BÜ-Beleuchtung
Gut zu erkennen ist hier auch die "bahneigene" Straßenbeleuchtung. Die war bzw. ist bei diesen Anlagen Vorschrift, da auch mal ein Zug auf dem BÜ stehen kann und die Schranken offen sind. Das passiert aber eben nur, wenn der Zug auf dem BÜ (außerplanmäßig) zum stehen kommt.
Nach bundesdeutscher Denkweise sind die (neuen) BÜ heutzutage mit einem Freimeldeabschnitt im Gefahrenbereich ausgerüstet, so dass der BÜ nicht wieder freigegeben wird, wenn der Zug auf dem BÜ zum stehen kommt. Was dann aber nachts passiert, wenn man bei Bauarbeiten den BÜ abschaltet, hat man auch schon bewiesen. Leider zu ungunsten des Autofahrers.
Gruß ebahner
Bild 4 Gesamtübersicht eines "modernen" BÜ mit DR-Alttechnik und neuen SIEMENS-Teilen. Bei der DR gab es bei Halbschrankenanlagen nur auf der rechten Straßenseite ein Blinklichtsignal. Die Signale auf der jeweils linken Straßenseite sind der neuen "West-StVO" geschuldet. Gut zu erkennen an den noch relativ neuen und hellen Betonmasten.
Damals gab es nur bei Haltlichtanlagen (ohne Schranke) vier Blinklichtsignale.
Gut zu erkennen ist hier auch die "bahneigene" Straßenbeleuchtung. Die war bzw. ist bei diesen Anlagen Vorschrift, da auch mal ein Zug auf dem BÜ stehen kann und die Schranken offen sind. Das passiert aber eben nur, wenn der Zug auf dem BÜ (außerplanmäßig) zum stehen kommt.
Nach bundesdeutscher Denkweise sind die (neuen) BÜ heutzutage mit einem Freimeldeabschnitt im Gefahrenbereich ausgerüstet, so dass der BÜ nicht wieder freigegeben wird, wenn der Zug auf dem BÜ zum stehen kommt. Was dann aber nachts passiert, wenn man bei Bauarbeiten den BÜ abschaltet, hat man auch schon bewiesen. Leider zu ungunsten des Autofahrers.
Gruß ebahner