R.P.
Foriker
Hallo TT-Gemeinde,
da die Frage nun schon durch viele Foren und Beiträge geistert, will ich nun man ein paar einfache Regeln formulieren:
1. Eigene (= selbst geknipste) Bilder sind uneingeschränkt einstellbar (mit oder ohne Copyright-Signatur).
Folgende Einschränkung ist dabei zu beachten:
Die Regel gilt nur für Fotos, die von einem öffentlich zugänglichen oder einem eigenen Gelände aus geschossen werden.
Befindet sich der Standort des Fotografen auf einem Privatgelände, ist wiederum die Zustimmung des Grundstückeigners einzuholen. Insofern dürfen Fotos, die z. B. innerhalb eines Bw angefertigt werden, nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, im Gegensatz zu Bildern, die z. B. von einer öffentlichen Brücke aus in das Bw hinein getätigt werden. (Panoramarecht)
2. Bilder auf fremden HPs müssen als Links eingestellt werden, etwa so:
-Bild-
Entspricht -Bildbezeichnung-[/url)
oder eben auch etwas weniger elegant so:
[url]http://www.tt-pics.de/data/media/21/DBmq05.jpg
Das Bild der fremden HP so zu verlinken, daß es als solches sichtbar ist, ist streng genommen nicht zulässig.
3. Bei nicht selbst geknipsten Bildern ist die schriftliche Einwilligung des Knipsers bzw. Rechteinhabers einzuholen.
4. Bilder aus Bildbänden/Literatur/Zeitschriften einscannen ist ohne Genehmigung des Verlages etc. nicht zulässig.
Sollte es aufgrund eines Mißverständnisses/Unwissens doch zu einer Bilder-Urheberrechtsverletzung kommen, so passiert erst einmal gar nichts. Es pasiert erst etwas, wenn ein (vermeintlicher) Urheber seine Ansprüche anmeldet. Dann ist es angezeigt, das Bild umgehend zu entfernen und dies dem Urheber mitzuteilen. Damit sollte die Sache eigentlich erledigt sein (Außer im mutwilligen Wiederholungsfalle). Welche rechtlichen Schritte der Urheber weiter verfolgt, liegt seinem Ermessen, kann aber eigentlich keinen besonderen (finanziellen) Vorteil für ihn erbringen. Diesen "Vorteil" hat wohl nur der Anwalt, sofern hinzugezogen.
p.s. Für Ergänzungen bin ich dankbar, schließlich bin ich kein Rechtsgelehrter.
da die Frage nun schon durch viele Foren und Beiträge geistert, will ich nun man ein paar einfache Regeln formulieren:
1. Eigene (= selbst geknipste) Bilder sind uneingeschränkt einstellbar (mit oder ohne Copyright-Signatur).
Folgende Einschränkung ist dabei zu beachten:
Die Regel gilt nur für Fotos, die von einem öffentlich zugänglichen oder einem eigenen Gelände aus geschossen werden.
Befindet sich der Standort des Fotografen auf einem Privatgelände, ist wiederum die Zustimmung des Grundstückeigners einzuholen. Insofern dürfen Fotos, die z. B. innerhalb eines Bw angefertigt werden, nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, im Gegensatz zu Bildern, die z. B. von einer öffentlichen Brücke aus in das Bw hinein getätigt werden. (Panoramarecht)
2. Bilder auf fremden HPs müssen als Links eingestellt werden, etwa so:
-Bild-
Entspricht -Bildbezeichnung-[/url)
oder eben auch etwas weniger elegant so:
[url]http://www.tt-pics.de/data/media/21/DBmq05.jpg
Das Bild der fremden HP so zu verlinken, daß es als solches sichtbar ist, ist streng genommen nicht zulässig.
3. Bei nicht selbst geknipsten Bildern ist die schriftliche Einwilligung des Knipsers bzw. Rechteinhabers einzuholen.
4. Bilder aus Bildbänden/Literatur/Zeitschriften einscannen ist ohne Genehmigung des Verlages etc. nicht zulässig.
Sollte es aufgrund eines Mißverständnisses/Unwissens doch zu einer Bilder-Urheberrechtsverletzung kommen, so passiert erst einmal gar nichts. Es pasiert erst etwas, wenn ein (vermeintlicher) Urheber seine Ansprüche anmeldet. Dann ist es angezeigt, das Bild umgehend zu entfernen und dies dem Urheber mitzuteilen. Damit sollte die Sache eigentlich erledigt sein (Außer im mutwilligen Wiederholungsfalle). Welche rechtlichen Schritte der Urheber weiter verfolgt, liegt seinem Ermessen, kann aber eigentlich keinen besonderen (finanziellen) Vorteil für ihn erbringen. Diesen "Vorteil" hat wohl nur der Anwalt, sofern hinzugezogen.
p.s. Für Ergänzungen bin ich dankbar, schließlich bin ich kein Rechtsgelehrter.