo abonniert.
Wenn du noch ein Login hast, dann geht das.

Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, wenn nur vereinzelte Sätze oder Fragmente zitiert werden und alles aus dem Zusammenhang gerissen wird kommt halt so eine Riesendiskussion dabei heraus.
Ich habe nur die Frage nach dem Einstellen beantwortet und den Hinweis im 2. Satz gegeben, wie, auf welche Weise, wann, und unter Berücksichtigung der rechtlichen Lage, etwas veröffentlicht werden kann.
Man(n) sollte halt jeden Post auch zu Ende lesen.....:romeo:
 
Es war mir klar, das die Thematik nicht ohne ist. Wie schon erwähnt bin ich Student im Maschinenbau und uns (als Studenten) stehen die Normen im Hochschulnetz zur Verfügung (für Lehrzwecke). Die Einsicht und Suche der einzelnen Blätter/Dokumente erfolgt mittels einem Programm "Perinorm". Ich weiß vom Hörensagen, das Nutzer aus der Wirtschaft teilweise extrem hohe Nutzungsentgelte an die Betreiber von Perinom zahlen. Aus diesem Grund muß ich schon davon ausgehen, das hier gewissenhaft auf die Einhaltung von (Urheber-) Rechten geachtet wird. Und das nicht nur zum Schutz des Forums.

Fazit: Meine oben zitierte Anfrage hat sich nun erledigt. Ein Verweis auf eine Norm ist meines Erachtens keine Urheberrechtsverletzung, deshalb werde ich trotzdem auf Normen verweisen. der Leser kann dann selbst entscheiden, ob er in der Norm nachlesen möchte und wo er die Norm her bekommt.
 
Wenn du noch ein Login hast, dann geht das.
Als eingeschriebener Student an der TU Ilmenau und auch als Mitarbeiter ist es problemlos möglich, einen WLAN-Zugang zu durch das Rechenzentrum (FAQ 1, FAQ 2) zu erhalten. Das ist also legal möglich und wird an anderen Hochschule (Uni, TU, WU, FH, ...) und dazugehörigen Bibliotheken nicht grundsätzlich anders sein, siehe Beitrag von mzler-gc. Wichtig ist nur, dass die IP-Adresse und das Abo der jeweiligen Einrichtung zusammen passen.

Z.T. stehen diese Zugänge auch der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung. An der Bibliothek der TU Wien kann jeder das suchen, was es dort im Abo gibt (auch die DIN, EN, Ö-Norm und weiß der Geier was) und auf einen eigenen Datenträger speichern. Kosten: nur die Zeit. Das ist bei uns eine recht unbeliebte Halbtagesaufgabe, wenn wieder Recherche notwendig ist. :bruell:
 
Hier mal zum Abschluss ein Auszug aus der Vorschriften des
Deutschen Institus für Normung:

Urheberrecht

DIN-Normen sind schöpferische Leistungen und genießen als Sprachwerke den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Dieser Grundsatz wurde auch vom Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt. DIN-Normen dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als Nutzungsrechtsinhaber vervielfältigt und verbreitet oder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Schranken des Urheberrechts gelten aber auch für die Normen. Daraus ergibt sich z.B., dass kleine Teile erschienener Normen auch für gewerbliche Zwecke auf Papier kopiert werden dürfen (§ 53 UrhG).

Sonderfall: Vom Gesetzgeber abgedruckte Normen

Den Schutz des Urheberrechtsgesetzes für DIN-Normen hat der Gesetzgeber mit Ergänzung des § 5 Urheberrechtsgesetz ausdrücklich bestätigt und nur eine Ausnahme für amtlich in Bezug genommene und in Gesetzen abgedruckte technische Regeln durch § 5 Abs. 3 UrhG festgelegt:

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.

Die Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen hat im Jahr 2003 vergeblich versucht, die Einfügung des 3. Absatzes in den § 5 UrhG (Amtliche Werke) zu verhindern. Kritisiert wird, dass vom Staat für verbindlich erklärte Normen nicht gemeinfrei seien, sofern sie nicht als Volltext in eine amtliche Bekanntmachung aufgenommen würden, sondern gekauft werden müssen.
 
Zurück
Oben