Einfahrsignale
Der Bahnhof Ebrueck-Hafen wird durch 3 Einfahrsignale gesichert. Diese befinden sich im Stellwerksbezirk „Abzweig Hafenbahn“:
- Signal S60 aus Richtung Westhausen (DR)
- Signal S61 aus Richtung Ebrueck-Stadt (DB)
- Signal S62 von der Hafenbahn
Ausfahrsignale
Für die Gegenrichtungen gibt es 3 Ausfahrsignale. Diese befinden sich im Stellwerksbezirk „W1“:
- Signal N22 aus Gleis 22 nach Westhausen (DR)
- Signal N23 aus Gleis 23 nach Westhausen, Ebrueck-Stadt sowie zur Hafenbahn
- Signal N46 aus Gleis 46 nach Westhausen, Ebrueck-Stadt sowie zur Hafenbahn
Zwischensignale
- Signal P23 für die Zufahrt zu den Bahnsteiggleisen
- Signal N01 für die Zugfahrt aus Gleis 01
- Signal N03 für die Zugfahrt aus Gleis 03
Gruppenausfahrsignal
Das Signal N46 dient als Gruppenausfahrsignal für die Gleise 06 und 07. Ausfahrten aus Gleis 46 beginnen direkt am Signal N46.
Hauptsperrsignale
- Ls03 am Gleis 03 zur Deckung der Weiche 37 sowie Bahnsteig 3a: Zielsignal bei Kurzeinfahrt
- Ls46 am Gleis 46: Zielsignal für Lz-Fahrten
- Ls 06/2: Zielsignal für Güterzüge
- Ls 07/2: Zielsignal für Güterzüge
- Ls 06/1: Startsignal für Güterzüge
- Ls 07/1: Startsignal für Güterzüge
Vorsignale
An den Einfahrsignalen befinden sich am gleichen Mast Vorsignale. Diese kündigen die Stellung des Zwischensignals P23 an. Bei Fahrten in Richtung Güterbahnhof wird grundsätzlich Vr0 (Halt erwarten) signalisiert.
An den Zwischensignalen N01 sowie N03 befinden sich ebenfalls Vorsignale am Gleiseichen Mast. Diese kündigen je nach eingestellten Fahrweg die Stellung der Ausfahrsignale N22 oder N23 an.
Die Signalstellung des Ausfahrsignals N46 wird durch ein einzelnstehendes Vorsignal an Gleis 46 vorangezeigt.
Sperrsignale
Der Rangierbetrieb wird im Regelfall durch Sperrsignale gesichert.
Besonderheiten
- Gleis 15:
o Zustimmung zur Fahrt entweder am Sperrsignal Ls 04/2 oder Ls05/2. Diese Zustimmung gilt auch für die Rückfahrt. Eine Weichenbedienung während der Bedienung ist untersagt!
- Gleis 16:
o die Zustimmung zur Fahrt nach Gleis 16 wird durch die Sperrsignale Ls04/2-Ls08/2 erteilt
o bei Wendelokomotiven wird die Zustimmung aus Gleis 16 vom Stellwerk R4 fernmündlich, bei Ausfall Rangierfunk durch Ra1 „Wegfahren“, erteilt
o bei Rangierfahrten aus dem Ortsgüterbahnhof ist der Fahrweg festzulegen. Erst dann darf Zustimmung zur Fahrt aus dem Ortsgüterbahnhof gegeben werden.
- Gleise 18 und 19:
oZustimmung zur Fahrt am Sperrsignal Ls08/2. Diese Zustimmung gilt auch für die Rückfahrt. Eine Weichenbedienung während der Bedienung ist untersagt!
Sperrsignale in Fahrstraßen
- Ls53 bei allen Zugfahrten ab Signal S61 oder S62
o zum Hauptsignal P23 (Personenbahnhof)
o zu den Hauptsperrsignalen Ls06/2 und Ls07/2 (Güterbahnhof)
o zum Hauptsperrsignal Ls46
-Ls46 bei allen Zugfahrten ab Signal S60, S61 oder S62
o zu den Hauptsperrsignalen Ls06/2 und Ls07/2 (Güterbahnhof)
- Ls03 bei Zugfahrten ab Signal P23
o bis zum Prellbock Gleis 13 (Langeinfahrt Gleis 3)
- Ls23 bei Zugfahrten ab Signal N01 oder N03
o bei Fahrten über Gleis 23
- Ls55 bei Zugfahrten ab Signal N23 oder N46
o in Richtung Ebrueck-Stadt
o zum Hafenbahnhof
Bahnübergänge
Bahnübergang innerhalb des Bahnhofes Ebrueck-Hafen
Im Bereich des Stellwerkes B2 befindet sich ein nichtöffentlicher Übergang zwischen der Signal- und Bahnmeisterei. Der Übergang quert die Gleise 22 und 23.
- die Signalisierung erfolgt auf den Straßenseiten durch Andreaskreuze mit rotem Blinklicht
- Schienenseitig erfolgt keine separate Signalisierung. Die Sicherung erfolgt durch
o Signal N01 für Fahrten nach Gleis 22
o Sperrsignal Ls53 bei Fahrten nach Gleis 23
oLs23 unmittelbar vor dem BÜ
- die Zustimmung zu Fahrten in die Gleise 22 und 23 dürfen erst nach BÜ-Sicherung durch Handeinschaltung zugelassen werden
- die BÜ-Sicherung darf erst wieder ausgeschaltet werden, wenn
o bei Zugfahrten die Fahrstrasse aufgelöst wurde
o bei Rangierfahrten das letzte Fahrzeug den BÜ geräumt hat
o bei kurzen Rangierfahrten die Spitze vor dem BÜ zum Halten gekommen ist (zB bei Tfz-Wendungen)
o Rangierfahrten nach Gleis 23 aus den Gleisen 01, 03, 04 sowie 05 dürfen ohne BÜ-Sicherung bis zum Ls23 zugelassen werden
Bahnübergang auf der freien Strecke
Im Bereich des Stellwerkes „Abzw HaBa“ befindet sich ein nichtöffentlicher Übergang zwischen der Zufahrtsstraße und dem Stellwerk.
Der Übergang quert alle drei Streckengleise.
Die Signalisierung erfolgt auf den Straßenseiten durch eine Schrankenanlage mit Andreaskreuzen
Schienenseitig erfolgt keine separate Signalisierung
Bei der Schrankenanlage handelt es sich um eine Anrufschranke
- eine Öffnung erfolgt nur nach Anforderung des Straßenverkehrsteilnehmers
- Voraussetzung ist die Räumung und Sperrung der Streckengleise
- die Freigabe der Streckengleise darf erst nach Bestätigung der Räumung durch den Straßenverkehrsteilnehmer erfolgen
Klappbrücke
Im Bereich des Freizeithafens befindet sich eine Klappbrücke über der Schleuse. Diese verbindet die ehemalige Zufahrt mit den beiden Kaigleisen. Die Gleisanlagen sind mittlerweile stillgelegt, die Brücke aber als funktionsfähiges Denkmal erhalten.
Vor dem öffnen müssen die Sperrsignale (Ls62/1 + Ls62/2) mittels Schalter an der Stelltafel 01 auf „Sh0 Halt! Fahrverbot“ geschalten werden. Beide Sperrsignale werden gemeinsam geschalten. Anschließend kann die Brücke ebenfalls durch einen Schalter an der Stelltafel 01 geöffnet werden. Das Schließen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Link zu den Anlagenbildern
Der Bahnhof Ebrueck-Hafen wird durch 3 Einfahrsignale gesichert. Diese befinden sich im Stellwerksbezirk „Abzweig Hafenbahn“:
- Signal S60 aus Richtung Westhausen (DR)
- Signal S61 aus Richtung Ebrueck-Stadt (DB)
- Signal S62 von der Hafenbahn
Ausfahrsignale
Für die Gegenrichtungen gibt es 3 Ausfahrsignale. Diese befinden sich im Stellwerksbezirk „W1“:
- Signal N22 aus Gleis 22 nach Westhausen (DR)
- Signal N23 aus Gleis 23 nach Westhausen, Ebrueck-Stadt sowie zur Hafenbahn
- Signal N46 aus Gleis 46 nach Westhausen, Ebrueck-Stadt sowie zur Hafenbahn
Zwischensignale
- Signal P23 für die Zufahrt zu den Bahnsteiggleisen
- Signal N01 für die Zugfahrt aus Gleis 01
- Signal N03 für die Zugfahrt aus Gleis 03
Gruppenausfahrsignal
Das Signal N46 dient als Gruppenausfahrsignal für die Gleise 06 und 07. Ausfahrten aus Gleis 46 beginnen direkt am Signal N46.
Hauptsperrsignale
- Ls03 am Gleis 03 zur Deckung der Weiche 37 sowie Bahnsteig 3a: Zielsignal bei Kurzeinfahrt
- Ls46 am Gleis 46: Zielsignal für Lz-Fahrten
- Ls 06/2: Zielsignal für Güterzüge
- Ls 07/2: Zielsignal für Güterzüge
- Ls 06/1: Startsignal für Güterzüge
- Ls 07/1: Startsignal für Güterzüge
Vorsignale
An den Einfahrsignalen befinden sich am gleichen Mast Vorsignale. Diese kündigen die Stellung des Zwischensignals P23 an. Bei Fahrten in Richtung Güterbahnhof wird grundsätzlich Vr0 (Halt erwarten) signalisiert.
An den Zwischensignalen N01 sowie N03 befinden sich ebenfalls Vorsignale am Gleiseichen Mast. Diese kündigen je nach eingestellten Fahrweg die Stellung der Ausfahrsignale N22 oder N23 an.
Die Signalstellung des Ausfahrsignals N46 wird durch ein einzelnstehendes Vorsignal an Gleis 46 vorangezeigt.
Sperrsignale
Der Rangierbetrieb wird im Regelfall durch Sperrsignale gesichert.
Besonderheiten
- Gleis 15:
o Zustimmung zur Fahrt entweder am Sperrsignal Ls 04/2 oder Ls05/2. Diese Zustimmung gilt auch für die Rückfahrt. Eine Weichenbedienung während der Bedienung ist untersagt!
- Gleis 16:
o die Zustimmung zur Fahrt nach Gleis 16 wird durch die Sperrsignale Ls04/2-Ls08/2 erteilt
o bei Wendelokomotiven wird die Zustimmung aus Gleis 16 vom Stellwerk R4 fernmündlich, bei Ausfall Rangierfunk durch Ra1 „Wegfahren“, erteilt
o bei Rangierfahrten aus dem Ortsgüterbahnhof ist der Fahrweg festzulegen. Erst dann darf Zustimmung zur Fahrt aus dem Ortsgüterbahnhof gegeben werden.
- Gleise 18 und 19:
oZustimmung zur Fahrt am Sperrsignal Ls08/2. Diese Zustimmung gilt auch für die Rückfahrt. Eine Weichenbedienung während der Bedienung ist untersagt!
Sperrsignale in Fahrstraßen
- Ls53 bei allen Zugfahrten ab Signal S61 oder S62
o zum Hauptsignal P23 (Personenbahnhof)
o zu den Hauptsperrsignalen Ls06/2 und Ls07/2 (Güterbahnhof)
o zum Hauptsperrsignal Ls46
-Ls46 bei allen Zugfahrten ab Signal S60, S61 oder S62
o zu den Hauptsperrsignalen Ls06/2 und Ls07/2 (Güterbahnhof)
- Ls03 bei Zugfahrten ab Signal P23
o bis zum Prellbock Gleis 13 (Langeinfahrt Gleis 3)
- Ls23 bei Zugfahrten ab Signal N01 oder N03
o bei Fahrten über Gleis 23
- Ls55 bei Zugfahrten ab Signal N23 oder N46
o in Richtung Ebrueck-Stadt
o zum Hafenbahnhof
Bahnübergänge
Bahnübergang innerhalb des Bahnhofes Ebrueck-Hafen
Im Bereich des Stellwerkes B2 befindet sich ein nichtöffentlicher Übergang zwischen der Signal- und Bahnmeisterei. Der Übergang quert die Gleise 22 und 23.
- die Signalisierung erfolgt auf den Straßenseiten durch Andreaskreuze mit rotem Blinklicht
- Schienenseitig erfolgt keine separate Signalisierung. Die Sicherung erfolgt durch
o Signal N01 für Fahrten nach Gleis 22
o Sperrsignal Ls53 bei Fahrten nach Gleis 23
oLs23 unmittelbar vor dem BÜ
- die Zustimmung zu Fahrten in die Gleise 22 und 23 dürfen erst nach BÜ-Sicherung durch Handeinschaltung zugelassen werden
- die BÜ-Sicherung darf erst wieder ausgeschaltet werden, wenn
o bei Zugfahrten die Fahrstrasse aufgelöst wurde
o bei Rangierfahrten das letzte Fahrzeug den BÜ geräumt hat
o bei kurzen Rangierfahrten die Spitze vor dem BÜ zum Halten gekommen ist (zB bei Tfz-Wendungen)
o Rangierfahrten nach Gleis 23 aus den Gleisen 01, 03, 04 sowie 05 dürfen ohne BÜ-Sicherung bis zum Ls23 zugelassen werden
Bahnübergang auf der freien Strecke
Im Bereich des Stellwerkes „Abzw HaBa“ befindet sich ein nichtöffentlicher Übergang zwischen der Zufahrtsstraße und dem Stellwerk.
Der Übergang quert alle drei Streckengleise.
Die Signalisierung erfolgt auf den Straßenseiten durch eine Schrankenanlage mit Andreaskreuzen
Schienenseitig erfolgt keine separate Signalisierung
Bei der Schrankenanlage handelt es sich um eine Anrufschranke
- eine Öffnung erfolgt nur nach Anforderung des Straßenverkehrsteilnehmers
- Voraussetzung ist die Räumung und Sperrung der Streckengleise
- die Freigabe der Streckengleise darf erst nach Bestätigung der Räumung durch den Straßenverkehrsteilnehmer erfolgen
Klappbrücke
Im Bereich des Freizeithafens befindet sich eine Klappbrücke über der Schleuse. Diese verbindet die ehemalige Zufahrt mit den beiden Kaigleisen. Die Gleisanlagen sind mittlerweile stillgelegt, die Brücke aber als funktionsfähiges Denkmal erhalten.
Vor dem öffnen müssen die Sperrsignale (Ls62/1 + Ls62/2) mittels Schalter an der Stelltafel 01 auf „Sh0 Halt! Fahrverbot“ geschalten werden. Beide Sperrsignale werden gemeinsam geschalten. Anschließend kann die Brücke ebenfalls durch einen Schalter an der Stelltafel 01 geöffnet werden. Das Schließen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Link zu den Anlagenbildern