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Erlaubt ist, wobei man nicht erwischt wird. Ein richtiges Impressum hat die Seite nicht, es sind aber eine Kontaktadresse in Deutschland und eine in Griechenland angegeben, und auf Google Street View findet man unter beiden Adressen Wohngebäude, die noch nicht mal den Anschein erwecken, als könne es da ein Büro, geschweige denn eine Werkstatt oder Produktionsstätte geben. Wenn ich raten müsste: Die Teile kommen aus einem Land, wo Lizenzrechte eh nicht durchgesetzt werden, und das Risiko, dass das Zeug beim Zoll hängen bleibt, trägt der Kunde.Mich wundert, dass das vom Markenschutzrecht her zulässig zu sein scheint.
Wenn das Pierreux am Heck stimmt, ist das sogar was Seltenes, denn dann wurde dieser Barkas in Belgien endmontiert. Die merkwürdige Zweifarblackierung scheint es auch ab Werk gegeben zu haben, da Google mehrere Fahrzeuge in diesem Farbschema kennt.Gestern gesichtet in Grimmen diesen hübschen B 1000:
Da würden mich Einzelheiten interessieren. Gibt es da Quellen für die Umsetzung?umrüstete
Der war gut! Was du hier immer an Wissen preisgibst finde ich einfach nur .Viele Infos habe ich nicht.