Hallo,
werd auch mal meinen Senf dazugeben. Zu Reichsbahnzeiten wurde bei Zugfahrten generell der in Fahrtrichtung hintere STR benutzt, um, wie hier schon erwähnt, bei einem Fahrleitungsschaden und daraus resultierendem Verlust des STR die Fahrt mit dem verbleibenden fortsetzen zu können. Dahinter steht der Gedanke, dass bei Nutzung des vorderen Bügels und eintretender Havarie sehr wahrscheinlich die Dachausrüstung und der hintere STR beschädigt werden würde. Dieser Grundsatz galt auch bei unmittelbar hinter der Lok laufendem Gefahrgut. Der Anpressdruck spielt hierbei keine Rolle, er ist bei beiden STR annähernd gleich groß.
Bis zur Einführung der sogenannten "Doppelkohlenschleifstückträger",
kurz Palette genannt, mußte mit beiden STR gefahren werden, um einerseits den Übergangswiderstand in Grenzen zu halten und um andererseits stets das sichere Anliegen mindestens eines Schleifstückes zu gewährleisten und somit Erosion infolge von Abrißfunken zu vermeiden. Spätestens mit Einführung der verkürzten Schutzstrecken ( ich glaube 7m Länge) kam das generelle Aus für die Zugfahrt mit zwei Bügeln, da diese Schutzstrecken sonst überbrückt worden wären. Das ist auch der Grund, dass beim Fahren mit Vorspann oder Doppeltraktion die führende Lok grundsätzlich den vorderen STR zu nutzen hatte.
Bei Rangierfahrten hingegen war die Fahrt mit zwei angelegten STR erlaubt.
Nach der Wende hielt schrittweise eine neue Regelung Einzug, nach welcher bei unmittelbar hinter der Lok laufenden Wagen mit Gefahrgut der vordere STR zu nutzen war, um Gefahren durch Funkenflug auszuschließen. Später wurde diese Regelung auf empfindliches Gut , z.B. Autos, ausgeweitet. In neuester Zeit scheint die Nutzung der STR weitgehend dem Gutdünken der Tf überlassen zu sein, wobei sich hier die genaue Regelung meiner Kenntnis entzieht, da ich seit ca. 9 Jahren nicht mehr mit ner E-Lok unterwegs war. Bei Interesse könnte ich bei Kollegen nachfragen.